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   OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14   

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https://dejure.org/2016,4764
OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14 (https://dejure.org/2016,4764)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2016 - 5 U 76/14 (https://dejure.org/2016,4764)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2016 - 5 U 76/14 (https://dejure.org/2016,4764)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der ärztlichen Aufklärung über das Risiko eines dauerhaften Haarverlustes aufgrund einer Chemotherapie

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der ärztlichen Aufklärung über das Risiko eines dauerhaften Haarverlustes aufgrund einer Chemotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Glatze oder Tod? Fehlerhafte Aufklärung bei Chemotherapie einer Frau

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Patientenaufklärung: Dauerhafter Haarverlust nach Chemotherapie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärungspflicht: Schmerzensgeld für Haarverlust nach Chemo

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haarausfall durch Chemotherapie - Krebspatientin war über das Risiko dauerhaften Haarverlusts nicht aufgeklärt worden: Schmerzensgeld

  • versr.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments

  • rechtsdepesche.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Aufklärung: Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Patient muss über möglichen dauerhaften Haarverlust nach einer Chemotherapie aufgeklärt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klägerin erhält Schmerzensgeld für dauerhaften Haarverlust nach Chemotherapie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    20.000 EUR Schmerzensgeld für Nichtaufklärung über Haarverlust bei Chemotherapie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dauerhafter Haarverlust nach Chemotherapie - mangelnde Aufklärung kostet Arzt 20.000 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Chemotherapie: Sind 20.000 EUR für kompletten Haarverlust akzeptabel?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 24.03.2016)

    Haarverlust nach Chemo: Schmerzensgeld zuerkannt

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld von 20.000 wegen nicht ordnungsgemäßer ärztlicher Aufklärung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 93 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Risiko des Haarverlusts bei Chemotherapie/Schmerzensgeld

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

  • arzthaftung-rechtsanwalt-peters.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernstgenommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 354
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14
    Bei einer möglichen besonders schweren Belastung für seine Lebensführung ist deshalb die Information über ein Risiko für die Einwilligung des Patienten auch dann von Bedeutung, wenn sich das Risiko sehr selten verwirklicht (BGH, Urteil vom 6.7.2010 - VI ZR 198/09, iuris Rdn. 11, abgedruckt in VersR 2010, 1220 f.).

    Ist es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und muss es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft diskutiert wird, entfällt eine Haftung des Arztes mangels Verschuldens (BGH, Urteil vom 6.7.2010 - VI ZR 197/09, iuris Rdn. 12, abgedruckt in VersR 2010, 1220 f.).

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14
    Es genügt vielmehr, dass ernsthafte Stimmen in der medizinischen Wissenschaft auf bestimmte mit einer Behandlung verbundene Gefahren hinweisen, die nicht lediglich als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, sondern als gewichtige Warnungen angesehen werden müssen (BGH, Urteil vom 21.11.1995 - VI ZR 329/94, iuris Rdn. 10, abgedruckt in VersR 1996, 233).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13, iuris Rdn. 17, abgedruckt in VersR 2015, 100 ff.).
  • LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13

    Private Haftpflichtversicherung: Anwendung der Benzinklausel bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14
    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13, iuris Rdn. 17, abgedruckt in VersR 2015, 100 ff.).
  • OLG Köln, 19.06.2020 - 20 U 287/19

    Friseurbesuch mit Dauerfolgen Zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen

    Auch die sonstigen Päjudizien betreffen entweder weitaus gravierendere Schadensfälle [so ging es in einem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Streitfall etwa um eine irreversible vollständige Kahlköpfigkeit des dort betroffenen Klägers; hierzu hat das OLG Karlsruhe im Jahre 1995 ein Schmerzensgeld von 20.000 DM (umgerechnet der Größenordnung nach 10.000 Euro) zuerkannt, das heute unter Berücksichtigung der Inflation der Größenordnung nach einem Betrag von 14.000 Euro entspräche (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. November 1995, 19 U 6/95, nicht veröffentlicht, dargestellt bei: Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2020, 38. Aufl., 2020, S. 373, lfd. Nr. 1400); deutlich gravierender auch: OLG Köln (Urteil vom 21. März 2016, 5 U 76/14, veröffentlicht in Juris) in einem Streitfall mit dauerhaftem vollständigen Haarverlust infolge einer Chemotherapie] oder sind zu Streitfällen mit deutlich weniger einschneidenden Schäden ergangen [so hat etwa das OLG Hamburg in einem Streitfall um eine Narbe am Kopf, die zwar ca. 27 cm lang, aber durch die umliegenden Haare verdeckt war, im Jahre 2016 unter zusätzlicher Berücksichtigung der schadensverursachenden Umstände ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zuerkannt (OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juni 2016, 1 U 141/15, nicht veröffentlicht, dargestellt bei: Hacks/Wellner/Häcker, a. a. O., lfd. Nr. 1399); deutlich weniger gravierend und ohne Dauerschäden auch der Streitfall zu OLG Köln, Urteil vom 7. Januar 2000, 19 U 62/99, veröffentlicht in Juris; ähnlich gelagert wie der Streitfall zu der oben zitierten Entscheidung des OLG Bremen, allerdings mit etwas weniger einschneidender Akutphase auch der Streitfall zu LG Arnsberg, Urteil vom 26. Oktober 2010, 3 S 111/10, veröffentlicht in Juris].
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