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   OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Ws 369/07   

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https://dejure.org/2007,20541
OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 (https://dejure.org/2007,20541)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 (https://dejure.org/2007,20541)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 Ws 369/07 (https://dejure.org/2007,20541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Diebstahlstaten; Voraussetzungen der Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht; Geltung des Prinzips der Subsidiarität der Untersuchungshaft; Diebstahlstaten als Anlasstat bei gewerbsmäßigem Stehlen und Vorliegen eines besonders schweren ...

  • Judicialis

    StPO § 112 a; ; StPO § ... 112 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 118 Abs. 2; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; JGG § 38 Abs. 2 Satz 3; ; JGG § 67 Abs. 2; ; JGG § 72; ; JGG § 72 Abs. 1; ; JGG § 72 a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09

    Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung

    Die Regelung des § 72 Abs. 1 S. 3 JGG ist zwingend (OLG Koblenz JBl. Rh-Pf. 2003, 47; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 5. Aufl. § 72 Rdn. 8; wohl auch: OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).

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