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   OLG Köln, 21.07.2016 - I-9 U 41/16   

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https://dejure.org/2016,68103
OLG Köln, 21.07.2016 - I-9 U 41/16 (https://dejure.org/2016,68103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2016 - I-9 U 41/16 (https://dejure.org/2016,68103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - I-9 U 41/16 (https://dejure.org/2016,68103)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Täuschung über wirtschaftliche Situation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; VGB 03 § 26 Nr. 1; VHB 08 Nr. 13.1
    Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung über finanzielle Notlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers zu seiner finanziellen Situation nach einem Brandschaden

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; VGB 2003 § 26 Nr. 1; VHB 2008 Nr. 13.1
    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers zu seiner finanziellen Situation nach einem Brandschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung über eine finanzielle Notlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16
    Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 81 I VVG - die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 13 m.w.N.; Schwintowski in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum VVG, 2. Aufl. 2010, § 31 VVG Rn. 21 m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).

    Es ist grundsätzlich Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).

    Dazu können auch Fragen nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers, insbesondere nach der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, nach dem Vorliegen rechtskräftiger Schuldtitel und der Höhe der Verbindlichkeiten gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalles und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14; Römer/Langheit/Rixecker, VVG, 3. Aufl. 2012, § 31 Rn. 8).

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16
    Ist das Erlangte - hier der erhaltene Abschlagsbetrag von 50.000,- EUR - verbraucht worden, besteht eine Bereicherung, d.h. der Wertersatzanspruch gemäß § 818 II BGB, fort, soweit die Bereicherungsschuldnerin in kausalem Zusammenhang mit dem rechtsgrundlosen Erwerb sich noch vorhandene Vermögensvorteile geschaffen oder erworben, z.B. Ersparnisse oder Anschaffungen getätigt bzw. eigene Schulden getilgt hat (Palandt/Sprau, BGB, 75. Aufl. 2016, § 818 Rn. 40 m.w.N.; BGH NJW 2000, 740).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16
    Das wirtschaftliche Interesse des Versicherers an richtigen Angaben besteht allerdings fort, solange ihm durch die falschen Angaben noch kein Nachteil, etwa durch Verlust von Aufklärungsmöglichkeiten, entstanden und ihm die Unrichtigkeit noch nicht aufgefallen ist (BGH, Urt. v. 05.12.2001, - IV ZR 225/00 -, VersR 2002, 173 ff. in juris Rn. 18-20 m.w.N.).
  • LG Köln, 21.01.2016 - 24 O 36/14
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16
    Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.01.2016 - 24 O 36/14 - gem. § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
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