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   OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09   

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https://dejure.org/2009,9364
OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,9364)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,9364)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,9364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen i.S.d. § 353b Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund einer unbefugten vorzeitigen Bekanntgabe interner Fahrprüferlisten des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV); Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 353b
    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 25 Ns 28/09
  • OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52 - 53/09, 81 Ss 52/09, 81 Ss 53/09

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (SenE vom 11.01.2005-8 Ss 460/04 -).

    Sie entsprechen auch den Grundsätzen zu § 353 b StGB , die der Senat in seiner - das richterliche Beratungsergebnis betreffenden - Entscheidung vom 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - wiedergegeben hat (NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216).

  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
    Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490).
  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
    Zwar können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen i. S. von § 353b Abs. 1 StGB auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403 [1404]; SenE vom 30.06.1987 - Ss 234/87 -, in: NJW 1988, 2490).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 498/76

    Freiwillige Aufgabe einer geheimdienstlichen Tätigkeit - Bedeutung des Wortes

    Auszug aus OLG Köln, 21.08.2009 - 81 Ss 52/09
    Offenbaren eines Geheimnisses heißt, ein Wissen zu vermitteln, das dem Empfänger - aus der Sicht des Vermittelnden - noch verborgen ist oder von dem dieser - aus nämlicher Sicht - noch keine sichere Kenntnis hat (BGHSt 27, 120 [121]).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 1 RVs 218/11

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Die Kenntnis der Daten geht nicht über einen begrenzten Personenkreis hinaus (vgl. zum polizeilichen Informationssystem Hepolis: BGHSt 46, 339 = NJW 2001, 2032 = NStZ 2001, 372 = StV 2002, 24 = StraFo 2001, 278; vgl. auch SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166 = VerkMitt 2010, Nr. 3).

    Wichtige öffentliche Interessen können aber auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NJW 1958, 1403; Senat NJW 1988, 2489; SenE v. 11.01.2005 - 8 Ss 460/04 - = NJW 2005, 1000 = NStZ 2005, 387 = StraFo 2005, 216; SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52- 53/09 - = NJW 2010, 166).

    Die Gefährdung liegt nicht schon dann vor, wenn mit ihr nur nach allgemeinen Erfahrungssätzen (abstrakt) zu rechnen ist (vgl. nur SenE v. 21.08.2009 - 81 Ss 52-53/09 - = NJW 2010, 166).

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