Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.2010 - 18 W 1/10, I-18 W 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5711
OLG Köln, 22.02.2010 - 18 W 1/10, I-18 W 1/10 (https://dejure.org/2010,5711)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2010 - 18 W 1/10, I-18 W 1/10 (https://dejure.org/2010,5711)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10, I-18 W 1/10 (https://dejure.org/2010,5711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1799
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 6 W 45/09

    IKB Deutsche Industriebank AG: Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen von

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2010 - 18 W 1/10
    Ein grober Verstoß gegen Gesetz oder Satzung liegt dann vor, wenn dies die Umstände des Einzelfalles nahe legen und eine Nichtverfolgung unerträglich erscheinen würde (OLG Düsseldorf ZIP 2010, 28; Wilsing/Neumann, in: Heidel, AktG, 2. Aufl., 2007, § 142 Rn 19; Hüffer, AktG, 8. Aufl., 2008, § 148 Rn 8; Spindler, in: K. Schmidt/Lutter, AktG 2008, § 142 Rn 53f.).

    Dies entspricht in etwa dem, was im Strafprozessrecht als hinreichender Tatverdacht angesehen wird (OLG Düsseldorf ZIP 2010, 28; Holzborn, in: Bürgers/Körber, AktG, 2007, § 142 Rn 15; Schröer, in: MünchKomm-AktG, 2. Aufl., 2004, § 142 Rn 69; weitergehend Trölitzsch/Gunßer, AG 2008, 833, 836: "dringender Tatverdacht").

  • LG Köln, 02.11.2018 - 82 O 96/17
    Die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG verlangt zusätzlich zu der Voraussetzung, dass Vorgänge bei der Gründung der Gesellschaft oder bei der Geschäftsführung (möglicherweise) zu einem Nachteil für die Gesellschaft geführt haben, dass dies auf Unredlichkeiten oder groben Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung beruhen muss ( OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn.24).

    Ein grober Verstoß gegen Gesetz oder Satzung liegt vor, wenn dies die Umstände des Einzelfalles nahelegen und eine Nichtverfolgung unerträglich erscheinen würde (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn.27).

    Der Verdacht i.S.d. § 142 Abs. 2 AktG ist erst dann gegeben, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die eine Unredlichkeit oder einen groben Verstoß wahrscheinlich - vergleichbar einem hinreichenden Tatverdacht im Strafprozess - erscheinen lassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn.28).

    Erst bei eindeutiger Überschreitung des im Bereich unternehmerischer Entscheidungen bestehenden Beurteilungsspielraums kommt eine Unredlichkeit bzw. ein grober Verstoß gegen Gesetz oder Satzung in Betracht (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn. 32).

    Ertragserwartungen können einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn. 34).

    Ob angenommene Erträge realistisch erscheinen, lässt sich auf Grund des Verhältnisses von Umsatz und Ertrag in der Vergangenheit prüfen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn.34).

    Im Hinblick darauf, dass es einen einzig richtigen, "wahren" Wert nicht gibt bzw. sich dieser ex ante nicht feststellen lässt, sondern die Preisbildung in einem marktwirtschaftlichen System grundsätzlich das Ergebnis von Verhandlungen sein sollte, gibt es eine Bandbreite vertretbarer Preise (OLG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 18 W 1/10 -, juris Rn. 32).

  • OLG Köln, 19.10.2018 - 18 W 53/17

    Voraussetzungen der Zulassung der Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Ein Verdacht in diesem Sinne ist erst dann gegeben, wenn diese Tatsachen die behaupteten Verhaltensweisen und den behaupteten Schaden nicht bloß möglich, sondern wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010, 18 W 1/10, AG 2010, 414 ff., zitiert nach: juris, Rn. 28 zu § 142 Abs. 2 AktG).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2010 - 8 W 391/08

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines

    Die bloße Möglichkeit von Verfehlungen reicht demgegenüber nicht aus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010, 18 W 1/10, zitiert nach JURIS; Sindler in: K. Schmidt/Lutter, Kommentar zum Aktiengesetz, I. Band, 2008, § 142 AktG, Rdnr. 55 m.w.N.; Vetter in: K. Schmidt/Lutter, a.a.O., § 315 AktG, Rdnr. 10).

    e) Es fehlt daher insgesamt in Bezug auf den vereinbarten Kaufpreis an hinreichenden Anhaltspunkten für die Annahme einer Überschreitung des bei unternehmerischen Entscheidungen eröffneten Beurteilungsspielraums (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG; vgl. zuletzt OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010, 18 W 1/10, zitiert nach JURIS), zumal in einer gemäß §§ 142 Abs. 2, 315 Satz 2 AktG verdachtsbegründenden Weise.

  • OLG Köln, 27.02.2019 - 18 W 53/17

    Streitwert eines Zulassungsantrags gemäß § 148 AktG

    Damit knüpft der Senat an seine frühere Entscheidung (Beschluss vom 22.02.2010 - 18 W 1/10 -, ZIP 2010, 1799) an, in der er ebenfalls bereits auf die Wertbegrenzung als maßgebliche Bezugsgröße abgestellt.
  • OLG Köln, 28.07.2011 - 18 U 213/10

    Verwirkung des Anfechtungsrechts

    Es hätten vielmehr konkrete Verdachtsmomente i. S. zumindest eines "Anfangsverdachtes" (vgl. dazu OLG Köln, AG 2010, 414, ???, für die Bestellung eines Sonderprüfers) vorliegen müssen, damit eine Überprüfung durch den Vorstand geboten gewesen wäre Diese fehlen aber und deshalb ist eine Pflichtverletzung der Vorstandsmitglieder, die ihrer Entlastung entgegenstehen könnte, nicht erkennbar.
  • OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts

    Der Senat hält es daher wie z.B. auch das OLG Frankfurt/M. (Beschluss vom 11.01.2010, Az.: 18 W 1/10) im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung der Klägerin für geboten, die Spezialkompetenzen ihrer Prozessbevollmächtigten zu nutzen.
  • OLG Frankfurt, 13.01.2011 - 21 W 16/11

    Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2

    Entsprechend reicht die bloße Möglichkeit von Verfehlungen nicht aus (vgl. OLG Stuttgart, AG 2010, 717, 718; OLG Köln, AG 2010, 414).
  • LG Köln, 11.07.2018 - 82 O 96/17
    Ein Verdacht im Sinne von § 142 Abs. 2 S. 1 AktG ist anzunehmen, wenn grobe Gesetzes- oder Satzungsverletzungen nicht nur möglich erscheinen, sondern nach der Überzeugung des Gerichts wahrscheinlich sind (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 22.2.2010 - 18 W 1/10, juris, AG 2010, 414, 415).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht