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   OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16   

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https://dejure.org/2016,14598
OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16 (https://dejure.org/2016,14598)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2016 - 15 W 32/16 (https://dejure.org/2016,14598)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 15 W 32/16 (https://dejure.org/2016,14598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8 Abs. 1 EMRK

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wegen der Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit dem Satiriker Jan Böhmermann

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wegen der Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit dem Satiriker Jan Böhmermann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Erdogan 0 : Döpfner 2

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen Mathias Döpfner wegen Solidarisierung mit Jan Böhmermann - Schmähgedicht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten zurückgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schmähgedicht: Beschwerde von Erdogan erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erdogans Beschwerde wurde zurückgewiesen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Böhmermann-Gedicht: Keine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliches "Zueigenmachen" des "Böhmermann Gedichts" zulässig

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit Jan Böhmermann

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch von Erdogan gegen Springer-Chef Döpfner

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen den Springer-Chef Mathias Döpfner

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 39
  • afp 2016, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16

    Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    (2) Zugleich ist zu berücksichtigen, dass bei einer - wie hier (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19) - satirischen Äußerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischen deren Aussagekern und der satirischen Einkleidung zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, 3271).

    (a) Der Kern der Aussage von Herrn C ist eine zulässige Meinungsäußerung, nämlich die kritische Bewertung des Verhältnisses des Antragsstellers zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie dessen Reaktion auf einen Beitrag in der Sendung "F" (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    b) Ebenso wenig hat der Antragsgegner sich den in Bezug genommenen Beitrag von Herrn C im presserechtlichen Sinne durch die vorbezeichnete Äußerung zu Eigen gemacht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 -, NJW 2010, 760 m.w.N.).

    Dabei kann dahin stehen, ob - wie das Landgericht meint - ein Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung im presserechtlichen Sinne (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 -, NJW 2010, 760 m.w.N.) grundsätzlich die eigene Veröffentlichung - mithin Wiedergabe bzw. Wiederholung - eben dieser Äußerung erfordert.

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    (2) Zugleich ist zu berücksichtigen, dass bei einer - wie hier (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19) - satirischen Äußerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischen deren Aussagekern und der satirischen Einkleidung zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, 3271).
  • LG Berlin, 19.11.1996 - 27 O 381/96

    Titanic-Karikatur von OL: Kein Schmerzensgeld für Helmut Markwort

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    Zuletzt braucht nicht geklärt zu werden, wie es sich auswirkt, dass die Verbreitung einer rechtswidrigen Satire im Zuge einer - wie hier - kritischen Auseinandersetzung mit deren rechtlicher Zulässigkeit von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein kann (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.11.1996 - 27 0 381/96 -, NJW 1997, 1371).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    Die vom Antragsteller angegriffene und im "PS" des "offenen Briefes" enthaltene Äußerung ist darüber hinaus unter der gebotenen Berücksichtigung des für ihr Verständnis maßgebenden Kontextes (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14 -, MDR 2016, 648) weder eine Beleidigung noch haftet der Antragsgegner auf Unterlassung wegen eines mit ihr verbundenen "Zu-Eigen-Machens" im pressrechtlichen Sinne.
  • LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16

    Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.05.2016, vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 30.05.2016 (28 O 126/16), wird zurückgewiesen.
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