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   OLG Köln, 22.08.2013 - I-11 U 198/12   

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https://dejure.org/2013,27987
OLG Köln, 22.08.2013 - I-11 U 198/12 (https://dejure.org/2013,27987)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2013 - I-11 U 198/12 (https://dejure.org/2013,27987)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2013 - I-11 U 198/12 (https://dejure.org/2013,27987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verwirkung des Honoraranspruchs eines Architekten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 242
    Verwirkung des Honoraranspruchs eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honoraranspruch nach 11 Jahren verwirkt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rechnungsstellung "nach Gutdünken": Architektenhonorar nach 11 Jahren verwirkt! (IBR 2013, 754)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12
    Gründe für die Untätigkeit, die weder nach außen deutlich geworden, noch offensichtlich sind, sind insoweit ohne Belang (BGH BauR 2003, 379 BGH NJW-RR 2007, 257, OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010, 12 U 138/09 = BauR 2012, 1288).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12
    Gründe für die Untätigkeit, die weder nach außen deutlich geworden, noch offensichtlich sind, sind insoweit ohne Belang (BGH BauR 2003, 379 BGH NJW-RR 2007, 257, OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010, 12 U 138/09 = BauR 2012, 1288).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12
    Dem Kläger stand es nach der von der umstrittenen (vgl. Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 8 HOAI 1996 Rn.3 ff.) Rechtsprechung des BGH (BGHZ 81, 229, 242, 243 = NJW 1981, 2351 ff., 2354) sanktionierten, indes rechtsdogmatisch bedenklichen (hierzu: Korbion/Mantscheff/Vygen, a.a.O. Rn. 3, 4) Regelung des § 8 Abs. 1 HOAI 1996 - abweichend von den für Werkverträge geltenden gesetzlichen Fälligkeitsregelungen - zwar offen, die Fälligkeit des Honorarrestanspruches durch Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung erst nach längerem Zeitablauf herbeizuführen.
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09

    Bestehen eines Architektenhonoraranspruchs bei einem Zeitraum von 13 Jahren

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12
    Gründe für die Untätigkeit, die weder nach außen deutlich geworden, noch offensichtlich sind, sind insoweit ohne Belang (BGH BauR 2003, 379 BGH NJW-RR 2007, 257, OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010, 12 U 138/09 = BauR 2012, 1288).
  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12

    Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung

    Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein

    Dies wurde beispielsweise bejaht für die die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 24 U 186/12

    Verwirkung von Honorarforderungen eines Architekten; Mindestsatzunterschreitung

    Das Zeitmoment einer solchen Verwirkung wird vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme und Erstellung der Schlussrechnung kaum erfüllt sein können (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jünst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass dieses Element vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren kaum erfüllt sein kann (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jüngst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).

  • OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14

    Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf Ingenieurhonorar

    Es genügt nicht, dass die Beklagte sich einseitig auf die Nichtdurchführung des Architektenvertrages vom 16.12.1998 und die Nichtgeltendmachung eines Honoraranspruches eingerichtet hat (BGH BauR 2003, 379): Vielmehr müssten Umstände aus der Sphäre des Klägers hinzutreten, die ein dahingehendes Verständnis der Beklagten hervorrufen und rechtfertigen, beispielsweise die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
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