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   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 133/09   

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https://dejure.org/2010,25892
OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 133/09 (https://dejure.org/2010,25892)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 U 133/09 (https://dejure.org/2010,25892)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 U 133/09 (https://dejure.org/2010,25892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Handy-Sperre nach geringfügigem Zahlungsverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltpflicht für die Nutzung eines Mobilfunkanschlusses durch unbefugte Dritte sowie der Sperrung des Mobilfunkanschlusses bei Zahlungsverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 17.06.2009 - 26 O 149/08
    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.06.2009 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 149/08 - teilweise abgeändert:.
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2006 - III ZR 152/05 (BGHZ 166, 369 [Rn. 17 ff.] = NJW 2006, 1971 = MDR 2006, 1033) passen auf den Abschluss von Verträgen über Verbindungsdienstleistungen durch die Wahl von Nummern am Telefongerät mangels individuellen Vertrauenstatbestands zwar nicht die herkömmlichen Kriterien der Anscheinsvollmacht; anwendbar ist bei Telekommunikationsdienstleistungen als einem praktisch vollständig technisierten, anonymen Massengeschäft aber auch darüber hinaus der Rechtsgedanke, dass ein Teilnehmer am Rechtsverkehr für das seiner Risikosphäre zuzurechnende Verhalten Dritter vertraglich einzustehen hat.
  • OLG Stuttgart, 27.04.2007 - 6 U 72/07

    Rücktritts- und Schadenersatzansprüche beim Pferdekaufvertrag: Eignung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09
    Bereits in seinem Urteil vom 15.05.1998 - 6 U 72/07 - hat der Senat eine ähnliche Klausel unter dem Aspekt der unangemessenen Benachteiligung nach § 9 AGBG und der verbotenen Beweislastüberbürdung nach § 11 Nr. 15 lit. a und b AGBG geprüft und für wirksam erachtet.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 6 U 119/06

    Zurückbehaltungsrecht einer AG wegen Rückgabeanspruch von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09
    a) Eine dieser Bestimmung sachlich entsprechende Klausel des "congstar Sprechtarifs" (Nr. 7.2) ist Gegenstand des weiteren heute verkündeten, den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Senatsurteils (6 U 119/06), auf dessen Gründe ergänzend verwiesen wird.
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09

    Wirksamkeit verschiedener Klauseln in Verträgen mit Verbrauchern über

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09
    Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen, auf die der Senat Bezug nimmt, hat das Landgericht der Beklagten (zu Nr. 1) die Verwendung folgender - sachlich der Klausel Nr. 11.2 im Berufungsverfahren 6 U 119/09 entsprechenden - Klausel untersagt:.
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