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   OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16, 2 Wx 20/16, 2 Wx 52/16, 2 Wx 53/16   

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https://dejure.org/2016,2163
OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16, 2 Wx 20/16, 2 Wx 52/16, 2 Wx 53/16 (https://dejure.org/2016,2163)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2016 - 2 Wx 12/16, 2 Wx 20/16, 2 Wx 52/16, 2 Wx 53/16 (https://dejure.org/2016,2163)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 2 Wx 12/16, 2 Wx 20/16, 2 Wx 52/16, 2 Wx 53/16 (https://dejure.org/2016,2163)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erbe der Soraya

  • lto.de (Kurzinformation)

    Soraya-Millionen: Chauffeur des Bruders erbt Nachlass der persischen Kaiserin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbe der Soraya gerichtlich geklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erbe der Soraya

  • Jurion (Kurzinformation)

    In Notizbuch unterschriebene letztwillige Verfügung des Erblassers formgerecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sorayas Erbe

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ein noch kurz vor dem Tod in sein Notizbuch geschriebener Vermerk kann ein Testament sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein in einem Notizbuch geschriebener und unterschriebener Vermerk ein Testament sein?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bloßer Eintrag in ein Notizbuch kann ein wirksames Testament sein

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346, 358; BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 (340); BVerfGE 105, 313 (355); NJW 2005, 1561).

    Wenngleich die Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in einem Zusammenhang stehen, garantiert die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind - weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen - weiter gehend als die zur Einschränkung des Eigentums (vgl. BVerfGE 93, 165 (174); BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 (358); BVerfGE 99, 341 (350); BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie umfasst die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 (398); BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 (398); BVerfGE 99, 341 (350 f.); BVerfG, NJW 2005, 1561).

  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie umfasst die Befugnis des Erblassers, zu Lebzeiten einen von der gesetzlichen Erbfolge abweichenden Übergang seines Vermögens nach seinem Tode an einen oder mehrere Rechtsnachfolger anzuordnen, insbesondere einen gesetzlichen Erben von der Nachlassbeteiligung auszuschließen und wertmäßig auf den gesetzlichen Pflichtteil zu beschränken (vgl. BVerfGE 58, 377 (398); BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 (398); BVerfGE 99, 341 (350 f.); BVerfG, NJW 2005, 1561).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 (358); BVerfGE 99, 341 (350); BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Dem Erblasser ist hierdurch die Möglichkeit eingeräumt, die Erbfolge selbst durch Verfügung von Todes wegen weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen zu regeln (vgl. BVerfGE 58, 377 (398); BVerfGE 99, 341 (350 f.); BVerfG, NJW 2005, 1561).

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 91, 346, 358; BVerfG, NJW 2005, 1561).

    Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben (vgl. BVerfGE 91, 346 (358); BVerfGE 99, 341 (350); BVerfG, NJW 2005, 1561).

  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101 (102); BayObLG FamRZ 1997, 1436; BayObLGZ 1999, 1; BayObLG FamRZ 2005, 656).

    Solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen müssen im Falle einer erfolgreichen Anfechtung bewegender Grund für den letzten Willen gewesen sein; daher setzt die Anfechtung besonders schwerwiegende Umstände voraus, die den Erblasser mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, wenn er die tatsächliche Entwicklung gekannt hätte (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1412; BayObLG FamRZ 2005, 656; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl. 2016, § 2078 Rn. 4 ff.).

  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Ob ein solcher ernstlicher Testierwille vorgelegen hat, ist im Wege der Auslegung gemäß § 133 BGB unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen (BayObLG, FamRZ 1999, 534/535, Staudinger, BGB, Bearbeitungsstand 2012, § 2247 Rn. 17).

    Auch bei Einhaltung der Form im Übrigen muss ein mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschriebenes Schriftstück noch nicht als endgültige letztwillige Verfügung betrachtet werden, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte eine andere Beurteilung als naheliegend erscheinen lassen (BayObLG, FamRZ 2000, 1251 ff.; BayObLG, FamRZ 1999, 534 f.; BayObLG, FamRZ 1989, 1124 ff.).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Wenngleich die Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in einem Zusammenhang stehen, garantiert die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind - weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen - weiter gehend als die zur Einschränkung des Eigentums (vgl. BVerfGE 93, 165 (174); BVerfG, NJW 2005, 1561).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101 (102); BayObLG FamRZ 1997, 1436; BayObLGZ 1999, 1; BayObLG FamRZ 2005, 656).
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89
    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Neue Tatsache und Beweismittel können in diesem Verfahren grundsätzlich weder durch die Beteiligten noch durch das Gericht der weiteren Beschwerdeentscheidung eingeführt werden (st. Rspr. vgl. nur BayObLG, NJW 1990, 775; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn. 45).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16
    Der Gesetzgeber muss bei dessen näherer Ausgestaltung den grundlegenden Gehalt der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG wahren, sich in Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten und insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichheitsgebot beachten (vgl. BVerfGE 67, 329 (340); BVerfGE 105, 313 (355); NJW 2005, 1561).
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

  • OLG Köln, 19.10.2009 - 2 Wx 89/09

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts

  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

  • OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog.

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Wx 76/09

    Anwendbares Recht im Grundbuchverfahren in Übergangsfällen

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 151/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das anzuwendende Recht für eine Amtsberichtigung im

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09

    Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines

  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZB 181/97

    Vergütung für Betreuungstätigkeit - Bemessung des Stundensatzes für einen

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen

  • LG Köln, 17.12.2015 - 11 T 369/06

    Soraya - Prozess um Erbe der ehemaligen Kaiserin beginnt

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99

    Voraussetzungen des Testierwillens

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