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   OLG Köln, 20.07.2017 - 9 U 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29270
OLG Köln, 20.07.2017 - 9 U 20/17 (https://dejure.org/2017,29270)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2017 - 9 U 20/17 (https://dejure.org/2017,29270)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 9 U 20/17 (https://dejure.org/2017,29270)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de

    VVG § 81 Abs. 2
    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugversicherung / Kaskoversicherung, Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2017 - 9 U 20/17
    Da die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG lediglich an einen Erfolg, nämlich die Herbeiführung des Versicherungsfalles, nicht dagegen an ein bestimmtes Verhalten, etwa das Führen des Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand, anknüpft, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf ein zeitlich vorangehendes Verhalten des Versicherungsnehmers abgestellt werden, durch das der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131, zitiert nach juris).

    Maßgeblich ist, ob und welche Vorkehrungen ein Versicherungsnehmer, der mit einem PKW unterwegs ist und beabsichtigt, Alkohol zu trinken, getroffen hat, um zu verhindern, dass er eine Fahrt in alkoholisiertem Zustand antritt oder fortsetzt, in dessen Verlauf es später zum Eintritt des Versicherungsfalles kommt (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131, juris m. w. N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Unzurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Herbeiführung des Versicherungsfalles trifft den Versicherungsnehmer (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10 -, BGHZ 190, 120-131, Rn. 12 bei juris m. w. N.).

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