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   OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94   

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https://dejure.org/1997,6278
OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94 (https://dejure.org/1997,6278)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1997 - 9 U 376/94 (https://dejure.org/1997,6278)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 9 U 376/94 (https://dejure.org/1997,6278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Obliegenheitsverletzung Repräsentant Unfallflucht Dienstwagen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 III; AKB §§ 7 V, I, StGB § 192
    Versicherung Kaskoversicherung Obliegenheitsverletzung Repräsentant Unfallflucht Dienstwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Schadensereignisses aus der für ein Fahrzeug BMW 730 i abgeschlossenen Vollkaskoversicherung; Anforderungen an eine Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung i.R. einer Unfallflucht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallflucht bei Unfall mit Dienstwagen; Repräsentant; Versicherung; Kaskoversicherung; Obliegenheitsverletzung; Unfallflucht; Dienstwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.10.1994 - 9 U 180/94

    VERSICHERUNG; KASKOVERISCHERUNG; UNFALLFLUCHT; ALKOHOL; RELEVANZ

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94
    Durch die Vorschrift des § 142 StGB wird nämlich auch das Aufklärungsinteresse des Kaskoversicherers durch eine Art Reflexwirkung geschützt (BGH Versicherungsrecht 1987, 657, OLG Köln Versicherungsrecht 1995, 1182).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94
    Entgegen der früheren von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung muß nicht noch hinzutreten, daß der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat (BGH r+s 1993, 321, OLG Köln, r+s 1995, 402).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94
    Denn der Versicherungsnehmer darf nicht dadurch bessergestellt sein, daß er einen Dritten hinsichtlich der Gefahrverwaltung an seine Stelle hat treten lassen (BGH r+s 1996, 385).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94
    Durch die Vorschrift des § 142 StGB wird nämlich auch das Aufklärungsinteresse des Kaskoversicherers durch eine Art Reflexwirkung geschützt (BGH Versicherungsrecht 1987, 657, OLG Köln Versicherungsrecht 1995, 1182).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 338/94

    Versicherung Kaskoversicherung Repräsentant Zurechnung Wartepflicht Unfallflucht

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 9 U 376/94
    Entgegen der früheren von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung muß nicht noch hinzutreten, daß der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat (BGH r+s 1993, 321, OLG Köln, r+s 1995, 402).
  • OLG Köln, 12.05.1998 - 9 U 191/97

    Rückforderungsanspruch für eine erbrachte Kaskoentschädigung wegen fehlenden

    Repräsentant kann vielmehr nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (sog. Risikoverwaltung, vgl. hierzu BGH r+s 1993, 321 = VersR 1993, 828 und Senat, zuletzt Urteile vom 21.10. und 18.11.1997 in den Rechtsstreiten 9 U 376/94 und 9 U 63/97).
  • LG Coburg, 30.06.2004 - 12 O 219/04

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Aufklärung des Tatbestandes und Minderung

    Unbeachtlich für die Repräsentanteneigenschaft ist, wer die finanziellen Lasten des Fahrzeuges trägt (OLG Köln, Urteil vom 21.10.1997, AZ: 9 U 376/94).
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