Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4795
OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01 (https://dejure.org/2002,4795)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2002 - 6 U 211/01 (https://dejure.org/2002,4795)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 6 U 211/01 (https://dejure.org/2002,4795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung des Wortbestandteils "nightloop. de" durch einen Anbieter von Internetdienstleistungen; Verwechslungsgefahr mit der eingetragenen Wortmarke LOOP; Kennzeichnungskraft; Geringe Branchennähe

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 711; ; ZPO § 543; ; ZPO § 283; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    UWG -Recht; Verbraucherrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 40
  • MMR 2002, 675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Dabei trifft es zu, dass beschreibenden Elementen regelmäßig kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck der Marke zukommt und deswegen der verbleibende Teil der Marke eine diese allein prägende Bedeutung haben kann (vgl. BGH GRUR 96, 404 f "Blendax Pep"; GRUR 96, 775/777 - "Sali Toft").
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Dabei trifft es zu, dass beschreibenden Elementen regelmäßig kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck der Marke zukommt und deswegen der verbleibende Teil der Marke eine diese allein prägende Bedeutung haben kann (vgl. BGH GRUR 96, 404 f "Blendax Pep"; GRUR 96, 775/777 - "Sali Toft").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Dabei dürfen jedoch die übrigen Zeichenbestandteile nicht völlig außer Acht gelassen bzw. "abgespalten" und die Prüfung allein auf das prägende Element reduziert werden; denn es besteht kein Erfahrungssatz, der die Annahme rechtfertigte, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774/775 -"falke-run/LE RUN").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"; WRP 1998, 755/757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"; GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"; GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"; WRP 1998, 755/757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2002 - 6 U 211/01
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"; WRP 1998, 755/757 -"Nitrangin"; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 510/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Einschränkung des Waren- und

    Der Gesamteindruck einer als Domain ausgestalteten Marke wird daher regelmäßig durch die sogenannte Second-Level-Domain bestimmt und nicht durch Domänen höherer Ordnung (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 42 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen)).
  • BPatG, 22.06.2016 - 29 W (pat) 537/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "der Standard.at (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" -

    Der Gesamteindruck einer als Domain ausgestalteten Marke wird daher regelmäßig durch die sogenannte Second-Level-Domain bestimmt und nicht durch Domänen höherer Ordnung (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn 42 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen)).
  • BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "AzubiScout.de" - fehlende Unterscheidungskraft

    - ausschließlich eine technisch funktionale Bedeutung und keine individualisierende Wirkung bei, so dass der kennzeichnende Gesamteindruck nur durch die jeweilige Second-Level-Domain bestimmt wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 37 - wetter.de; GRUR 2012, 1040 Rn. 43 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; BPatG, Beschluss vom 16.11.2016, 29 W (pat) 13/16 - ek-steuer.de; Beschluss vom 22.05.2012, 29 W (pat) 2/12 - bueroservice24.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen); vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a O. § 8 Rn. 193 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht