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   OLG Köln, 20.12.2011 - I-9 U 142/11   

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https://dejure.org/2011,47053
OLG Köln, 20.12.2011 - I-9 U 142/11 (https://dejure.org/2011,47053)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2011 - I-9 U 142/11 (https://dejure.org/2011,47053)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - I-9 U 142/11 (https://dejure.org/2011,47053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 68 Abs. 2; BGB § 812
    Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs begründet noch keinen Wegfall des versicherten Interesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; VVG § 80 Abs. 2
    Rückforderung von Versicherungsprämien wegen Beschlagnahme der versicherten Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 239
  • VersR 2012, 1512
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 97/96

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs; Haftung des früheren Halters

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 142/11
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.11.1996 (VersR 1997, 204 f.) die Halterhaftung nach einem über zweieinhalb Jahre andauernden Entzug der tatsächlichen Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen, verneint hat, lassen sich die dort aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 126/97

    Auslegung der Mitteilung des Versicherers über erlöschen von

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 142/11
    Bei einem Wegfall des versicherten Interesses im Sinne des § 68 Abs. 2 VVG a.F. ist nach allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt, das ursprüngliche Schuldverhältnis beendet und der Versicherungsvertrag erlischt automatisch (OLG Hamm, VersR 1999, 50 f.; Prölss/Martin, a.a.O. § 68, Rn. 13).
  • OLG Köln, 19.06.2018 - 9 U 60/17

    Eintrittspflicht der Elektronik- und der Betriebsunterbrechungsversicherung bei

    Gleichwohl ist anerkannt, dass der Wegfall des versicherten Interesses automatisch zur Beendigung eines Sachversicherungsvertrages führt (OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 U 142/11 -, Rn. 31, juris; Armbrüster, in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 80, Rn. 23).

    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, können ungeklärte Eigentumsverhältnisse an der versicherten Sache dazu führen, dass ein versicherbares Interesse des Versicherungsnehmers fortbesteht (OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 U 142/11 -, juris).

    Wie der Senat in der vorzitierten Entscheidung vom 20.12.2011 (9 U 142/11, juris) ausgeführt hat, kann gerade in Kenntnis einer ungewissen rechtlichen Situation ein subjektives Interesse des Versicherungsnehmers daran bestehen, dass die Versicherungsverträge weitergeführt werden, obwohl er damit rechnen muss, dass ihm die versicherte Sache endgültig entzogen wird.

    Vorliegend ist dieses wirtschaftliche Interesse der Klägerin noch weitaus konkreter als in dem Sachverhalt, über den der Senat in dem Rechtsstreit 9 U 142/11 zu entscheiden hatte.

  • LG Köln, 24.05.2017 - 20 O 343/16

    Gewährung von Versicherungsschutz aufgrund einer Elektronik-Versicherung (ELV)

    Gleichwohl ist anerkannt, dass der Wegfall des versicherten Interesses in der Sachversicherung und damit auch in der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung und der Elektronikversicherung den Versicherungsvertrag beendet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997 - 20 U 126/97 -, VersR 1999, 50 ff.; OLG Köln, Urteil vom 20.12.2011 - 9 U 142/11 -, VersR 2012, 1512 f.; Armbrüster in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 80, Rdnr. 23).
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