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   OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97   

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OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Ankündigung und Durchführung von Sportwetten i.R.d. unlauteren Wettbewerbs; Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses trotz unterschiedlicher Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten bei Sportwetten und der "klassischen" Lotterie; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Eine solche, die Widerrechtlichkeit des Glücksspiels (vgl. BVerfGE 28, 119/148; a.A: v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, 10. Auflage, Rdn. 14 zu § 284 m.w.N.) ausschließende Erlaubnis hält der Beklagte indessen nicht in Händen.

    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    In diesen Fällen ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs schon als solches unlauter, ohne daß es des Hinzutretens weiterer Umstände oder einer zusätzlichen wettbewerblichen Relevanz bedarf (vgl. BGH GRUR 1987, 172/176 -"Unternehmensberatungsgesellschaft I"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 611 zu § 1 UWG; Köhler (Piper, UWG, Rdn. 323 zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • RG, 29.11.1928 - II 644/28

    Wird von dem Leiter einer Ausspielung durch arglistiges Abweichen vom Spielplan

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Dann liegt keine Lotterie, sondern ein Glückspiel im "engeren" Sinne des § 284 StGB vor (vgl. RGSt 62, 393; v.Bubnoff, Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage, Rdn. 3 zu § 286 StGB m.w.N.).
  • RG, 02.10.1925 - I 167/25

    1. Über die Natur der sogenannten "Fahrradhilfen" als öffentlich veranstalteter

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Denn nach der dort maßgeblichen Definition ist die Lotterie durch die Möglichkeit eines gerade in einem Geldbetrag bestehenden Gewinns gekennzeichnet; besteht der Gewinn in einem Sachwert oder einer sonstigen vermögenswerten Leistung, handelt es sich hingegen um eine Ausspielung (vgl. RGST 59, 347; v.Bubnoff, a.a.O., Rdn. 7 zu § 286 StGB a.F.).
  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Unter § 1 Abs. 4 SlgLottVO fallen auch Wetten oder Sportwetten (so Schmidt, a.a.O., S. 1150 m.w.N. und eingehender Begründung; ähnlich VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE; OLG Köln, Urt. v. 21.10.2002, 6 U 195/97 ).
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