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   OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05   

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https://dejure.org/2007,74790
OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05 (https://dejure.org/2007,74790)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.2007 - 24 U 170/05 (https://dejure.org/2007,74790)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 2007 - 24 U 170/05 (https://dejure.org/2007,74790)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 320/87

    Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Ansprüche auf Rückgewähr von

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller das Werk zur weiteren Verwendung benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 560) oder wenn die Fristsetzung eine nutzlose Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 1988, 2728; NJW-RR 1990, 1300, 1301).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 352/89

    Wegfall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller das Werk zur weiteren Verwendung benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 560) oder wenn die Fristsetzung eine nutzlose Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 1988, 2728; NJW-RR 1990, 1300, 1301).
  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 90/91

    Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller das Werk zur weiteren Verwendung benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 560) oder wenn die Fristsetzung eine nutzlose Förmelei wäre (vgl. BGH NJW 1988, 2728; NJW-RR 1990, 1300, 1301).
  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 123/92

    Eintritt in Rechte und Pflichten aus einer Teilungserklärung bei Eigentumserwerb

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Nach § 150 Abs. 2 BGB gilt zwar der Grundsatz, dass eine einschränkende Annahme des Angebots zum Erlöschen des kompletten Angebots und nicht nur hinsichtlich seiner Divergenz führt; eine "nicht vollständige Ablehnung" ist dem Bürgerlichen Gesetzbuch fremd (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1035, 1036; Bork in: Staudinger, 14. Auflage, § 150 BGB Rn. 13).
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Sofern die Auslegung entgegen der Regel des § 154 BGB ergibt, dass ein Vertrag trotz der offenen (Teil-)Abweichung der Annahmeerklärung vom Angebot geschlossen sein soll, kommt eine verbindliche Absprache über diejenigen Punkte zustande, hinsichtlich derer ein Konsens erzielt worden ist (vgl. BGH NJW 1997, 2671; Kramer in: Münchener Kommentar, 4. Auflage, § 150 BGB Rn. 5; § 154 BGB Rn. 6; Bork in: Staudinger § 150 BGB Rn. 16; § 154 BGB Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Die Beklagte hat sich allerdings schon erstinstanzlich (unter Verweis auf BGH NJW 2003, 1188, 1189) darauf berufen, dass die Brücke in Folge der verringerten Druckfestigkeit eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer hat sowie dass erhöhte Betriebs- und Instandsetzungskosten zu erwarten seien.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich dem Antrag der Parteiwille entnehmen lässt, dass auch eine Teilannahme möglich sei (vgl. BGH NJW 1986, 1983, 1984; Heinrichs in: Palandt, 65. Auflage, § 150 BGB Rn. 2).
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