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   OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19   

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OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19 (https://dejure.org/2019,31348)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2019 - 2 Wx 264/19 (https://dejure.org/2019,31348)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2019 - 2 Wx 264/19 (https://dejure.org/2019,31348)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenansatz, Erbschaft, Ermittlung des Reinvermögens, Behindertentestament, Testamentsvollstreckung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 3 Abs. 2 ; GNotKG KV Nr. 11101
    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 81 Abs. 4 S. 1
    Gerichtliche Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlass als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr im Rahmen einer Dauerbetreuung

Verfahrensgang

  • AG Siegburg - 43 XVII 2/88
  • LG Bonn - 4 T 273/19
  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 235
  • FamRZ 2020, 704
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
    Im Übrigen gehöre der anteilige Nachlasswert zumindest wirtschaftlich auch nicht zum Vermögen des Betreuten.Gegen diesen Beschluss richtet sich die weitere Beschwerde des beteiligten Landes, vertreten durch die Bezirksrevisorin vom 06.09.2019 (Bl. 555 f. d. A.), mit der unter Berufung auf eine Entscheidung des Senats vom 14.09.2009 (2 Wx 66/09) geltend gemacht wird, dass es auf die Verfügbarkeit der vorhandenen Vermögenswerte nicht ankomme.

    Keinen Eingang in diesen Vermögenswert findet ein angemessenes Hausgrundstück im Sinne von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII. Das Vermögen des Betroffenen wird nur insoweit der Bewertung zu Grunde gelegt, als es Gegenstand der Betreuung ist (vgl. Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 20. Aufl. 2017, Nr. 11101 KV Rn. 35ff.).Soweit der Senat mit Beschluss vom 14.09.2009 - 2 Wx 66/09 - zur Vorschrift des § 92 Abs. 1 KostO die Ansicht vertreten hat, dass auch das der Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen des Betroffenen, welches er als nichtbefreiter Vorerbe ererbt hat, zu berücksichtigen sei, wird diese Rechtsprechung nicht aufrecht erhalten.

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15

    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
    Hiergegen ist jedoch anzuführen, dass es nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes für die Bemessung des Geschäftswertes zwar nicht darauf ankommt, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar ist, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben bezieht (vgl. OLG München, Beschluss v. 18.01.2019, 34 Wx 165/18).In Abs. 1 S. 2 der Anm. zu Nr. 11101 KV GNotKG ist bestimmt, dass sich der Verfahrenswert nur nach dem Wert eines Vermögensteils richtet, wenn Gegenstand der Betreuung lediglich dieser Teil des Vermögens ist.
  • LG Augsburg, 06.04.2017 - 51 T 258/17

    Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts des Nacherben bei der Bewertung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
    Insofern würde auch der teilweise beschrittene Weg eines Wertkorrektivs durch Berücksichtigung des Werts der Nacherbenanwartschaft als Passivposten bei der Ermittlung des Reinvermögens zu kurz greifen (so u.a. LG Augsburg, Beschluss v. 06.04.2017, 51 T 258/17).
  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19
    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 W 212/20

    Betreuung, Behindertentestament, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung,

    Dabei hat das Landgericht das der Beteiligten zu 1) als Vorerbin zugefallene Vermögen in Höhe von 71.818,34 Euro nicht berücksichtigt, da dieses Vermögen nicht der vom Betreuungsgericht zu kontrollierenden Verwaltung des Betreuers unterliege, sondern derjenigen des Testamentsvollstreckers (ebenso: OLG München MDR 2019, 353; OLG Köln FGPrax 2019, 235; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947).
  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186 und OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; entgegen OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704 und OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184).

    bb) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184; Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a; Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG, KV 11101 Rn. 21; NK-GK/Volpert, aaO., KV GNotKG Vorbem. 1.1 Rn. 20e; Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer, FamRZ 2020, 950; ders., BtPrax 2017, 232).

  • LG Freiburg, 07.01.2020 - 4 T 216/19

    Gerichtsgebühren in Betreuungssachen: Betreuter als befreiter Vorerbe bei

    c) Nach der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln und München (vgl. OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris) soll dagegen der Wert des vinkulierten Vermögens überhaupt keine Berücksichtigung finden.

    Gegenstand der Betreuung im Bereich der Vermögenssorge ist wegen dieser gesetzlichen Zuständigkeit deshalb nicht unmittelbar das der Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlassvermögen (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

    Hier wie dort ist die Kontrolltätigkeit des Betreuungsgerichts auf die Prüfung begrenzt, ob der Betreuer seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist und bei festgestellten Beanstandungen die Rechte des Betreuten geltend gemacht hat (vgl. im Ausgangspunkt OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20

    Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines

    Nach anderer Ansicht soll es zwar nicht darauf ankommen, ob das Vermögen des Betreuten verwertbar oder verfügbar sei, wohl aber darauf, ob sich die Betreuung auf das gesamte Vermögen des Betreuten oder nur auf einen Teil desselben beziehe (OLG München, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 34 Wx 165/18 Kost -, Rn. 18f., juris; OLG Bamberg, OLG Köln, Beschluss vom 19. September 2019 - I-2 Wx 264/19 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22

    Gegenstandswert eines Betreuungsverfahrens

    Hiergegen hat die rechtliche Betreuerin im Namen der Betroffenen mit am 21.04.2022 beim Amtsgericht Bergisch Gladbach eingegangenen Schreiben vom 15.04.2022 Erinnerung eingelegt und sich hierbei auf den Beschluss des Senats vom 19.09.2019 berufen (2 Wx 264/19).

    Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 19.09.2019 (2 Wx 264/19) Folgendes ausgeführt:.

  • LG Köln, 21.09.2022 - 6 T 138/22
    Sie verwies zum einen auf die Entscheidung des OLG Köln vom 19.09.2019 - I 2 Wx 264/19.

    Wenn aber, wie bereits dargelegt, die Überprüfung der nachlassbezogenen Verwaltungstätigkeit nicht Sache des Betreuungsgerichts sei, erscheine auch die Erhebung der entsprechenden Gerichtsgebühr nicht angemessen (OLG Köln, B. v. 19.09.2019 - 2 Wx 264/19, FGPrax 2019, 235, 236 m.zahlr.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2021 - 14 W 69/20

    Berücksichtigung des Werts eines Nachlasses mit angeordneter

    Diesbezüglich wird die Auffassung vertreten, im Falle einer Dauertestamentsvollstreckung komme es darauf an, dass nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung seien (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.01.2019 - 34 Wx 165/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19.09.2019 - I-2 Wx 264/19, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 09.09.2019 - 8 W 55/19; OLG Zweibrücken, B. v. 23.11.2020 - 3 W 50/20, juris; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 21. Auflage, KV 11101 Vorbemerkung Rn. 37 a; Luther in Jürgens, Betreuungsrecht 6. Auflage 2019, Vorb.
  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 Wx 212/20

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens im Rahmen des Ansatzes der Jahresgebühr

    Dabei hat das Landgericht das der Beteiligten zu 1) als Vorerbin zugefallene Vermögen in Höhe von 71.818,34 Euro nicht berücksichtigt, da dieses Vermögen nicht der vom Betreuungsgericht zu kontrollierenden Verwaltung des Betreuers unterliege, sondern derjenigen des Testamentsvollstreckers (ebenso: OLG München MDR 2019, 353 ; OLG Köln FGPrax 2019, 235 ; OLG Bamberg FamRZ 2020, 947 ).
  • OLG Celle, 21.02.2020 - 2 W 27/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 19. September 2019 (FGPrax 2019, 235) und des Oberlandesgerichts München vom 17. Januar 2019 (FamRZ 2019, 728) geben dem Senat keine Veranlassung zu einer geänderten Beurteilung.
  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

    a) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums ist der Auffassung, in Fällen des Behindertentestaments könne der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine - zumindest auch - die Vermögenssorge umfassende Dauerbetreuung nicht werterhöhend berücksichtigt werden (vgl. OLG München FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg BeckRS 2019, 44347; OLG Köln ZEV 2019, 704; OLG Zweibrücken ZEV 2021, 184; Korintenberg/Fackelmann, aaO., KV 11101 Rn. 37a; Jürgens/Luther, Betreuungsrecht, 6. Aufl., KV GNotKG, Teil 1 Rn. 4 f.; Hofer FamRZ 2020, 950).
  • LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

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