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   OLG Köln, 22.03.2002 - 6 W 102/01   

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https://dejure.org/2002,7056
OLG Köln, 22.03.2002 - 6 W 102/01 (https://dejure.org/2002,7056)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2002 - 6 W 102/01 (https://dejure.org/2002,7056)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2002 - 6 W 102/01 (https://dejure.org/2002,7056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erledigungserklärung; Bezogenheit auf eine Gesamterledigung der Hauptsache; Streitgegenstandsbegriff; Verbot der Werbung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung und des unzulässigen Werbevergleichs; Fehlvorstellungen über die Abrechnung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff a.F.; ; ZPO § 91 a Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; ZPO §§ 235 139
    UWG -Recht; 3-Minuten-Takt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    3-Minuten-Takt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2002 - 6 W 102/01
    Sie muss den ernsthaften Unterlassungswillen des Schuldners zum Ausdruck bringen, was neben der Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung erfordert, dass die Erklärung uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich abgegeben wird (vgl. BGH WRP 1996, 199/201 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1992 - I ZR 226/90

    Therapeutische Äquivalenz - Anlehnende Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2002 - 6 W 102/01
    Der jeweilige Streitgegenstand eines Rechtsstreits bestimmt sich auch im Bereich des Wettbewerbsrechts unter Zugrundelegen des sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs anhand des Antrags sowie des dazu als Klagegrund vorgetragenen Lebenssachverhalts (vgl. BGH GRUR 1992, 625/627 -"Therapeutische Äquivalenz" - Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Auflage, 46. Kapitel Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 2 W 46/15

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Beschwerde gegen Ablehnung einer

    Bestehen am Inhalt der Unterlassungserklärung auch nur geringe Zweifel, so ist sie grundsätzlich nicht geeignet, ihre Funktion zu erfüllen (BGH a.a.O. [juris Tz. 27] - Der M.-Markt packt aus ; OLG Köln MMR 2002, 620).
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