Rechtsprechung
OLG Köln, 20.06.2014 - I-6 U 176/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Bewerbung eines Karnevalskostüms mit einer Abbildung der literarischen Figur "Pippi Langstrumpf"
- kanzlei.biz
Werbeabbildung eines
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 97 Abs. 2
Umfang des Schadensersatzes wegen Bewerbung eines Karnevalskostüms mit einer Abbildung der literarischen Figur "Pippi Langstrumpf" - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)
Leistungsschutz der Romanfigur Pippi Langstrumpf
- Jurion (Kurzinformation)
Bloße Nachahmung der Romanfigur "Pippi Langstrumpf" nicht unlauter
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Bewerbung von Pippi Langstrumpf-Karnevalskostümen unlauter?
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.08.2011 - 28 O 117/11
- OLG Köln, 24.02.2012 - 6 U 176/11
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12
- OLG Köln, 20.06.2014 - I-6 U 176/11
- BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 393
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 10.08.2011 - 28 O 117/11
Urheberrecht bei Karnevalskostümen - Pippi Langstrumpf
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2014 - 6 U 176/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 117/11 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.08.2011, Az. 28 O 117/11, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12
Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2014 - 6 U 176/11
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.07.2013 (I ZR 52/12 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm) das Urteil des Senats aufgehoben, die Klage, soweit sie auf Ansprüche aus dem Urheberrecht gestützt ist, abgewiesen und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen mit der Begründung, dass der Senat keine Feststellungen zu den von der Klägerin hilfsweise geltend gemachten Ansprüchen aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gemäß §§ 3, 4 Nr. 9, § 9 UWG sowie aus §§ 823, 826 BGB getroffen habe.
- BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14
Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur
Im wiedereröffneten Berufungsverfahren hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 393). - OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Diesbezüglich muss das Gericht alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere auch solche Umstände, die für sich allein weder erforderlich noch ausreichend sind, um die wettbewerbliche Eigenart zu begründen (OLG Köln GRUR-RR 2014, 393, 394 - Pippi Langstrumpf). - LG Köln, 01.09.2023 - 14 O 49/22
Fahrrad kann als Werk der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG …
Es geht nicht um einen lauterkeitsrechtlichen Schutz einer "Leistung" als solcher, sondern um den Schutz des Herstellers des Originals in seiner Eigenschaft als Mitbewerber bei der Produktvermarktung (ebenso OLG Köln GRUR-RR 2014, 393 (394)). - OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19
Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung …
Angesichts der unterschiedlichen Schutzzwecke von Sonderrechtsschutz und wettbewerblichem Leistungsschutz können - unabhängig vom Bestehen von Ansprüchen aus einem Schutzrecht - also Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des gesetzlichen Tatbestands liegen (…BGH WRP 2013, 1189 Rn. 20 - Regalsystem; OLG Köln GRUR-RR 2014, 393 (394);… kritisch dagegen Fezer/Büscher/Obergfell/Götting/Hetmank, 3. Aufl. 2016, UWG § 4 Nr. 3 Rn. 48: kein wettbewerblicher Leistungsschutz wegen Herkunftstäuschung, wenn die vom Markenrecht gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind). - LG Köln, 10.01.2017 - 31 O 191/16 Zweck dieser Vorschrift ist grundsätzlich der Schutz des Herstellers des Originals in seiner Eigenschaft als Mitbewerber bei der Produktvermarktung (OLG Köln, Urteil vom 20.06.2014, 6 U 176/11, GRUR-RR 2014, 393, Pippi Langstrumpf II, Rdnr. 25;… Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage 2016, § 4 Rdnr. 3.51 mit Verweis auf).