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   OLG Köln, 20.12.2007 - 7 U 92/07   

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https://dejure.org/2007,19401
OLG Köln, 20.12.2007 - 7 U 92/07 (https://dejure.org/2007,19401)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2007 - 7 U 92/07 (https://dejure.org/2007,19401)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 7 U 92/07 (https://dejure.org/2007,19401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 199 n.F.; ; BGB § ... 204 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB § 204 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 313; ; BGB § 839; ; BGB § 852 a.F.; ; ZPO § 72; ; ZPO § 72 Abs. 1; ; ZPO § 74; ; ZPO § 68; ; ZPO § 167; ; ZPO § 204 Abs. 1 Nr. 6; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 2 S. 4; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 3; ; BNotO § 46 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1; BNotO § 19 Abs. 2 S. 4
    Pflichten eines Notars bei Beurkundung von Grundstücksgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2007 - 7 U 92/07
    Ungünstig fällt die Entscheidung für den Streitverkünder aus, wenn sie in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen einen für ihn nachteiligen Ausgang nimmt; der Inhalt der Urteilsformel für sich allein ist dabei unerheblich (BGHZ 36, 212 ff).
  • BGH, 19.03.2009 - III ZR 24/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines Notars

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Dezember 2007 - 7 U 92/07 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • SG Oldenburg, 02.08.2007 - S 7 U 156/07
    Mit dem Streitgegenstand der Neuberechnung seines Verletztengeldes läuft bereits ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen S 7 U 91/07, mit dem Streitgegenstand der Leistung eines orthopädischen Liegestuhls läuft bereits ein weiteres Klagverfahren unter dem Aktenzeichen S 7 U 92/07.
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