Rechtsprechung
OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wegen der Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit dem Satiriker Jan Böhmermann
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 8 Abs. 1 EMRK
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wegen der Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit dem Satiriker Jan Böhmermann
- rechtsportal.de
Ansprüche des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wegen der Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit dem Satiriker Jan Böhmermann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
- lawblog.de (Kurzinformation)
Erdogan 0 : Döpfner 2
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen Mathias Döpfner wegen Solidarisierung mit Jan Böhmermann - Schmähgedicht
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sofortige Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten zurückgewiesen
- lto.de (Kurzinformation)
Schmähgedicht: Beschwerde von Erdogan erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Erdogans Beschwerde wurde zurückgewiesen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Böhmermann-Gedicht: Keine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Öffentliches "Zueigenmachen" des "Böhmermann Gedichts" zulässig
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässige Solidarisierung des Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages mit Jan Böhmermann
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch von Erdogan gegen Springer-Chef Döpfner
- new-media-law.net (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan gegen den Springer-Chef Mathias Döpfner
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
Mathias Döpfner
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
StA Mainz, 04.10.2016 - 3113 Js 10220/16Fall Böhmermann: Was darf Satire?
OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16Beschwerde von Präsident Erdogan erfolglos
LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise
LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
Recep Tayyip Erdoğan
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16
- OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 39
- afp 2016, 358
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 17.05.2016 - 324 O 255/16
Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann wegen teilweise …
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
(2) Zugleich ist zu berücksichtigen, dass bei einer - wie hier (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19) - satirischen Äußerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischen deren Aussagekern und der satirischen Einkleidung zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, 3271).(a) Der Kern der Aussage von Herrn C ist eine zulässige Meinungsäußerung, nämlich die kritische Bewertung des Verhältnisses des Antragsstellers zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie dessen Reaktion auf einen Beitrag in der Sendung "F" (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19).
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
b) Ebenso wenig hat der Antragsgegner sich den in Bezug genommenen Beitrag von Herrn C im presserechtlichen Sinne durch die vorbezeichnete Äußerung zu Eigen gemacht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 -, NJW 2010, 760 m.w.N.).Dabei kann dahin stehen, ob - wie das Landgericht meint - ein Zu-Eigen-Machen einer fremden Äußerung im presserechtlichen Sinne (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 226/08 -, NJW 2010, 760 m.w.N.) grundsätzlich die eigene Veröffentlichung - mithin Wiedergabe bzw. Wiederholung - eben dieser Äußerung erfordert.
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
(2) Zugleich ist zu berücksichtigen, dass bei einer - wie hier (vgl. auch Landgericht Hamburg, Beschl. v. 17.05.2016 - 324 O 255/16 -, Anlage Ast 19) - satirischen Äußerung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwischen deren Aussagekern und der satirischen Einkleidung zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. d. 1. Kammer des Ersten Senats v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, NJW 2005, 3271).
- LG Berlin, 19.11.1996 - 27 O 381/96
Titanic-Karikatur von OL: Kein Schmerzensgeld für Helmut Markwort
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Zuletzt braucht nicht geklärt zu werden, wie es sich auswirkt, dass die Verbreitung einer rechtswidrigen Satire im Zuge einer - wie hier - kritischen Auseinandersetzung mit deren rechtlicher Zulässigkeit von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein kann (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.11.1996 - 27 0 381/96 -, NJW 1997, 1371). - BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Die vom Antragsteller angegriffene und im "PS" des "offenen Briefes" enthaltene Äußerung ist darüber hinaus unter der gebotenen Berücksichtigung des für ihr Verständnis maßgebenden Kontextes (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14 -, MDR 2016, 648) weder eine Beleidigung noch haftet der Antragsgegner auf Unterlassung wegen eines mit ihr verbundenen "Zu-Eigen-Machens" im pressrechtlichen Sinne. - LG Köln, 10.05.2016 - 28 O 126/16
Wegen Unterstützung für Böhmermann: Erdogan geht gegen Springer-Chef Döpfner vor
Auszug aus OLG Köln, 21.06.2016 - 15 W 32/16
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.05.2016, vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 30.05.2016 (28 O 126/16), wird zurückgewiesen.