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   OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86   

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https://dejure.org/1987,2850
OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86 (https://dejure.org/1987,2850)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.1987 - 7 U 193/86 (https://dejure.org/1987,2850)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 7 U 193/86 (https://dejure.org/1987,2850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Spritzenabszeß; Drainierung; Hepatitis; Schmerzensgeldhöhe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831; BGB § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
    Nach einer Entscheidung aus dem Jahre 1979 (BGH NJW 1979, 1935 f.) soll "vieles dafür sprechen" daß die Verabreichung von Injektionen durch ausgebildete Krankenpflegehelferinnen, die immerhin eine mehrjährige Lehrzeit zu absolvieren haben, nicht geduldet werden darf, weil die fehlerhafte Ausführung von Injektionen zu typischen schwerwiegenden Schäden - gemeint sind Lähmungen sowie Spritzenabszesse - führen kann.

    Nach dem Vorstehenden steht zugleich fest, daß das beklagte Land bei der Bestellung des Zeugen ...berg als Verrichtungsgehilfe die bei dessen Auswahl zu beobachtende Sorgfalt verletzt hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH NJW 1979, 1935, 1936).

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76

    Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
    Sie führen im Regelfall dazu, daß der Patient sowohl im Bereich der §§ 611, 276, 278 BGB als auch hinsichtlich deliktischer Ansprüche nach § 823, 831 BGB die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, daß zu seinem Schutze bestehende Vorschriften zur Durchführung von Injektionen unter streng aseptischen Bedingungen verletzt sind, weil der bloße Mißerfolg oder die schädliche Nebenfolge einer Behandlung in der Regel noch nicht den Schluß auf ein pflichtwidriges Verhalten der Ärzte oder des medizinischen Assistenzpersonals zuläßt (vgl. Steffen, Neue Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung zum Arzthafttumsrecht, 2. Aufl., Seite 25; BGH NJW 1978, 1681).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn einer nach ihrem Ausbildungs- und Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person solche Eingriffe - dennoch übertragen und von ihr ausgeführt werden (so bereits BGH NJW 1978, 1681 f; grundlegend BGHZ 88, 248 - Anfängeroperation - vgl. auch Steffen, Neue Entwicklungslinien, a.a.O., Seite 27 f).

  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
    Das beklagte Land, das im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.1985 über die Eigenhaftung der Universitäten (abgedruckt in NJW 1986, 1542) die Erklärung abgegeben hat, es wolle seine Passivlegitimation nicht bestreiten, hat dem Kläger gem. § 831 Abs. 1, § 847 Abs. 1 BGB einen angemessenen Ausgleich in Geld dafür zu leisten, daß bei der stationären Behandlung des Klägers ein erstmals am 20.6.1982 offenbar gewordener Spritzenabszeß aufgrund einer Infektion mit Coli-Bakterien aufgetreten ist, der bei dem Kläger zu tiefgreifenden gesundheitlichen Störungen, einem bis zum 19.8.1982 verlängerten Krankenhausaufenthalt sowie als weiterer Folge zu einer Hepatitis-B-Erkrankung geführt hat, deretwegen der Kläger sich in der Zeit zwischen dem 15.12.1982 und dem 21.1.1983 erneut in Krankenhausbehandlung begeben mußte.
  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
    Bereits in einem im Jahre 1959 gefällten Urteil (BGH VersR 1960, 19, 21) hat der Bundesgerichtshof aber ausgesprochen, daß einer approbierten, also voll ausgebildeten und geprüften, Krankenschwester intramuskuläre Injektionen nur überlassen werden dürfen, wenn der leitende Arzt sich vergewissert, daß sie ihren Aufgaben gewachsen ist und wenn daneben für ihre Überwachung und Beaufsichtigung durch die vorhandenen Ärzte Sorge getragen wird (vgl. auch BGH VersR 1981, 131).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn einer nach ihrem Ausbildungs- und Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person solche Eingriffe - dennoch übertragen und von ihr ausgeführt werden (so bereits BGH NJW 1978, 1681 f; grundlegend BGHZ 88, 248 - Anfängeroperation - vgl. auch Steffen, Neue Entwicklungslinien, a.a.O., Seite 27 f).
  • OLG Dresden, 24.07.2008 - 4 U 1857/07

    Behandlungsfehler wegen Übertragung intravenöser Injektionen an einen

    Der Beklagten zu 2) kann bei dieser Sachlage nicht vorgeworfen werden, einer nach ihrem Erfahrungsstand zur Vornahme bestimmter Eingriffe in die körperliche Integrität eines Patienten nicht befugten Person (vgl. hierzu BGH VersR 1994, 80; NJW 78, 1681; OLG Köln VersR 1988, 44) solche Eingriffe dennoch übertragen und bereits unter diesem Gesichtspunkt einen Behandlungsfehler begangen zu haben.

    Bedenken, die in der Rechtsprechung im Hinblick auf das Komplikationsrisiko gegen die Zulässigkeit von Injektionen durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden (BGH VersR 1981, 131; NJW 1979, 1935; VersR 1960, 19, OLG Köln VersR 1988, 44), kann angesichts der nur geringen Risiken (s.o.) bei einer Technetium-Injektion durch eine regelmäßige Überwachung des nichtärztlichen Personals Rechnung getragen werden.

  • SG Köln, 27.03.2002 - S 19 KA 23/01

    Vertragsarztrecht

    Unzweifelhaft sind Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen und Bluttransfusionen Aufgaben des Arztes (Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer vom 18.04.1980, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 03. Juli 1980; Bekanntgabe der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung" in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 38 vom 22.09.1988; Böhme, Das Recht des Krankenpflegepersonals Teil 2, 1991 Seite 222; Peters, Die Delegation ärztlicher Leistungen in Theorie und Praxis, in: Der Arzt und sein Recht 1999 Seite 9; LG Berlin, Urteil vom 08.06.1993 - 6 O 330/92 -in: NJW-RR 94, 801-802; OLG Köln, Urteil vom 22.01.1987 - 7 U 193/86 - in: MedR 1987, 192).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 144/97

    Spritzenabszeß mit "fulminantem Verlauf" - § 286 ZPO, kein Anscheinsbeweis bei

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  • OLG Frankfurt, 18.10.1990 - 12 U 256/89

    Schmerzensgeld; Selbständiger Schreinermeister ; Kücheneinrichter; Arzthaftung;

    Auf die Entscheidung des OLG Köln (VersR 1988, 44 ), mit der dem dortigen Kläger für einen schuldhaft verursachten Spritzenabszess ein Schmerzensgeld von 18.000,- DM zugesprochen wurde, kann sich der Kläger nicht berufen, weil die Folgen der fehlerhaften ärztlichen Behandlung für den wesentlich älteren Patienten (er war 77 Jahre alt) erheblich gravierender als beim Kläger gewesen sind, denn es war bei ihm zweimal zu lebensbedrohlichen Schockzuständen und schließlich zu einer Hepatitis B gekommen, die einen zweimaligen Krankenhausaufenthalt von über 3 Monaten notwendig machten.
  • SG Köln, 27.03.2002 - S 19 KA 203/00

    Vertragsarztrecht

    Unzweifelhaft sind Injektionen, Infusionen, Blutentnahmen und Bluttransfusionen Aufgaben des Arztes (Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer vom 18.04.1980, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 03. Juli 1980; Bekanntgabe der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung" in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 38 vom 22.09.1988; Böhme, Das Recht des Krankenpflegepersonals Teil 2, 1991 Seite 222; Peters, Die Delegation ärztlicher Leistungen in Theorie und Praxis, in: Der Arzt und sein Recht 1999 Seite 9; LG Berlin, Urteil vom 08.06.1993 - 6 O 330/92 - in: NJW-RR 94, 801-802; OLG Köln, Urteil vom 22.01.1987 - 7 U 193/86 - in: MedR 1987, 192).
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