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   OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02   

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https://dejure.org/2002,3655
OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2002 - 16 Wx 34/02 (https://dejure.org/2002,3655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 43

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 S. 2 § 43 § 44; BGB § 242
    Verwirkung des Anfechtungsrechts eines Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Es durfte die Zustellung weder von der Einzahlung eines - hier am 18.03.1998 bei Gericht eingegangen - Kostenvorschusses abhängig machen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00) noch von der Erfüllung gerichtlicher Auflagen zur Beibringung von Unterlagen.
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 187/01

    Wohnungsrecht: Spannungsverhältnis von Darlegungslast und Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Ihm obliegt es darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er die Eigentümerbeschlüsse in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach beanstandet (vgl. Beschluss des Senats vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01; BayObLGZ 1999, 177 ff.).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 16 Wx 249/01

    Wohnungsrecht: Keine Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Nichtvorlage einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 m. w. N.; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff. Rz. 24).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 34/02
    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 18.01.2002 - 16 Wx 249/01 m. w. N.; BGH NJW 1977, 1686; WE 1990, 84; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff. Rz. 24).
  • OLG Köln, 26.05.2004 - 16 Wx 53/04

    Bestimmtheit der Antragsschrift im Wohnungseigentumsverfahren

    Durch die Kurzfassung wird die Partei so klar bezeichnet, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. Beschluss des Senates vom 20.09.2002 - 16 Wx 34/02; BGH NJW 1977, 1686; Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 43 ff Rz. 24).
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 32/02

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren - falsche Sachentscheidung

    Hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung von Hausgeld für die Monate September bis Dezember 1998 (1.464,00 DM) sowie auf Zahlung der Sonderumlage (1.512,00 DM) sind die zugrundeliegenden Eigentümerbeschlüsse vom 01.10.1997 (Top 4 und Top 8) noch Gegenstand des Anfechtungsverfahren 28 II 192/97 AG Bonn (8 T 153/00 LG Bonn), nachdem Senat mit Beschluss vom heutigen Tage - 16 Wx 34/02 - die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Bonn zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hat.
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

    Insbesondere bedurfte es nicht der namentlichen Auflistung der einzelnen Wohnungseigentümer und auch nicht der Vorlage einer Eigentümerliste, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 18.1.2002, 16 Wx 249/01 = OLGR 2002, 215 und Beschluss vom 20.9.2002, 16 Wx 34/02).
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