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   OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10   

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OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10 (https://dejure.org/2010,20160)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2010 - 19 Sch 7/10 (https://dejure.org/2010,20160)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2010 - 19 Sch 7/10 (https://dejure.org/2010,20160)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Ein Verstoß gegen das Gebot, Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, lässt sich folglich nur feststellen, wenn sich aus den Entscheidungsgründen des Schiedsspruchs klar ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, tatsächlich oder rechtlich im Vortrag der Parteien zentral wichtiger Punkt vom Schiedsgericht geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2299; 1990, 2199, 2200; Schlosser a.a.O. Rn. 95).

    Vielmehr ist die Verneinung der weiteren Beweisbedürftigkeit eine Sachentscheidung des Schiedsgerichts, die - sei sie inhaltlich richtig oder nicht - von den staatlichen Gerichten zu respektieren ist (Verbot der révision au fond, vgl. BGH NJW 1992, 2299, 2300; OLG Frankfurt vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Dem zu Folge kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur vorliegen, wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag gar nicht erst in Erwägung gezogen hat, weil es das zu Grunde liegende tatsächliche Vorbringen nicht als zu erwägenden und zu verbescheidenden Parteivortrag entgegen genommen hat, oder wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag absichtlich oder versehentlich übergeht, obwohl es ihn als erheblich ansieht oder - bei Übersehen - als erheblich ansehen würde (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 32, OLG Frankfurt vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 15 Rn. 9 a.E.).

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Schiedsgerichte können deshalb nach Ermessen die Beweisaufnahme abbrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 32, zitiert nach juris; Schlosser a.a.O. Rn. 98).

    Dem zu Folge kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur vorliegen, wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag gar nicht erst in Erwägung gezogen hat, weil es das zu Grunde liegende tatsächliche Vorbringen nicht als zu erwägenden und zu verbescheidenden Parteivortrag entgegen genommen hat, oder wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag absichtlich oder versehentlich übergeht, obwohl es ihn als erheblich ansieht oder - bei Übersehen - als erheblich ansehen würde (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 32, OLG Frankfurt vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 15 Rn. 9 a.E.).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 26 Sch 10/07

    Gerichtliche Aufhebung des Schiedsspruchs: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Vielmehr ist die Verneinung der weiteren Beweisbedürftigkeit eine Sachentscheidung des Schiedsgerichts, die - sei sie inhaltlich richtig oder nicht - von den staatlichen Gerichten zu respektieren ist (Verbot der révision au fond, vgl. BGH NJW 1992, 2299, 2300; OLG Frankfurt vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Dessen Beurteilung kann vom staatlichen Gericht wegen der Unzulässigkeit einer sachlichen Nachprüfung des Schiedsspruchs (Verbot der révision auf fond) selbst dann nicht in Frage gezogen werden, wenn die Einschätzung des Schiedsgerichts zur Entscheidungsunerheblichkeit eines Tatsachenvortrags fehlerhaft war (vgl. OLG München vom 29.10.2009 - 34 Sch 15/09 - Rn. 24; OLG Frankfurt vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07 - Rn. 20, 25; jeweils zitiert nach juris; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Auflage, Kap. 14 Rn. 1340, 1342).

  • BGH, 06.12.1965 - VII ZR 149/63

    Geltendmachung der unrichtigen Widergabe von Zeugenaussagen bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Dabei kann offen bleiben, ob die Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Übergehens eines Beweisantrags regelmäßig einen unzulässigen Eingriff in die Tatsachenwürdigung des Schiedsgerichts darstellen würde (so BGH NJW 1966, 549).

    Fraglich erscheint bereits, ob das Übergehen eines Beweisantrags überhaupt einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründen kann, oder ob es sich bei der Nichtberücksichtigung eines Beweismittels nicht vielmehr um einen im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nicht rügefähigen Mangel der Sachverhaltsfeststellung handelt (so BGH vom 29.09.1983 - III ZR 213/82 - Rn. 18, zitiert nach juris; BGH NJW 1966, 549; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 24 Rn. 14).

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89

    Vertragsauslegung durch Schiedsgericht - Voraussetzung für Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Dem zu Folge stellt das Übergehen von Beweisanträgen, wenn dem Schiedsgericht deren Berücksichtigung zur Wahrheitsfindung nicht mehr geboten erscheint, weil es den streitigen Sachverhalt bereits als hinreichend geklärt betrachtet, keine bedeutsame Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs dar (vgl. BGH vom 21.12.1989 - III ZR 44/89 - Rn. 5, zitiert nach juris; OLG Köln a.a.O.).
  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Fraglich erscheint bereits, ob das Übergehen eines Beweisantrags überhaupt einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründen kann, oder ob es sich bei der Nichtberücksichtigung eines Beweismittels nicht vielmehr um einen im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nicht rügefähigen Mangel der Sachverhaltsfeststellung handelt (so BGH vom 29.09.1983 - III ZR 213/82 - Rn. 18, zitiert nach juris; BGH NJW 1966, 549; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 24 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 26 Sch 13/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Dem zu Folge kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nur vorliegen, wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag gar nicht erst in Erwägung gezogen hat, weil es das zu Grunde liegende tatsächliche Vorbringen nicht als zu erwägenden und zu verbescheidenden Parteivortrag entgegen genommen hat, oder wenn das Schiedsgericht einen Beweisantrag absichtlich oder versehentlich übergeht, obwohl es ihn als erheblich ansieht oder - bei Übersehen - als erheblich ansehen würde (vgl. BGH NJW 1992, 2299; OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 32, OLG Frankfurt vom 24.11.2005 - 26 Sch 13/05 - Rn. 30, jeweils zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 15 Rn. 9 a.E.).
  • OLG Köln, 23.03.2004 - 9 Sch 1/03

    Einrede des Scheingeschäfts im Anerkennungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Schiedsvereinbarung nebst beglaubigter Abschrift einer Übersetzung wird von den §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 1, 3 ZPO nicht verlangt und ist deshalb - trotz einer diesbezüglichen Regelung in Art. IV Abs. 1 lit. b), Abs. 2 UNÜ - nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1504, 1504 f.; OLG Köln vom 23.03.2004 - 9 Sch 1/03 - Rn. 17, zitiert nach juris; Reichold in: Thomas/Putzo, 31. Auflage, § 1064 ZPO Rn. 3).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Schiedsvereinbarung nebst beglaubigter Abschrift einer Übersetzung wird von den §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 1, 3 ZPO nicht verlangt und ist deshalb - trotz einer diesbezüglichen Regelung in Art. IV Abs. 1 lit. b), Abs. 2 UNÜ - nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1504, 1504 f.; OLG Köln vom 23.03.2004 - 9 Sch 1/03 - Rn. 17, zitiert nach juris; Reichold in: Thomas/Putzo, 31. Auflage, § 1064 ZPO Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 16 SchH 5/99

    Anforderungen an ein Urteil des Schiedsgerichts; Widerklage auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 19 Sch 7/10
    Schiedsvereinbarungen können deshalb auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen getroffen werden, sofern in den Schriftstücken auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und letztere beigefügt sind, den Parteien bereits vorliegen oder zumindest eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG vom 30.03.2000 - 16 SchH 5/99 - Rn. 36, zitiert nach juris; Adolphsen a.a.O. Rn. 19; Geimer in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 1031 Rn. 24).
  • OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09

    Aufhebungsverfahren für einen Schiedsspruch: Auslegung einer Bestimmung über das

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Ob vor diesem Hintergrund - wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 19.11.2010 (19 Sch 7/10, in: IPRspr 2010, 763 ff.) erörtert, letztlich aber offengelassen hat - das Übergehen eines Beweisantrags überhaupt regelmäßig einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs begründen kann oder ob es sich bei der Nichtberücksichtigung eines Beweismittels nicht vielmehr um einen im vorliegenden Verfahren nicht rügefähigen Mangel der Sachverhaltsfeststellung handelt (vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 6.12.1995 - VII ZR 149/63, in: NJW 1966, 549 f.), kann auch vorliegend dahinstehen.
  • OLG Köln, 06.07.2012 - 19 Sch 8/11

    Beweisantrag nicht nachgegangen: Rechtliches Gehör verletzt?

    Nicht jeder Verfahrensfehler ist von Bedeutung, vielmehr müssen Mindeststandards an Verfahrensgerechtigkeit verletzt sein und die Entscheidung muss auf dieser Verletzung beruhen können (OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2004 - 9 Sch 1/03; Senatsbeschluss vom 19.11.2010 - 19 Sch 7/10; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 24 Rn. 21; Geimer in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 1061 Rn. 31).

    Schiedsgerichte können nach Ermessen die Beweisaufnahme abbrechen, wenn sie sich für hinreichend informiert halten (vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.1989 - III ZR 44/89, zitiert nach juris, Rn. 5, Senatsbeschlüsse vom 21.11.2008 - zitiert nach juris, 19 Sch 12/08, zitiert nach juris, Rn. 32; und vom 19.11.2010 - 19 Sch 7/10).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 Sch 1/19

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruchs Bestreiten einer

    Nicht jeder Verfahrensfehler ist von Bedeutung, vielmehr müssen Mindeststandards an Verfahrensgerechtigkeit verletzt sein und die Entscheidung muss auf dieser Verletzung beruhen können (OLG Köln, Beschl. v. 23.04.2004 - 9 Sch 1/03; Beschl. v. 19.11.2010 - 19 Sch 7/10, zitiert nach juris Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 1061 Rn. 31).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 26 Sch 1/16

    Vorgeschriebene Form für Schiedsklausel in Art. II UNÜ

    Wie die ordentlichen Gerichte sind jedoch auch die Schiedsgerichte nicht gehalten, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; ein Verstoß gegen die Pflicht, Vorbringen der Beteiligten in Erwägung zu ziehen, lässt sich deshalb nur feststellen, wenn er sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (st. Rspr., BGH, NJW 1992, 2300 [OLG Frankfurt am Main 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91] ; OLG Köln, Beschluss vom 19.11.201, Az.: 19 Sch 7/10, zitiert nach BeckRS).
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