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   OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96   

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https://dejure.org/1997,2691
OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96 (https://dejure.org/1997,2691)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.1997 - 19 U 208/96 (https://dejure.org/1997,2691)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 1997 - 19 U 208/96 (https://dejure.org/1997,2691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von Kaufrecht bei Hard- und Software; Mangel bei Lieferung falscher Hardware; Wandelung des gesamten Kaufvertrages

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459; BGB § 469; HGB § 377; HGB § 378
    Gesamtwandelungsrecht beim Kauf von Hard- und Software

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459, 469
    Gesamtwandlungsrecht bei Lieferung von Hard- und Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1591
  • VersR 1998, 465
  • BB 1998, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.04.1993 - 19 U 202/92

    Software; Lieferung von Software; Kaufvertragsrecht; Anwendung; Standardisierung

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 208/96
    Bloße Umsatzgeschäfte über Standardprogramme, selbst mit unbedeutenden Installationspflichten, rechtfertigen die Anwendung von Kaufvertragsrecht (OLG Köln NJW-RR 1993, 1140; Junker, NJW 1994, 897, 900).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 122/99

    Kauf von PC nebst Zubehör als einheitliche Kaufsache

    Ob dann, wenn ein Hersteller/Lieferant Hard- und Software zur Bewältigung bestimmter typischer Aufgaben aufeinander abgestimmt anbietet (vgl. BGH WM 1984, 1089 täglicher Ablauf einer Arztpraxis; OLG Köln CR 1998, 10, 11 - dreidimensionale Darstellung von Architektenplänen), von einem im Rechtssinne einheitlichen Anschaffungsgegenstand auszugehen ist, mag dahinstehen.
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