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   OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00   

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https://dejure.org/2001,7253
OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00 (https://dejure.org/2001,7253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2001 - 13 U 154/00 (https://dejure.org/2001,7253)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 13 U 154/00 (https://dejure.org/2001,7253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • beck.de PDF, S. 10
  • Judicialis

    ZPO § 840; ; ZPO § 829; ; ZPO § 185; ; ZPO § 841; ; ZPO § 183; ; ZPO § 187; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 840 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 840 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 185, 840
    Unwirksame Ersatzzustellung an Drittschuldner durch Übergabe des Pfändungsbeschlusses an Vollstreckungsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
    Der Senat stimmt dieser in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschenden Auffassung (vgl. die Nachweise bei BAG NJW 1981, 1399, 1400 und Hamme, NJW 1994, 1035, 1036 in Fußn.2; aus jüngeren Kommentierungen ferner: Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz. 1; MüK/Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz.3 unter Aufgabe der noch von Feldmann in der Vorauflage vertretenen Gegenmeinung) zu.

    In der vom Landgericht angeführten Entscheidung des BAG vom 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - (NJW 1981, 1399 = AP § 829 ZPO Nr. 7 m. zust. Anm. Walchshöfer = DGVZ 1981, 7) ist anhand der Entstehungsgeschichte des § 185 ZPO aufgezeigt (insoweit in NJW 1981, 1399 nicht mit abgedruckt), dass diese Vorschrift die Fälle, in denen eine Ersatzzustellung wegen Interessenkollision unzulässig sein soll, nicht abschließend regelt, dass der Gesetzgeber die Lückenhaftigkeit der Regelung vielmehr bewusst in Kauf genommen und der Ausfüllung durch die Rechtsprechung überlassen hat (hierzu auch Hamme, NJW 1994, 1035, 1038).

  • RG, 28.03.1905 - III 471/04

    Pfändung von Forderungen.

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
    Richtig ist zwar, dass die Aufforderung zur Auskunft, die nach § 840 Abs. 2 S.1 ZPO Wirkung nur entfaltet, wenn sie Aufnahme in die Zustellungsurkunde gefunden hat (Aufnahme in den Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss ist weder erforderlich noch genügend), auch nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgen kann, und dass es genügt, wenn dabei auf den Pfändungsbeschluss Bezug genommen wird, der hierzu nicht nochmals zugestellt werden muss (RGZ 60, 330; Musielak/Becker, ZPO, 2. Aufl., § 840 Rz.3).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
    Die Unwirksamkeit der Pfändung macht auch die Überweisung unwirksam (BGH NJW 1994, 3225, 3226 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 114/82

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Geschäftsführer einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
    b) Auch der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass § 185 ZPO aufgrund seines Zwecks, die ohnehin schon riskantere Zustellung an Ersatzpersonen dort zu verhindern, wo wegen Interessenkollision die Gefahr der Nichtaushändigung des Schriftstücks an den Adressaten noch größer als normal ist, weit ausgelegt und auf alle Personen sinngemäß angewendet wird, zwischen denen eine vergleichbare Interessenkollision besteht (Urteil vom 11.07.1983 - II ZR 114/82 -, NJW 1984, 57 unter Bezugnahme unter anderem auf das vorgenannte Urteil des BAG).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2007 - 5 W 1582/07

    Anspruch der mit einer OHG als Streitgenossen in Anspruch genommenen

    Ist, wie im vorliegenden Fall, ein Teil der obsiegenden Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, der andere nicht, kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis welche Kosten tragen muss (BGH NJW 2006, 774; OLG Hamm OLGR 2004, 12; OLG Stuttgart OLGR 2001, 390; OLG Köln JurBüro 2001, 428; KG NJW-RR 1998, 860; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer"; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rdnr. 23; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1649/1652; Hansens JurBüro 1994, 263/268f je m. w. N.; a. A ohne klare Begründung StJBork, ZPO, 22. Aufl., § 194 Rdnr. 9, § 100 Rdnr. 14).
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