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   OLG Köln, 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12   

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https://dejure.org/2012,25495
OLG Köln, 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - III-2 SsRs 2/12 (https://dejure.org/2012,25495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vollstreckbarerklärung einer niederländischen Geldsanktion gegen eine juristische Person auf der Grundlage der Halterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung ausländischer Geldbußen; Vollstreckbarerklärug einer niederländischen Geldsanktion gegen eine juristische Person auf der Grundlage der Halterhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland und das Vollstreckungsverfahren

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Es gilt nicht nur für Straftaten, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit kann nur geahndet werden, wenn der Täter vorwerfbar gehandelt hat (BVerfGE 9, 167 Rdn. 14; Gürtler in: Göhler a.a.O. vor § 1 Rdn. 30).

    Es liegt bloßer Ungehorsam gegen Ordnungsrecht der staatlichen Verwaltung vor (BVerfGE 9, 167).

  • EGMR, 19.10.2004 - 66273/01

    Verhältnismäßiger Schutz der Unschuldsvermutung gegen strict liability-Delikte

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat allerdings angesichts der Geringfügigkeit des Verstoßes und der Sanktion einerseits und der Vielzahl der insgesamt begangenen Verstöße andererseits die niederländische Regelung über die Halterhaftung für mit Art. 6 Abs. 2 EMRK vereinbar gehalten (vgl. EGMR, Beschluss vom 19.10.2004, Az. 66273/01, Falk v. Netherlands, HRRS 2005, Nr. 209, Rn. 47 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 AR 6/11

    Haftung des Halters eines Fahrzeugs für Verkehrsverstöße ohne Nachweis des

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Der Senat hält daher in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. C (Bl. 48 ff d.A.) die Vollstreckung einer Geldsanktion, die in einem Mitgliedstaat der EU aufgrund einer Halterhaftung gegen eine juristische Person verhängt worden ist, für verfassungsgemäß (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.2.2012 Az. III - 3 AR 6/11; Trautmann a.a.O. § 87 b Rdn. 42 ff; Johnson a.a.O. § 87 b Rn. 18 ff).
  • OLG Koblenz, 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Für eine Abänderung etwa bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Anlehnung an den inländischen Bußgeldkatalog fehlt eine Rechtsgrundlage (so zutreffend OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12 - = Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2012, S.77 mit Anm. Johnson) .
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Auch gehört das Schuldprinzip zu den wegen Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 22, 254; 123, 267 Rdn. 364).
  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Die Beweisregel gehört jedoch nicht zu dem nach Art. 25 GG zu beachtenden völkerrechtlichen Mindeststandard (BVerfG Beschluss vom 22.6.1992 2 BvR 1901/91).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12
    Auch gehört das Schuldprinzip zu den wegen Art. 79 Abs. 3 GG unverfügbaren Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 22, 254; 123, 267 Rdn. 364).
  • OLG Celle, 22.10.2018 - 2 Ws 409/18

    Vollstreckung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wegen eines dort begangenen

    Dem steht nicht entgegen, dass der Grundsatz der Halterhaftung in Deutschland nicht anerkannt ist (Anschluss an OLG Jena, NZV 2014, 421 [BGH 05.06.2014 - 4 StR 439/13] ; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] ).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist hierzu bereits mehrfach entschieden worden, dass diese Bestimmung sowohl mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht als auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht (vgl. nur OLG Jena NZV 2014, 421; OLG Köln, NZV 2012, 450 [OLG Köln 21.05.2012 - 2 SsRs 2/12] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts).

  • KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13

    Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts

    Es ist obergerichtlich geklärt und wird auch von dem Amtsgericht nicht anders gesehen, dass die Vollstreckung einer Geldsanktion aus einem anderen EU-Staat auch in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung ("Halterhaftung") zulässig ist (vgl. OLG Köln NZV 2012, 450, 451 f.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 346).
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