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   OLG Köln, 21.03.2014 - I-19 U 104/13   

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https://dejure.org/2014,11049
OLG Köln, 21.03.2014 - I-19 U 104/13 (https://dejure.org/2014,11049)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2014 - I-19 U 104/13 (https://dejure.org/2014,11049)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2014 - I-19 U 104/13 (https://dejure.org/2014,11049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 Abs. 1
    Höhe des Provisionsanspruchs eines Handelsvertreters nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kfz-Zulieferer -, Überhangprovision, Provisionsanwartschaft, Abgrenzung Wiederkehrschuldverhältnis, Dauerschuldverhältnis, einfacher Bezugsvertrag, Sukzessiv-Lieferungsvertrag, Wiederkehrschuldverhältnis, Geschäftsbegriff, Begriff, Geschäft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 286/07

    Unwirksame Provisionsklausel in Handelsvertretervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13
    Auch ist § 87 Abs. 1 HGB nicht zwingend, sondern kann jedenfalls durch Individualvereinbarung wirksam ausgeschlossen werden (BGH, Urteil vom 21.10.2009, VIII ZR 286/07, Rz. 20 zitiert nach juris m.w.N.), so dass das Risiko der überlangen Bindung an den Handelsvertreter beherrschbar ist.

    Anderseits ist aber zu sehen, dass dieser Anspruch Beschränkungen unterliegt (... "nur wenn", "innerhalb einer angemessenen Frist") und der Bundesgerichtshof auch in einer neueren Entscheidung zur Vermittlung von Telefonverträgen nicht auf § 87 Abs. 3 HGB zurückgreift, sondern § 87 Abs. 1 HGB mit der Begründung anwendet, dass der Handelsvertreter nicht mit der Vermittlung einzelner Telefonanrufe, sondern mit der Vermittlung eines Telefondienstvertrages betraut gewesen sei und die einzelnen Gesprächseinheiten vor diesem Hintergrund keine Einzelabschlüsse darstellten, sondern nur für die Höhe und die Fälligkeit des Provisionsanspruchs von Bedeutung seien (BGH, VIII ZR 286/07, Urteil vom 21.10.2009, juris Rz. 17-19).

  • BGH, 18.11.1957 - II ZR 33/56

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13
    Insofern verweist die Beklagte zu Recht auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur, die Bezugs- oder Lieferverträge, bei denen sich die Abnahmemenge nach dem Bedarf des Kunden richtet oder in denen dem Kunden ein einseitiges Bezugsrecht eingeräumt wird, ohne ihn zu verpflichten, grundsätzlich als Rahmenverträge ansehen, die keine Provisionsanwartschaft begründen (Emde in Staub, HGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2008, § 87 Rz. 73; ebenso Münchener Kommentar zum HGB-von Hoyningen-Huene, 3. Aufl. 2010, § 87 Rz 60; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 87 Rz 15; BGH, NJW 1958, 180; vorsichtig für Automobilzulieferer: OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007, 6 U 529/06, juris Rz. 26).

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer alten Entscheidung aus dem Jahr 1957 (NJW 1958, 180) zur Begründung dafür, einen Bezugsvertrag nicht als unmittelbares, provisionsauslösendes Umsatzgeschäft anzusehen, darauf verweist, dass dies eine vom Unternehmer nicht beabsichtigte Bindung auf unabsehbare Zeit bedeuten würde, die sich nicht rechtfertige lasse, wenn man die Ungewissheit der Entwicklung eines derartigen Bezugsverhältnissen berücksichtigt, so erscheinen derartige Bedenken hier nicht angezeigt.

  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 6 U 529/06

    Handelsvertreter: Entstehen von Provisionsansprüchen bei Vermittlung von

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13
    Insofern verweist die Beklagte zu Recht auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur, die Bezugs- oder Lieferverträge, bei denen sich die Abnahmemenge nach dem Bedarf des Kunden richtet oder in denen dem Kunden ein einseitiges Bezugsrecht eingeräumt wird, ohne ihn zu verpflichten, grundsätzlich als Rahmenverträge ansehen, die keine Provisionsanwartschaft begründen (Emde in Staub, HGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2008, § 87 Rz. 73; ebenso Münchener Kommentar zum HGB-von Hoyningen-Huene, 3. Aufl. 2010, § 87 Rz 60; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 87 Rz 15; BGH, NJW 1958, 180; vorsichtig für Automobilzulieferer: OLG Koblenz, Urteil vom 14.06.2007, 6 U 529/06, juris Rz. 26).

    Die Revision wird gem. § 543 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung und Literaturmeinung zur Einordnung von Bezugsverträgen von Automobilzulieferern als bloße Rahmenverträge (so OLG Koblenz - Urteil vom 14.06.2007 - 6 U 529/06 - ) bzw. als provisionsauslösende, durch den Abruf lediglich bedingte Umsatzgeschäfte (so Thume, a.a.O.) zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung und Fortbildung des Rechts zugelassen.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1997 - 16 U 82/96

    Provisionsanspruch des HV, Abgrenzung Überhangprovision / nachvertragliche

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13
    Um einen aufschiebend bedingten Vertragsschluss handelt es sich auch, wenn einer Vertragspartei ein Optionsrecht eingeräumt wird, vermittels dessen sie durch einseitige, von ihrem Willen abhängige Erklärung einen Vertrag, insbesondere einen Kaufvertrag, zustande bringen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03,1997, 16 U 82/96, zitiert nach juris m.w.N.).
  • LG Bonn, 23.05.2013 - 12 O 48/10

    Geltendmachung eines Provisionsanspruchs (Überhangprovision) durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2014 - 19 U 104/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 23.05.2013 - 12 O 48/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es sich bei der angegriffenen Entscheidung - nach Rücknahme der Klageerweiterung - um ein Schlussurteil handelt.
  • LG Köln, 29.03.2016 - 36 O 65/15

    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ab dem Zeitpunkt des Unfalls möglich

    Dabei war die Mehrkostenmethode anzuwenden (OLG Köln, Urteil vom 21.03.2014, 19 U 104/13, BeckRS 2014, 10869).
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