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   OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10   

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OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10 (https://dejure.org/2011,19921)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2011 - 13 U 89/10 (https://dejure.org/2011,19921)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 13 U 89/10 (https://dejure.org/2011,19921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 204 Nr. 1
    Pflicht der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds zu zutreffenden Angaben hinsichtlich des Alters der Immobilien; Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Immobilienfonds: Gebäude älter als angegeben - Geld zurück

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Insoweit teilt der Senat nicht die Auffassung des OLG Jena (5 U 551/01; ZIP 2008, 1887 Tz. 41 f.), der zufolge "nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden" kann, "dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in dieser Höhe verzinst".

    Die Revision wird in Bezug auf die Höhe der Klageforderung zugelassen, weil die Entscheidung des Senats in der - für den geltend gemachten entgangenen Gewinn entscheidungserheblichen - Frage der (Nicht-)Anwendung von § 246 BGB im Rahmen des § 252 Satz 2 BGB von dem hierzu im Urteil des OLG Jena vom 11. März 2008 aufgestellten Rechtssatz (5 U 551/07, ZIP 2008, 1887 Tz. 41) abweicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Das reicht für die gebotene Individualisierung, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf einen außenstehenden Dritten, sondern auf den jeweiligen Antragsgegner abzustellen ist (vgl. BGHZ 172, 42, juris Tz. 46), aus.

    Unabhängig davon, ob es sich bei der - nach dem Gedanken der Vorteilsausgleichung - unmittelbar anspruchsmindernden Verpflichtung der Klägerin zur Abtretung der Beteiligungsrechte um eine Gegenleistung im Sinne des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO handelt, ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass auch ein unzulässiger Mahnantrag die Verjährung unterbricht bzw. hemmt (vgl. BGHZ 172, 42, Tz. 43; Zöller/ Vollkommer, ZPO 28. Aufl. § 688 Rdn. 3, § 693 Rdn. 3a; Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl. § 204 Rdn. 5, 18; jeweils m. w. N.).

  • LG Köln, 30.03.2010 - 3 O 354/09

    Ansprüche eines Anlegers wegen fehlerhafter Angabe des Alters einer Immobilie im

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. März 2010 - 3 O 354/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:.

    Die Klägerin beantragt, in Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30. März 2010 - 3 O 354/09 -, 1. die Beklagte zu verurteilen, an sie 63.323,02 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übertragung ihrer mittelbaren, von der T. Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehaltenen Kommanditbeteiligung im Nennbetrag von 100.000,00 DM an der J. Immobilienfonds L. GmbH & Co. Projekte M./X. KG auf die Beklagte;.

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Außerdem steht der Klägerin ein Anspruch auf Verzinsung dieses Erstattungsbetrages gemäß §§ 288, 291 BGB ab Rechtshängigkeit zu, die mit dem Eingang der Akten beim Landgericht Köln am 27. Juli 2009 eingetreten ist (GA 1; vgl. BGH NJW 2009, 1213, 1214).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Zwar wäre eine solche Anrechnung hier nicht von vorneherein nur auf außergewöhnliche Steuervorteile beschränkt, weil diese Beschränkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf basiert, dass die Schadensersatzleistung ihrerseits ebenfalls besteuert wird (vgl. WM 2010, 1641 Tz. 42 ff.; NJW 2010, 2506 Tz. 24 ff.), wovon bei geschlossenen Immobilienfonds indes nicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 500).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Der Ersatzanspruch der Klägerin besteht Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Rechte aus ihrer mittelbaren Fondsbeteiligung zu (vgl. BGH, WM 2010, 262 - Juris-Ausdruck Tz.28 f.); in diesem Sinne war ihr Zug um Zug - Angebot der "Übertragung" der Beteiligung auszulegen und im Urteilstenor klarstellend umzuformulieren.
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Zwar wäre eine solche Anrechnung hier nicht von vorneherein nur auf außergewöhnliche Steuervorteile beschränkt, weil diese Beschränkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf basiert, dass die Schadensersatzleistung ihrerseits ebenfalls besteuert wird (vgl. WM 2010, 1641 Tz. 42 ff.; NJW 2010, 2506 Tz. 24 ff.), wovon bei geschlossenen Immobilienfonds indes nicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 500).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R

    Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Der Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Vergütung bedarf es hier nicht, weil es sich nicht um einen Streit zwischen Mandant und Anwalt handelt (BFH RVGreport 2006, 20; BVerwG RVGreport 2006, 21; BSG RVGreport 2009, 180; Gerold/Schmidt/Mayer § 14 Rdn. 35; Hartmann § 14 Rdn. 28).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Zwar wäre eine solche Anrechnung hier nicht von vorneherein nur auf außergewöhnliche Steuervorteile beschränkt, weil diese Beschränkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf basiert, dass die Schadensersatzleistung ihrerseits ebenfalls besteuert wird (vgl. WM 2010, 1641 Tz. 42 ff.; NJW 2010, 2506 Tz. 24 ff.), wovon bei geschlossenen Immobilienfonds indes nicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2006, 499, 500).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
    Der Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Vergütung bedarf es hier nicht, weil es sich nicht um einen Streit zwischen Mandant und Anwalt handelt (BFH RVGreport 2006, 20; BVerwG RVGreport 2006, 21; BSG RVGreport 2009, 180; Gerold/Schmidt/Mayer § 14 Rdn. 35; Hartmann § 14 Rdn. 28).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 183/00

    Individualisierung der Forderung im Mahnbescheidsantrag

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in BeckRS 2011, 29481 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Bamberg, 04.06.2014 - 3 U 244/13

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen Beratungsfehlern - Verjährung -

    Der Kläger verweist weiter auf das Urteil des OLG Köln vom 20.07.2011, Az. 13 U 89/10, in dem die Hemmung der Verjährung trotz fehlerhafter Bezeichnung des fraglichen Fonds sowie des Datums der Falschberatung und trotz falscher Angabe bezüglich der bereits erbrachten Gegenleistung bejaht habe, weil auch ein unzulässiger Mahnantrag die Verjährung unterbreche bzw. hemme.

    (2) Demgegenüber hat das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 11.02.2005, Az. 8 U 141/04, NJOZ 2005, 1997, ebenso wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 30.03.2011, Az. 13 U 87/10, Tz. 32 und dem Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 89/10 Tz. 34, jeweils online abrufbar unter juris.de, die bloße Bezeichnung der Beteiligung zur Individualisierung ausreichen lassen.

  • OLG Köln, 13.11.2014 - 24 U 176/13

    Haftung des Anlageberaters wegen fehlerhafter Beratung bei einer Kapitalanlage in

    Bei der Frage der gebotenen Individualisierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf einen außenstehenden Dritten, sondern auf den jeweiligen Antragsgegner abzustellen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2011 - 13 U 89/10, juris Rn 32 ff. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 21.11.2014 - 8 O 302/13
    Auch in dem dort und von der Klägerin in C genommenen Urteil des OLG Koblenz vom 11. Februar 2005 - 8 U 141/04 und ebensowenig in dem von der Klägerin weiter in C genommenen Urteil des OLG Köln vom 20. Juli 2011 - 13 U 89/10 (beide bei juris) ist ausgesprochen, dass ein auf Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung gerichteter Schadensersatzanspruch mahnfähig sei; vielmehr geht es dort einzig um die Frage, ob der ggf. unzulässig erwirkte Mahnbescheid trotz Verstoßes gegen § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Verjährung hemmt.
  • LG Bonn, 10.04.2013 - 2 O 421/11

    Mahnbescheid mit unzureichender Anspruchsinsividualisierung kommt keine

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 20.07.2011, 13 U 89/10, zitiert nach juris) sogar die Bezugnahme für entbehrlich erachtet, wenn der Antragsgegner zuvor ein Schreiben erreicht hat, in dem er aufgefordert wurde, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, anderenfalls würden zur Wahrung der Verjährungsfrist gerichtliche Schritte eingeleitet, kann dem nicht gefolgt werden.
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