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   OLG Köln, 20.01.2017 - I-6 U 105/16   

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https://dejure.org/2017,9067
OLG Köln, 20.01.2017 - I-6 U 105/16 (https://dejure.org/2017,9067)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2017 - I-6 U 105/16 (https://dejure.org/2017,9067)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - I-6 U 105/16 (https://dejure.org/2017,9067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 95c UrhG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Lichtbildes von Urhebern bei Entfernung der Exif-Daten durch den Inhaber von Nutzungsrechten

  • rechtsportal.de

    UrhG § 95c
    Rechte des Lichtbildes von Urhebern bei Entfernung der Exif-Daten durch den Inhaber von Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EXIF-Daten können als zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen nach § 95c UrhG urheberrechtlich geschützt sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EXIF-Informationen in Bildern können urheberrechtlich geschützt sein

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Löschung von Metadaten ist Urheberrechtsverstoß

  • merz-dresden.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung bei Entfernung von Metadaten

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Bearbeitung und Löschung von Foto-Metadaten als Urheberrechtsverletzung

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Veränderung oder Löschung von Metadaten bei Fotos ist Urheberrechtsverletzung

Sonstiges

  • tw-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Bearbeitung und Löschung von Foto-Metadaten als Urheberrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 167/15

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2017 - 6 U 105/16
    Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 19.05.2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 167/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 02.06.2023 - 6 U 17/23

    Rechte eines Bildautors wegen der Veröffentlichung von Lichtbildern ohne

    Dies hat der Senat für EXIF-Daten wie hier bereits entschieden (Senat GRUR-RR 2017, 212, 214 Rn. 24 sowie Urteil vom 01.04.2022, 6 U 149/21, S. 10, nicht veröffentlicht).

    Dies beinhaltet allerdings nicht das Recht, die durch § 95c UrhG geschützten Informationen zu entfernen (Senat, GRUR-RR 2017, 212, 214 Rn. 24).

  • LG Köln, 19.08.2021 - 14 O 487/18
    Mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 20.01.2017 - 6 U 105/16 (vorgehend Urteil der erkennenden Kammer vom 19.05.2016 - 14 O 167/15) ist die Beklagte zu 1) zur Auskunftserteilung verurteilt worden.

    In diesem Zusammenhang bedarf es angesichts des zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1.) rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 20.01.2017 - 6 U 105/16, BeckRS 2017, 102365 (vorgehend Urteil der erkennenden Kammer vom 19.05.2016 - 14 O 167/15) keiner weiteren Ausführungen.

    Dass sie die Bearbeitungen der Lichtbilder veranlasst hat, bei denen insbesondere die Metadaten verloren gegangen sind, ergibt sich aus dem Tatbestand des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 20.01.2017 - 6 U 105/16, (auch im vorgehenden Urteil der erkennenden Kammer vom 19.05.2016 - 14 O 167/15).

  • OLG Köln, 01.04.2022 - 6 U 149/21
    Wegen dieser Nutzung hat der Kläger im Verfahren 14 O 167/15 LG Köln / 6 U 105/16 OLG Köln erfolgreich gegen die Beklagte zu 1 Auskunftsansprüche geltend gemacht (und im Verfahren 14 O 205/14 LG Köln wegen Antragsmängel ohne Erfolg Schadensersatzansprüche).

    Dass die Beklagte zu 1. zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, ergibt sich bereits aus dem allen Beteiligten bekannten Urteil des Senats vom 20.01.2017 im Verfahren 6 U 105/16.

    Dass der Beklagte zu 1 gemäß den Ausführungen des Senats im Verfahren 6 U 105/16, Urteil vom 20.01.2017, berechtigt war, für die ihr vom Kläger gelieferten Fotografien Unterlizenzen zu erteilen, rechtfertigt nicht die Nutzung der rechtswidrig bearbeiteten Bilder.

    Hierin liegt, wie bereits im Verfahren 6 U 105/16 mit Urteil vom 20.01.2017 ausgeführt, ein Verstoß gegen § 95c Abs. 1 UrhG.

    Hier erfolgte eine Nutzung für die Werbung, was bereits im Verfahren 6 U 105/16 vom Landgericht festgestellt und im Berufungsverfahren von keiner Seite aus angegriffen worden war.

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