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   OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01   

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https://dejure.org/2001,4374
OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01 (https://dejure.org/2001,4374)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 5 U 142/01 (https://dejure.org/2001,4374)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 5 U 142/01 (https://dejure.org/2001,4374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 176; AGBG § 9
    Anforderungen an das Transparenzgebot bei vor der Deregulierung verwendeten Klauseln über den Rückkaufswert

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 176
    Anforderungen an die Offenlegung der Methoden zur Berechnung der Rückkaufswerte von Lebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 599
  • VersR 2002, 600
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01
    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. November 1994 ausdrücklich bejaht (BGHZ 128, 54, 60 zur Verweisung auf die Grundsätze zur Überschußrückgewähr im Geschäftsplan).

    Erst in der Gefahr, dass der Versicherungsnehmer wegen unklar abgefasster AVB seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBG (BGHZ 128, 54, 60, 61).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01
    Der Kläger, der sich bei seinen Ausführungen wesentlich auf die Grundsätze stützt, die der Bundesgerichtshof im Urteil vom 9. Mai 2001 (VersR 2001, 841 ff.) entwickelt hat, verkennt, dass sich diese Entscheidung auf hier nicht einschlägige Lebensversicherungsbedingungen, die in der Versicherungswirtschaft erst nach der sog. Deregulierung - d.h. ab dem 29. Jui 1994 - verwendet werden, bezieht.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1993 - 4 U 2/92

    Lebensversicherungsvertrag; Kündigung durch Versicherungsnehmer; Rückkaufswert;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2001 - 5 U 142/01
    Diese gelten gleichermaßen auch für die Bestimmungen über Rückkaufswerte (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 556): Das Transparenzgebot ist eingehalten.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Einer besonderen Aufklärung über die Nachteile vorzeitiger Kündigung, die Zillmerung und die Überschussbeteiligung bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht (ähnlich auch OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001, Az. 5 U 142/01 = VersR 2002, 600), da andernfalls die Aufklärungspflichten der Versicherer überspannt und die Rechtsprechung zur Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen für Altverträge ins Leere laufen würden (so auch LG Köln, Urteil vom 11.09.2008, Az. 37 O 553/08).
  • LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08

    Voraussetzungen für einen auf Rückabwicklung gerichteten Schadensersatzanspruch

    So betreffen die vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 09.05.2001 (VersR 2001, 841 ff.) aufgestellten Grundsätze diejenigen Versicherungsbedingungen, die in der Versicherungswirtschaft nach der sogenannten Deregulierung, also ab dem 29.07.1994 verwendet wurden (vgl. hierzu auch OLG Köln VersR 2002, 600 f.).

    Eben dies erfordert einen höheren Schutz des Versicherten für Verträge nach der Deregulierung durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz (s. OLG Köln VersR 2002, 600 f.).

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung

    Unabhängig davon hält der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Köln (VersR 2002, 600) daran fest, dass die Regelungen über den Rückkaufswert (§ 4 Abs. 4 der AVB, GA 57) dem Transparenzgebot genügen, auch wenn sie weitgehend auf den genehmigten Geschäftsplan verweisen.
  • OLG Köln, 10.02.2015 - 20 U 192/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der zum Abschluss einer

    Der Geschäftsplan als solcher ist nicht in den Vertrag einbezogen und unterliegt deshalb auch keiner Inhaltskontrolle (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2002, 600; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 556; so jetzt auch Römer/ Langheid, VVG, 4. Aufl., § 169 VVG, Rz. 58).
  • OLG Saarbrücken, 22.09.2010 - 5 U 625/09

    Anforderungen an die Transparenz bei der Festsetzung der Versicherungssumme einer

    Eine solche Gefahr besteht bei der Verweisung auf die - überdies regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden überprüften (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 600 unter besonderer Hervorhebung dieses Aspekts; ebenso Bruck-Möller-Winter, VVG , 8. Aufl., Anm. G 422) - Geschäftspläne der Versicherer nicht (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.1994 - IV ZR 124/93 - VersR 1995, 77; Urt. v. 7.11.2007 - IV ZR 116/04 - VersR 2008, 338 ; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1256 ).
  • LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 1293/07

    Anspruch auf eine individuelle Erhöhung der Überschussbeteiligung einer

    Denn mit der regelmäßigen Überprüfung durch die Behörde wird der Versicherungsnehmer in seinen durch §§ 5, 9 AGBG a.F. gewährleisteten Rechten ausreichend geschützt (OLG Köln, VersR 2002, 600).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2011 - 4 U 130/10

    Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers zur Vorbereitung von

    (Reiff/Schneider in Prölss/Martin Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, ALB 86 § 4, Rdnr. 3, Kollhosser, ebenda in der 27. Aufl., Rn. 9; Köln VersR 2002, 600).
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