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   OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03   

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https://dejure.org/2004,4623
OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03 (https://dejure.org/2004,4623)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03 (https://dejure.org/2004,4623)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2004 - 2 X (Not) 17/03 (https://dejure.org/2004,4623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungsverbot eines Notar an der Beurkundung einer Angelegenheit einer Person aus seiner Sozietät; Vertreterhandeln als eigene Angelegenheit des Vertreters und des Vertretenen; Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Beurkundungsgesetz (BeurkG); Einschränkende ...

  • Judicialis

    BNotO § 14; ; BNotO § ... 14 Abs. 3; ; BNotO § 94; ; BNotO § 94 Abs. 1; ; BNotO § 94 Abs. 2 Satz 5; ; BNotO § 94 Abs. 2 Satz 6; ; BNotO § 75 Abs. 5 Satz 4; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; ; BeurkG § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; DONW § 111 Abs. 2; ; DONW § 115 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 3
    Zulässige Mitwirkung des Sozius bei Ausführungstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2092
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83

    Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03
    Für den Notar als Beurkundungsperson begründet sie hingegen eine unbedingte Amtspflicht (vgl. BGH NJW 1985, 2027; OLG Celle, NdsRpfl 2002, 109; Eylmann/Vaasen, BNotO, BeurkG, 2000, § 3 BeurkG Rdnr. 2).
  • OLG Celle, 12.09.2003 - Not 24/03

    Verletzung von Dienstpflichten durch Anwaltsnotar; Verweis im Wege einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03
    Das gilt nicht nur dann, wenn der Sozius als - zunächst - vollmachtloser Vertreter für eine Vertragspartei auftritt (vgl. dazu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2003 - Not 24/03 -), sondern auch, wenn der Sozius aufgrund einer wirksam erteilten Vollmacht tätig wird, denn die Rechte und Pflichten des Sozius als Vertreter sind unmittelbar berührt zum einen schon aufgrund seines eigenen rechtsgeschäftlichen Handelns (§ 164 BGB), zum anderen aber auch aufgrund des der Bevollmächtigung regelmäßig zugrundeliegenden Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnisses zwischen ihm und dem Vertretenen (vgl. BGH NJW 2003, 578).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03
    Das gilt nicht nur dann, wenn der Sozius als - zunächst - vollmachtloser Vertreter für eine Vertragspartei auftritt (vgl. dazu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2003 - Not 24/03 -), sondern auch, wenn der Sozius aufgrund einer wirksam erteilten Vollmacht tätig wird, denn die Rechte und Pflichten des Sozius als Vertreter sind unmittelbar berührt zum einen schon aufgrund seines eigenen rechtsgeschäftlichen Handelns (§ 164 BGB), zum anderen aber auch aufgrund des der Bevollmächtigung regelmäßig zugrundeliegenden Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnisses zwischen ihm und dem Vertretenen (vgl. BGH NJW 2003, 578).
  • OLG Celle, 03.03.2011 - Not 26/10

    Notar darf Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht im Wege des automatisierten

    Dementsprechend treffen auch die von dem Oberlandesgericht Frankfurt seinerseits in Bezug genommenen Gründe des Beschlusses des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 20. April 2004 (2 X (Not) 17/03, NJW 2005, 2092 ff.), der sich ebenfalls mit Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten bzw. der Beurkundung von Hauptversammlungen befasst, auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht zu.
  • OLG Celle, 04.10.2005 - Not 10/05

    Mitwirkung an der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages;

    Auch wenn die Missachtung dieses Verbots auf die Wirksamkeit der Beurkundung keinen Einfluss hat, begründet sie für den Notar als Beurkundungsperson eine unbedingte Amtspflicht (vgl. BGH NJW 1985, 2027; OLG Celle Nds. Rpfl. 2002, 109; OLG Köln NJW 2005, 2092; Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2000, § 3 BeurkG Rn. 2).
  • OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20

    Ahndung von notariellen Amtspflichtverletzungen Verstoß gegen ein

    Insofern ist der vorliegende Fall auch nicht mit der Konstellation vergleichbar, die einer früheren Entscheidung des Senats (Beschluss vom 20.4.2004 - 2 X (Nt) 17/03, in: NJW 2005, 2092 ff.) zugrunde lag und in der ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nach seinem Sinn und Zweck bei der bloßen Ausübung sog. Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten oder einem Auftreten des Sozius für alle an der Beurkundung materiell Beteiligten, von denen er bevollmächtigt wurde und für die er nach vorheriger Ansprache gleich lautende Erklärungen abgegeben hat, verneint wurde.
  • OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Dabei kann dahin stehen, ob das entsprechende Mitwirkungsverbot einfach-rechtlich (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03 -, NJW 2005, 2092) oder aus den vom Beklagten in dessen Schriftsatz vom 23.01.2017 unter Verweis auf diesbezügliche Literaturauffassungen genannten Gründen verfassungsrechtlich einzuschränken ist.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 2 Not 5/08

    Amtspflichtverletzungen des Notars

    Dieses grundlegende Verbot findet in eng begrenztem Umfang nur für die Fälle eine Ausnahme, in denen es lediglich um die Ausübung sogenannter Vollzugs-, Durchführungs- oder Abwicklungsvollmachten geht (vgl. OLG Köln NJW 2005, 2092).
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