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   OLG Köln, 22.05.1992 - 6 U 188/91   

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https://dejure.org/1992,6856
OLG Köln, 22.05.1992 - 6 U 188/91 (https://dejure.org/1992,6856)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.05.1992 - 6 U 188/91 (https://dejure.org/1992,6856)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 6 U 188/91 (https://dejure.org/1992,6856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages; Verstoß gegen das Transparenzgebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von formularmäßigen Darlehensanträgen bezüglich. der Verzinsung von ausgezahlten Teilbeträgen bis zur Vollauszahlung mit 1 % p.a. über dem vereinbarten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.1992 - 6 U 188/91
    Als Maßstab dafür, ob eine AGB-Klausel den Anforderungen des Transparenzgebotes entspricht, dienen nicht die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern die des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH NJW 1990, 2383; BGH NJW 1989, 222, 224).

    Die Anforderung an die Transparenz richtet sich im übrigen danach, in welchem Maße die Regelung - für den Verwender erkennbar - den Erwartungen des Kunden entspricht (BGH NJW 1990, 2383).

    Insofern darf auch der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht überfordert werden (BGH NJW 1990, 2383, 2384).

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.1992 - 6 U 188/91
    Gemäß § 9 AGBG müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragspartners durch eine entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung der Vertragsbedingungen durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar darstellen (BGH WM 1988, 1780, 1783).

    Als Maßstab dafür, ob eine AGB-Klausel den Anforderungen des Transparenzgebotes entspricht, dienen nicht die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten des konkreten Vertragspartners, sondern die des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH NJW 1990, 2383; BGH NJW 1989, 222, 224).

  • LG Köln, 21.08.1991 - 26 O 57/91
    Auszug aus OLG Köln, 22.05.1992 - 6 U 188/91
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 1991 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 57/91 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagten untersagt wird, sich auf eine Klausel in formularmäßigen Darlehensanträgen (Formular AK 215 2.85) bei der Abwicklung nach dem 1. April 1977 abgeschlossener Verträge zu berufen, soweit es sich nicht um Verträge mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann handelt, wenn dieser Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, nach der bis zur Vollauszahlung ausgezahlte Teilbeträge mit 1 % p.a. über dem vereinbarten Darlehenszinssatz zu verzinsen sind, wie nachstehend wiedergegeben:.
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