Rechtsprechung
OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- filesharing-rechtsanwalt.de
§ 101 Abs. 2 und 9 UrhG
In der Regel keine Auskunft, wenn das Filesharing Musikalben betrifft, die länger als sechs Monate auf dem Markt sind - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 101 Abs. 2 und 9 UrhG
Filesharing - In der Regel keine Auskunft bei Musikalben, die mehr als sechs Monate auf dem Markt sind
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.06.2010 - 203 O 97/10
- OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Das Landgericht hat seiner Entscheidung im Ansatz zutreffend zu Grunde gelegt, dass das gewerbliche Ausmaß einer nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG geltend gemachten Rechtsverletzung unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist, wobei besondere Bedeutung der Frage zukommt, ob die relevante Verwertungsphase der in einer Internet-Tauschbörse angebotenen (Audio-) Datei noch andauerte, was bei üblicherweise in größeren Zyklen ohne auffällige Preisnachlässe vermarkteten Hörbüchern nicht selten, bei aktuellen Musikalben dagegen nur auf Grund besonderer Umstände auch noch nach Ablauf von sechs Monaten anzunehmen sein wird (vgl. zusammenfassend den Senatsbeschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 - sub III [NJWE Rn. 17] m.w.N.). - OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09
Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10). - OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10). - OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10
Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Das Gegenteil ergibt sich weder aus der andauernd hohen Bekanntheit der Interpretin Britney Spears noch aus dem durch eine "Gold"-Auszeichnung belegten kommerziellen Erfolg des Albums in der Vergangenheit und der darauf beruhenden, bereits im Dezember 2009, also lange vor den hier geltend gemachten Verletzungshandlungen erfolgten Nominierung für einen Schallplatten-Preis (vgl. Senatsbeschluss vom 22.09.2010 - 6 W 77/10 = 203 O 99/10 LG Köln). - OLG Naumburg, 06.12.2010 - 6 W 81/10
- DVAG 24 -, Einfirmenvertreter kraft Vertrages
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
Die Zahl der von der Antragstelerin dokumentierten rechtsverletzenden Handlungen selbst ist für das gewerbliche Ausmaß des einzelnen in Rede stehenden Verstoßes ebenfalls kein hinreichend aussagekräftiges Indiz (vgl. Senatsbeschluss vom 23.07.2010 - 6 W 81/10), so dass es bei der Antragszurückweisung durch die Kammer zu verbleiben hatte.
- OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10). - OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10). - OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11
Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG
Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).