Rechtsprechung
OLG Köln, 22.08.2018 - 5 U 201/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 823 Abs. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO; § 14 VVG; § 100 VVG
BGB, ZPO, VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsansprüche eines Zahnarztes wegen Äußerungen einer privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Streitigkeit um die Rückerstattung von Behandlungskosten; Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsansprüche eines Zahnarztes wegen Äußerungen einer privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Streitigkeit um die Rückerstattung von Behandlungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Krankenversicherung darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Patient darf von Krankenversicherung auf vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hingewiesen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung darf den Patienten auf einen vermuteten Behandlungsfehler des Arztes hinweisen
- aerztezeitung.de (Pressebericht, 02.10.2018)
PKV darf auf vermutete Fehler hinweisen
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.11.2017 - 3 O 10/17
- OLG Köln, 25.06.2018 - 5 U 201/17
- OLG Köln, 22.08.2018 - 5 U 201/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11
Honorarkürzung
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2018 - 5 U 201/17
Der Bundesgerichtshof habe zwar in einem in GRUR 2013, 305 ff veröffentlichten Urteil entschieden, dass auch vorprozessuale Äußerungen geschützt seien, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung in einem Prozess stünden.Der Aufspaltung des Sachverhaltes in eine außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche und einer Abwehr von Ansprüchen in einem gerichtlichen Verfahren hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.07.2012 eine deutliche Absage erteilt (vgl. BGH, Az. I ZR 105/11, GRUR 2013, 305 ff, Rn. 21 - zitiert nach juris).
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2018 - 5 U 201/17
Soweit der Kläger auf eine Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04 -, BGHZ 164, 1-11) Bezug nimmt, folgt daraus nichts anderes.