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   OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20   

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https://dejure.org/2021,17457
OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20 (https://dejure.org/2021,17457)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2021 - 16 U 165/20 (https://dejure.org/2021,17457)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2021 - 16 U 165/20 (https://dejure.org/2021,17457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach dem Umbau einer Eigentumswohnung; Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts; Baustelle im Ausland

  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach dem Umbau einer Eigentumswohnung; Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts; Baustelle im Ausland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deutscher Unternehmer baut in England: Welches Recht ist anwendbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Polnische Baufirma mit Sitz in Deutschland baut in England: Welches Recht ist anwendbar? (IBR 2021, 466)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1109
  • NZBau 2021, 673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Gemäß den §§ 675 Abs. 1 iVm 667 BGB hat der Beklagte der Klägerin alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und nicht bestimmungsgemäß verwendet hat, herauszugeben (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - III ZR 205/95 = NJW 1997, 47, 48).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Verwendung trifft den Beklagten als Beauftragten (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996, a.a.O.).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Rückzahlung der in Gesamthöhe von 61.137 EUR überwiesenen Beträge ergibt sich aufgrund des vorliegenden gemischten Vertrages entweder aus den §§ 675 Abs. 1 iVm 667 BGB in direkter oder entsprechender Anwendung oder nach dem im Werkvertragsrecht anerkannten Grundsatz, dass mit der Erbringung von Abschlagszahlungen stillschweigend die Abrede getroffen wird, dass der Zahlende einen - vertraglichen - Anspruch auf Auszahlung eines nach der Endabrechnung zu seinen Gunsten bestehenden Überschusses hat (s. BGH, Urt. v. 11.02.1999 - VII ZR 399/97 = BauR 1999, 635 Rz. 22, 24; v. 24.01.2002 - VII ZR 196/00 = BauR 2002, 938 Rz. 17, 20; v. 08.01.2015 - VII ZR 6/14 = NJW-RR 2015, 469 Rz. 13).

    Soweit damit die Klägerin einen etwaigen Überschuss selbst ermitteln und einfordern darf, reicht insoweit zur Schlüssigkeit ein Vortrag aus, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen ihrem Kenntnisstand entspricht (vgl zum Ganzen: BGH, Urt. v. 11.02.1999, a.a.O. Rz. 24 ff.).

  • LG Köln, 11.09.2020 - 10 O 368/19
    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 10 O 368/19 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des LG Köln vom 11.09.2020, Az. 10 O 368/19 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Ein solches hat das Landgericht auch nicht unter dem Aspekt der Vier-Augen-Gespräch-Situation verletzt, denn insoweit lag auf Seiten des Beklagten keine "waffenungleiche" Beweisnot vor, vielmehr hatte auch die Klägerin keinen Zeugen für die allein zwischen den Parteien gewechselten Erklärungen (vgl. allgemein zum Vier-Augen-Gespräch: BGH, Urt. v. 08.07.2010 - III ZR 249/09 = NJW 2010, 3292, Rz. 16).
  • BGH, 08.01.2015 - VII ZR 6/14

    Bestellerkündigung eines Werkvertrags über Internet-Dienstleistungen: Berechnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Rückzahlung der in Gesamthöhe von 61.137 EUR überwiesenen Beträge ergibt sich aufgrund des vorliegenden gemischten Vertrages entweder aus den §§ 675 Abs. 1 iVm 667 BGB in direkter oder entsprechender Anwendung oder nach dem im Werkvertragsrecht anerkannten Grundsatz, dass mit der Erbringung von Abschlagszahlungen stillschweigend die Abrede getroffen wird, dass der Zahlende einen - vertraglichen - Anspruch auf Auszahlung eines nach der Endabrechnung zu seinen Gunsten bestehenden Überschusses hat (s. BGH, Urt. v. 11.02.1999 - VII ZR 399/97 = BauR 1999, 635 Rz. 22, 24; v. 24.01.2002 - VII ZR 196/00 = BauR 2002, 938 Rz. 17, 20; v. 08.01.2015 - VII ZR 6/14 = NJW-RR 2015, 469 Rz. 13).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Die in England gelegene Baustelle ist für sich genommen kein Umstand, der eine engere Verbindung zu diesem Staat im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Rom-I-VO begründet (vgl. BGH, Urt. v. 25.02.1999 - VII ZR 408/97 = NJW 1999, 2442, 2443 zu Art. 28 Abs. 2 EGBGB a.F.).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten auf Rückzahlung der in Gesamthöhe von 61.137 EUR überwiesenen Beträge ergibt sich aufgrund des vorliegenden gemischten Vertrages entweder aus den §§ 675 Abs. 1 iVm 667 BGB in direkter oder entsprechender Anwendung oder nach dem im Werkvertragsrecht anerkannten Grundsatz, dass mit der Erbringung von Abschlagszahlungen stillschweigend die Abrede getroffen wird, dass der Zahlende einen - vertraglichen - Anspruch auf Auszahlung eines nach der Endabrechnung zu seinen Gunsten bestehenden Überschusses hat (s. BGH, Urt. v. 11.02.1999 - VII ZR 399/97 = BauR 1999, 635 Rz. 22, 24; v. 24.01.2002 - VII ZR 196/00 = BauR 2002, 938 Rz. 17, 20; v. 08.01.2015 - VII ZR 6/14 = NJW-RR 2015, 469 Rz. 13).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 97/91

    Beweislast bei Stellvertretung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2021 - 16 U 165/20
    Als derjenige, der gemäß § 164 Abs. 2 BGB ein Vertretergeschäft behauptet, trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er entweder ausdrücklich im Namen des Vertretenen aufgetreten ist oder sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (s. BGH, Urt. v. 01.04.1992 - VIII ZR 97/91 = NJW-RR 1992, 1010).
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