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   OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22   

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https://dejure.org/2022,28946
OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22 (https://dejure.org/2022,28946)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2022 - 6 U 61/22 (https://dejure.org/2022,28946)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 6 U 61/22 (https://dejure.org/2022,28946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der Weitersendung und öffentlichen Zugänglichmachung einer Funksendung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Wiedergabe bzw. Restreamen der "Berliner Runde" des ZDF durch Medienunternehmen weder zulässige Berichterstattung über Tagesereignisse noch vom Zitatrecht gedeckt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Tagesereignis durch »Bild TV«?

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Bundestagswahl: Weitersendung der Berliner Runde urheberrechtswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bundestagswahl: Weitersendung der Berliner Runde urheberrechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bild TV dürfte ZDF-Berichterstattung über die Bundestagswahl ("Berliner Runde") nicht online übernehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 56
  • K&R 2022, 853
  • afp 2022, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Die Entscheidung "Spiegel Online" des EuGH (Urteil vom 29.07.2019 - C-516/17, GRUR 2019, 940), bestätigt dieses Ergebnis.

    Daraus ergibt sich, dass die Nutzung des geschützten Werks zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein muss und nicht die Grenzen dessen überschreiten darf, was zur Erreichung des verfolgten Informationsziels erforderlich ist (EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 34 und 68 - Spiegel Online).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Ausnahme oder Beschränkung gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG nicht als Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng, sondern in einer Weise auszulegen ist, die ihre praktische Wirksamkeit wahrt und ihre Zielsetzung beachtet, die Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 53 und 55 bis 59 - Spiegel Online).

    Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind außerdem die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen und der Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15

    Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    (3) Dass die Antragsgegnerinnen vor der Nutzung der Leistungsschutzrechte des Sendeunternehmens die Zustimmung des Antragstellerin hätten einholen können, steht der Anwendung des § 50 UrhG allerdings nicht entgegen, weil ein solches Erfordernis der Bestimmung bei unionsrechtskonformer Auslegung nicht zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 09.04.2020 - I ZR 228/15 -, GRUR 2020, 859 45 f. - Reformistischer Aufbruch II).

    Danach ist eine Berichterstattung gemäß § 50 UrhG nur dann privilegiert, wenn sie verhältnismäßig ist, das heißt mit Blick auf den Zweck der Schutzschranke, der Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit, den Anforderungen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit entspricht (vgl. BGH, GRUR 2020, 859 Rn. 48 f. - Reformistischer Aufbruch II).

    (a) Der BGH hat zur der Frage, wann die Berichterstattung verhältnismäßig ist, in dem Urteil vom 30.04.2020 (GRUR 2020, 859 - Reformistischer Aufbruch II) folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Auch der BGH geht davon aus, dass die Übernahme von Teilen einer Sendung in die durch § 87 Abs. 1 UrhG geschützte Leistung eines Sendeunternehmens eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 - Exklusivinterview).

    Hierzu hat der BGH (Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 - Exklusivinterview) folgendes ausgeführt:.

    Auch das Kammergericht (Urteil vom 14.09.2022 - 24 U 9/22) geht weiterhin davon aus, dass entsprechend den im Rahmen der Entscheidung "Exklusivinterview" des BGH (GRUR 2016, 368) dargelegten Grundsätzen die genannte Differenzierung vorzunehmen ist.

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Die bloße Ankündigung eines Tagesereignisses stellt noch keine Berichterstattung über das Ereignis dar, eine eingehende Analyse des Ereignisses ist jedoch nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15, GRUR 2020, 853 Rn. 29 - Afghanistan Papiere II, mwN).

    Darunter ist jedes zur Zeit des Eingriffs in das Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, wobei ein Geschehen so lange aktuell ist, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, GRUR 2020, 853 Rn. 40 - Afghanistan Papiere II).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerinnen ergibt sich aus der Entscheidung "Afghanistan Papiere II" des BGH (GRUR 2020, 853) nichts anderes.

  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    In der insofern entstandenen Rechtschutzlücke ist gerade deshalb erst unmittelbar die - wegen § 90 Abs. 2 BVerfGG subsidiäre - Individualverfassungsbeschwerde denkbar geworden (so auch BVerfG v. 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17, NJW 2017, 2985 Rn. 10 f).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Verstoß gegen § 937 Abs. 2 ZPO und die damit verbundene Verletzung rechtlichen Gehörs, anders als das Gebot der Waffengleichheit, im weiteren Verfahrensverlauf nach Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die im Widerspruchsverfahren gegebene Stellungnahmemöglichkeit regelmäßig noch "geheilt" werden kann (so auch BVerfG v. 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17, NJW 2017, 2985 Rn. 7).

  • OLG Köln, 12.04.2021 - 6 W 98/20

    Trainer-Foto - Keine Dringlichkeit für einstweilige Verfügung im Urheberrecht

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Die Dringlichkeit ergibt sich nicht schon daraus, dass eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 - 6 W 98/20, WRP 2021, 815 - Trainer-Foto, mwN).

    c) Dass die Dringlichkeit im Rahmen einer urheberrechtlichen Verfügung entfallen kann, wenn die Verletzungshandlung nicht fortgesetzt wird (vgl. OLG Köln, WRP 2021, 815 - Trainer-Foto), führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • KG, 14.09.2022 - 24 U 9/22

    Ziemiak-Interview

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Auch das Kammergericht (Urteil vom 14.09.2022 - 24 U 9/22) geht weiterhin davon aus, dass entsprechend den im Rahmen der Entscheidung "Exklusivinterview" des BGH (GRUR 2016, 368) dargelegten Grundsätzen die genannte Differenzierung vorzunehmen ist.

    Dass hierfür ein gewisser zeitlicher Versatz erforderlich gewesen wäre, führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. KG, Urteil vom 14.09.2022 - 24 U 9/22).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlusswege ohne Anhörung des Antragsgegners begründet in der Regel einen Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, NJW 2018, 3631).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werkes nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10, GRUR 2012, 819).
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
    Die Dringlichkeit kann entfallen, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er die Rechtsverletzung und die Person des Verantwortlichen kennt oder sich der sich aufdrängenden Kenntnis verschließt und dadurch zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2016, 9601).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1380/20

    Verletzung der prozessualen Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

  • OLG Köln, 13.05.2015 - 6 W 16/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Untersagung der Verwendung einer anderen Taxi-App als

  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner

  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

    Die Einstellung des Betriebes genügt ebenso wenig, wie die Entlassung des (rechtswidrig) handelnden Mitarbeiters (BGH, GRUR 1957, 342 (347) - Underberg; BGH GRUR 1965, 198 (202) - Küchenmaschine; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2022 - 6 U 61/22 - Berliner Runde).
  • LG Köln, 04.05.2023 - 14 O 297/22

    Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses

    Dies beschränkt sich indes auf Ausnahmesituationen (vergleiche OLG Köln, Urteil vom 21.10.2022 - 6 U 61/22).

    Dass eine einstweilige Verfügung erforderlich ist, ist vom Antragsteller darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (vgl. Wimmers in Schricker/Loewenheim aaO, § 97 Rn. 341a; Fromm/Nordemann aaO, § 97 Rn. 199; zitiert nach OLG Köln, Beschluss vom 26.01.2023 - 6 W 1/23; Urteil vom 21.10.2022 - 6 U 61/22).

    Dabei führt die bloße materiell-rechtlich indizierte Wiederholungsgefahr nicht automatisch zur Annahme der Dringlichkeit (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.10.2022 - 6 U 61/22; Beschluss vom 26.01.2023 - 6 W 1/23).

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