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   OLG Köln, 22.08.2017 - I-9 U 3/17   

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https://dejure.org/2017,42757
OLG Köln, 22.08.2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.08.2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. August 2017 - I-9 U 3/17 (https://dejure.org/2017,42757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 126
    Passivlegitimation des Schadensabwicklungsunternehmens auch bei Geltendmachung von "Quasi-Deckung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    VVG § 126 Abs. 2
    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf sogenannte Quasi-Deckung im Zusammenhang mit der pflichtwidrig unterbliebenen Absicherung eines bestimmten Risikos bei Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das hat der BGH bereits mehrfach angenommen, u.a. dann, wenn es sich bei der Beklagten - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.09.1999, - IV ZR 195/98 -, VersR 1999, 1555 ff., in juris Rn. 19).

    Auch in den zitierten BGH-Entscheidungen vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, und vom 16.02.2005, - IV ZR 18/04 -, haben sich die dort verklagten Versicherungen auf vergleichbare Einwendungen gegenüber dem Anspruchsgrund im Rahmen der von den jeweiligen Klägern erhobenen Feststellungsklagen berufen.

    In der Entscheidung des BGH vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, hat der dortige Kläger auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung wegen unberechtigter Versagung von Deckungsschutz geltend gemacht, also keinen reinen vertraglichen Leistungsanspruch wegen Gewährung von Rechtsschutz.

  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.).

    Das hat der BGH bereits mehrfach angenommen, u.a. dann, wenn es sich bei der Beklagten - wie hier - um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH, Urt. v. 16.0.2005, - IV ZR 18/04 -, VersR 2005, 629 ff. in juris Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urt. v. 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, VersR 2006, 830 ff. in juris Rn. 19 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.09.1999, - IV ZR 195/98 -, VersR 1999, 1555 ff., in juris Rn. 19).

    Auch in den zitierten BGH-Entscheidungen vom 15.03.2006, - IV ZR 4/05 -, und vom 16.02.2005, - IV ZR 18/04 -, haben sich die dort verklagten Versicherungen auf vergleichbare Einwendungen gegenüber dem Anspruchsgrund im Rahmen der von den jeweiligen Klägern erhobenen Feststellungsklagen berufen.

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Für eine Erweiterung des Anwendungsbereich des § 126 II VVG zugunsten des Versicherungsnehmers spricht überdies, dass der BGH die bis zum 31.12.2007 geltende Verjährungsvorschrift des § 12 I VVG a.F. entgegen ihrem insoweit klaren und unzweideutigen Wortlaut nicht nur auf "Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag" angewendet hat, sondern auch auf Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers, wenn ein vorvertragliches Schuldverhältnis des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrags verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).

    Maßgeblich sei dabei aber, ob der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnehme und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstelle (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 12).

  • LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15

    Erteilung einer Deckungszusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 409/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat durch Urteil vom 01.12.2016 - 9 O 409/15 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen und der Anträge Bezug genommen wird, die Klage hinsichtlich sämtlicher Anträge, die der Kläger mit seiner Berufung mit identischem Wortlaut - wie nachfolgend dargestellt - weiterverfolgt, abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 01.12.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen, Az.: 9 O 409/15, wird die Beklagte wie folgt verurteilt:.

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02

    Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Fortbildung des Rechts durch eine Revisionsentscheidung ist erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (Zöller/Heßler, a.a.O. § 543 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 19.09.2002, - V ZB 31/02 -, NJW-RR 2003, 132 in juris Rn. 6).

    Hierzu besteht dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 04.07.2002, - V ZB 16/02 -, VersR 2003, 222/223).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Der Kläger darf grundsätzlich die Aufforderung zur Einzahlung des Vorschusses abwarten (BGH NJW 1993, 2811; Palandt/Ellenberger a.a.O. § 204 Rn. 7).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Die Fortbildung des Rechts durch eine Revisionsentscheidung ist erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des Verfahrensrechts aufzuzeigen oder Gesetzeslücken zu schließen (Zöller/Heßler, a.a.O. § 543 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 19.09.2002, - V ZB 31/02 -, NJW-RR 2003, 132 in juris Rn. 6).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
    Hierzu besteht dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss v. 25.03.2003, - VI ZR 355/02 -, NJW-RR 2003, 1074 in juris Rn. 6; BGH, Beschluss v. 04.07.2002, - V ZB 16/02 -, VersR 2003, 222/223).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung;

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2017, 1394 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2019 - 7 Ta 331/18

    Maßgeblichkeit des Streitgegenstands für die Verfahrensart vor dem

    Dieser Schadensersatzanspruch deckt sich bei wirtschaftlicher Betrachtung mit dem vertraglichen Erfüllungsanspruch (vgl. OLG Köln 22. August 2017 - I-9 U 3/17 - Rn. 74) .
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