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   OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16   

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https://dejure.org/2016,22193
OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16 (https://dejure.org/2016,22193)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2016 - 20 W 13/16 (https://dejure.org/2016,22193)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2016 - 20 W 13/16 (https://dejure.org/2016,22193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115
    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 26 O 153/15
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
 
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  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf diesem Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens verweigert werden (BVerfG NJW 2003, 2976; 2010, 288; Zöller/Geimer § 114 Rn.26 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch sachwidrige und objektiv willkürliche

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Bei einer fiktiven Berechnung ist von einem Arbeitseinkommen in erzielbarer Höhe auszugehen und, sofern durch die Zurechnung der fiktiven Einkünfte die Bedürftigkeit nicht voll entfällt, gegebenenfalls nach § 115 Abs. 2 ZPO Ratenzahlung anzuordnen (BVerfG NJW-RR 2005, 1725; BGH a.a.O.).
  • OLG Köln, 21.03.2007 - 4 WF 29/07

    Fiktive Berechnung einzusetzenden Einkommens nur in klaren Missbrauchsfällen -

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Wer es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine tatsächlich bestehende und zumutbare Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, und die Bedürftigkeit somit ohne weiteres beseitigen kann, handelt rechtsmissbräuchlich; in diesem Fall sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (BGH NJW 2009, 3658; OLG Köln - 4. Zivilsenat - OLGR 2007, 549; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1239).
  • OLG Zweibrücken, 31.10.2001 - 2 WF 84/01

    Prozesskostenhilfe - Auskunft über unterlassenen Arbeitseinsatz - Auferlegung von

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Gründe für eine Unzumutbarkeit hat der Beklagte nicht dargelegt; an der Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen für eine schuldhafte Arbeitsverweigerung hat der Antragsteller jedoch mitzuwirken, insbesondere anzugeben, warum er nicht arbeitet (OLG Köln - 4.Zivilsenat - a.a.O.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 647; Zöller/Geimer, ZPO, 31.Aufl., § 115 Rn.6).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2009 - 4 W 54/09

    Prozesskostenhilfeantrag: Berücksichtigung des Inhalts eines Strafurteils bei der

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Im Verfahren zur Prüfung der Erfolgsaussicht können auch Erkenntnisse und Beweisergebnisse aus anderen Verfahren verwertet werden, etwa der Inhalt von Strafakten (OLG Zweibrücken OLGR 2009, 840; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 - dokumentiert in juris; OLG Koblenz MDR 2014, 425; Zöller/Geimer § 114 Rn.26a).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Wer es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine tatsächlich bestehende und zumutbare Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, und die Bedürftigkeit somit ohne weiteres beseitigen kann, handelt rechtsmissbräuchlich; in diesem Fall sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (BGH NJW 2009, 3658; OLG Köln - 4. Zivilsenat - OLGR 2007, 549; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1239).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf diesem Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens verweigert werden (BVerfG NJW 2003, 2976; 2010, 288; Zöller/Geimer § 114 Rn.26 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10

    Prozesskostenhilfe im Schadenersatz- und Schmerzensgeldverfahren:

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Im Verfahren zur Prüfung der Erfolgsaussicht können auch Erkenntnisse und Beweisergebnisse aus anderen Verfahren verwertet werden, etwa der Inhalt von Strafakten (OLG Zweibrücken OLGR 2009, 840; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 - dokumentiert in juris; OLG Koblenz MDR 2014, 425; Zöller/Geimer § 114 Rn.26a).
  • OLG München, 14.02.2011 - 31 AR 15/11

    Zuständigkeitsbestimmung bei objektiver Klagehäufung

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Wer es offenkundig leichtfertig unterlässt, eine tatsächlich bestehende und zumutbare Erwerbsmöglichkeit zu nutzen, und die Bedürftigkeit somit ohne weiteres beseitigen kann, handelt rechtsmissbräuchlich; in diesem Fall sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (BGH NJW 2009, 3658; OLG Köln - 4. Zivilsenat - OLGR 2007, 549; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1239).
  • OLG Koblenz, 16.09.2013 - 3 W 511/13
    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16
    Im Verfahren zur Prüfung der Erfolgsaussicht können auch Erkenntnisse und Beweisergebnisse aus anderen Verfahren verwertet werden, etwa der Inhalt von Strafakten (OLG Zweibrücken OLGR 2009, 840; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 - dokumentiert in juris; OLG Koblenz MDR 2014, 425; Zöller/Geimer § 114 Rn.26a).
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