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OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Voraussetzungen einer externen Teilung; Hinreichende Bestimmtheit eines Titels; Unzulässigkeit einer "offenen Tenorierung"
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 22.09.2021 - 155 F 37/21
- OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12
Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der …
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21
Die Hinweise auf die Teilungsordnung sind daher ersatzlos zu streichen, da es bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung bedarf (BGH, Beschluss vom 23..01.2013 - XII ZB 541/12 -, juris Rn. 10). - BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich; …
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21
Es genügt für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger - beispielsweise aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris Rn. 11). - BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16
Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein …
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21
Insoweit liegt die Sache anders als bei der internen Teilung, wo die bloße Bestimmbarkeit des Gestaltungsausspruchs ausreicht, weil sich die Umsetzung der Entscheidung zur internen Teilung anhand der Teilungsordnung innerhalb des Systems des abgebenden Versorgungsträgers vollzieht und die Vollstreckung wegen einer Geldforderung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.07.2018 - XII ZB 336/16 -, juris Rn. 24). - AG Kerpen, 22.09.2021 - 155 F 37/21
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Kerpen - Euskirchen vom 22.09.2021 (155 F 37/21) unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen im Tenor zu Ziffer 2. Absätze 2 und 3 wie folgt abgeändert:.
- OLG Karlsruhe, 22.11.2022 - 20 UF 10/22
Externe Teilung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente) im …
Die jeweiligen Ausgleichswerte sind durch die Einschränkung "nach Maßgabe der Teilungsordnung in der Fassung vom 01.01.2015" weder betragsmäßig festgelegt noch lassen sie sich ohne weiteres anhand des angefochtenen Beschlusses bzw. anhand offenkundiger Umstände errechnen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.01.2022 - 14 UF 166/21 -, juris, Rn. 9 f.).