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   OLG Köln, 21.04.2010 - II-26 UF 115/08   

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https://dejure.org/2010,9563
OLG Köln, 21.04.2010 - II-26 UF 115/08 (https://dejure.org/2010,9563)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2010 - II-26 UF 115/08 (https://dejure.org/2010,9563)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2010 - II-26 UF 115/08 (https://dejure.org/2010,9563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587; BGB § 1587 Abs. 1; BGB § 1587g Abs. 2
    Behandlung von Anwartschaften auf eine Betriebsrente im Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Anwartschaften auf eine Betriebsrente im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1668
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 08.03.2004 - 10 UF 268/03

    Aufeinandertreffen eines Antrages auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich und

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Dabei sind auch die nach dem Ende der Ehezeit eingetretenen Steigerungen der Betriebsrente zu berücksichtigen, soweit diese - wie im vorliegenden Fall - auf der Dynamik der Versorgung beruhen (vgl. BGH FamRZ 2001, 25f; OLG Hamm FamRZ 2003, 32f; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 ff).

    Der Anspruch der Antragstellerin auf Abtretung der Ansprüche des Antragsgegners auf seine Betriebsrente in Höhe der monatlichen Ausgleichsrente folgt aus § 1587 i BGB; er ist auf die Abtretung künftig fällig werdender Monatsraten beschränkt (vgl. OLG Celle FamRZ 2004, 1215 ff m.w.N.).

    Da aus dem Titel gegebenenfalls vollstreckt werden soll, muss darin der zu zahlende Geldbetrag genau bezeichnet werden; diesen Anforderungen genügt die bloße Titulierung eines prozentualen Anteils an der Gesamtversorgung nicht (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 f; a.A.: OLG München FamRZ 1999, 869; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 455, 457) Die Antragstellerin ist daher - ähnlich der Rechtslage im Unterhaltsrecht - darauf zu verweisen, zu gegebener Zeit Auskunft über die Höhe der Betriebsrente (§ 1587 k Abs. 1 i. V. mit § 1580 BGB) und eine Anpassung der Ausgleichsrente nach § 1587 g Abs. 3 BGB zu verlangen.

  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 131/94

    Berechnung des Ehezeitanteils von Leistungen oder Anwartschaften einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Einer derartigen Umrechnung bedarf es nach in Rechtsprechung und Schrifttum herrschender Ansicht deshalb nicht, weil sich der schuldrechtliche Versorgungsausgleich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vollzieht und etwaige Anpassungen der Renten nach § 1587 g Abs. 2 S. 2 oder Abs. 3 i. V. m. § 1587 d Abs. 2 BGB berücksichtigt werden können (vgl. BGH FamRZ 1997, 285,ff BGH FamRZ 1985, 263, 264).

    Eine Dynamisierung statischer oder teildynamischer Anrechte entsprechend § 1587a Abs. 3 BGB ist im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich regelmäßig nicht erforderlich (BGH FamRZ 1997, 285 ff).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02

    schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Dynamisierung, prozentualer

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Da aus dem Titel gegebenenfalls vollstreckt werden soll, muss darin der zu zahlende Geldbetrag genau bezeichnet werden; diesen Anforderungen genügt die bloße Titulierung eines prozentualen Anteils an der Gesamtversorgung nicht (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 f; a.A.: OLG München FamRZ 1999, 869; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 455, 457) Die Antragstellerin ist daher - ähnlich der Rechtslage im Unterhaltsrecht - darauf zu verweisen, zu gegebener Zeit Auskunft über die Höhe der Betriebsrente (§ 1587 k Abs. 1 i. V. mit § 1580 BGB) und eine Anpassung der Ausgleichsrente nach § 1587 g Abs. 3 BGB zu verlangen.
  • OLG Stuttgart, 06.02.2002 - 17 UF 337/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Titulierung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Da aus dem Titel gegebenenfalls vollstreckt werden soll, muss darin der zu zahlende Geldbetrag genau bezeichnet werden; diesen Anforderungen genügt die bloße Titulierung eines prozentualen Anteils an der Gesamtversorgung nicht (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 f; a.A.: OLG München FamRZ 1999, 869; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 455, 457) Die Antragstellerin ist daher - ähnlich der Rechtslage im Unterhaltsrecht - darauf zu verweisen, zu gegebener Zeit Auskunft über die Höhe der Betriebsrente (§ 1587 k Abs. 1 i. V. mit § 1580 BGB) und eine Anpassung der Ausgleichsrente nach § 1587 g Abs. 3 BGB zu verlangen.
  • OLG München, 28.10.1998 - 2 UF 1301/97
    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Da aus dem Titel gegebenenfalls vollstreckt werden soll, muss darin der zu zahlende Geldbetrag genau bezeichnet werden; diesen Anforderungen genügt die bloße Titulierung eines prozentualen Anteils an der Gesamtversorgung nicht (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1290; OLG Celle FamRZ 2004, 1215 f; a.A.: OLG München FamRZ 1999, 869; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 455, 457) Die Antragstellerin ist daher - ähnlich der Rechtslage im Unterhaltsrecht - darauf zu verweisen, zu gegebener Zeit Auskunft über die Höhe der Betriebsrente (§ 1587 k Abs. 1 i. V. mit § 1580 BGB) und eine Anpassung der Ausgleichsrente nach § 1587 g Abs. 3 BGB zu verlangen.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2009 - 18 UF 22/08
    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Dies ist deshalb ohne Belang, weil sich ein Anspruch auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und einem solchen Vorbehalt daher nur deklaratorische Bedeutung zukäme (BGH FamRZ 2008, 2263; OLG Karlsruhe vom 13.1.2009 - 18 UF 22/08 - zit. nach juris; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdn. 22).
  • BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06

    Einbeziehung einer niederländischen AOW-Pension in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Dies ist deshalb ohne Belang, weil sich ein Anspruch auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und einem solchen Vorbehalt daher nur deklaratorische Bedeutung zukäme (BGH FamRZ 2008, 2263; OLG Karlsruhe vom 13.1.2009 - 18 UF 22/08 - zit. nach juris; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdn. 22).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Die Dynamisierung soll lediglich das Problem des Ausgleichs von Versorgungsanrechten unterschiedlicher Qualität lösen und solche Anrechte, die nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, mit volldynamischen Anrechten vergleichbar machen (BGHZ 85, 194, 198).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Einer derartigen Umrechnung bedarf es nach in Rechtsprechung und Schrifttum herrschender Ansicht deshalb nicht, weil sich der schuldrechtliche Versorgungsausgleich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vollzieht und etwaige Anpassungen der Renten nach § 1587 g Abs. 2 S. 2 oder Abs. 3 i. V. m. § 1587 d Abs. 2 BGB berücksichtigt werden können (vgl. BGH FamRZ 1997, 285,ff BGH FamRZ 1985, 263, 264).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZB 95/93

    Abänderung einer den Versorgungsausgleich wegen ausländischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08
    Zwar ist die Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich (z. B. im Rahmen des § 10 a VAHRG) dann nicht möglich, wenn das Ausgangsgericht den Versorgungsausgleich ohne Ermittlung der Anrechte dem Grunde nach ausgeschlossen hat (vgl. BGH FamRZ 1996, 282).
  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 73/98

    Betriebliche Altersversorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

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