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   OLG Köln, 20.12.2013 - I-20 U 120/13   

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https://dejure.org/2013,37713
OLG Köln, 20.12.2013 - I-20 U 120/13 (https://dejure.org/2013,37713)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-20 U 120/13 (https://dejure.org/2013,37713)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-20 U 120/13 (https://dejure.org/2013,37713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 193 Abs. 3; VVG § 193 Abs. 4; VVG § 193 Abs. 7
    Keine Verpflichtung zur Gewährung von rückwirkendem Versicherungsschutz im Basistarif

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 193 Abs. 3 S. 1; VVG § 1903 Abs. 5
    Rechtsfolgen des Kontrahierungszwangs in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein rückwirkender Versicherungsschutz im Basistarif

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 945
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 10.07.2013 - 23 O 365/12

    Kontrahierungszwang des Versicherers entsteht mit Stellung eines annahmefähigen

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 20 U 120/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.07.2013 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 365/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 151/12

    Zulässigkeit einer Gesundheitsprüfung im Rahmen des Abschlusses eines privaten

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 20 U 120/13
    (a) Der Kontrahierungszwang des Versicherers nach § 193 Abs. 5 VVG wird erst durch Abgabe eines annahmefähigen Angebots ausgelöst (Senat, Urteil vom 02.11.2012 - 20 U 151/12 - NJW 2013, 1824; Staudinger- Bork , BGB, Neubearb. 2012, Vorb. zu §§ 145-156 Rn. 29).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 20 U 142/13

    Pflicht des privaten Krankenversicherers zur Übernahme von Behandlungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2013 - 20 U 120/13
    Daraus lässt sich aber nicht herleiten, dass der Versicherer im Gegenzug verpflichtet wäre, Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Versicherungspflicht zu gewähren (Senat, Urteil vom 18.10.2013, Az. 20 U 142/13; so auch Prölss/Martin- Voit , aaO, § 193 Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Aachen, 12.10.2018 - 7 K 556/18

    Kosten der Unterbringung nach PsychKG, Geschäftsführung ohne Auftrag

    Hierzu hat das OLG Köln im Urteil vom 20.12.2013 - I-20 U 120/13, 20 U 120/13 - Rn. 17 ff. ausgeführt:.
  • LG Berlin, 21.12.2017 - 31 O 395/15

    - DKV 2 -, - ERGO Beratung und Vertrieb AG -, Anspruch auf Rückzahlung

    Sie soll sicherstellen, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz bleibt und deshalb im Bedarfsfall nicht ausreichend versorgt oder auf steuerfinanzierte staatliche Leistungen angewiesen ist und ist daher zu den Vorschriften über die soziale Sicherheit im Sinne von Art. 33 Abs. 1, 37 Abs. 1 WÜD und von Art. 48 WKÜ zu zählen (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 20.12.2013 - I-20 U 120/13 - Juris Tz. 21).
  • OLG Köln, 09.07.2018 - 10 UF 66/17

    Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Krankenvorsorgeunterhalt

    Zuletzt hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass - wenn der Antragsteller sich privat versichern möchte - eine Nachentrichtungspflicht für die abgelaufenen Zeiträume bestehen kann (§ 193 Abs. 4 VVG), die er mit dem Krankenvorsorgeunterhalt der Vergangenheit würde begleichen müssen, obwohl für diese Zeiträume auch in diesem Fall kein rückwirkender Versicherungsschutz gewährt wird (vgl. OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013 - 20 U 120/13, VersR 2014, 945).
  • SG Hamburg, 30.10.2014 - S 48 KR 1411/12

    Kranken- und Pflegeversicherung - Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5

    Hierzu hat das OLG Köln, in seinem Urteil vom 20. Dezember 2013 (20 U 120/13, VersR 2014, 945-946) ausgeführt: "§ 193 Abs. 4 S. 1 VVG bestimmt zwar, dass dann, wenn der Vertragsschluss später als einen Monat nach Entstehen der Versicherungspflicht beantragt wird, von dem Versicherungsnehmer ein Prämienzuschlag zu entrichten ist.
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