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   OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96   

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OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96 (https://dejure.org/2000,4371)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2000 - 6 U 19/96 (https://dejure.org/2000,4371)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2000 - 6 U 19/96 (https://dejure.org/2000,4371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UrhG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; UrhG § ... 31 Abs. 4; ; UrhG § 80; ; UrhG § 97; ; UrhG § 98; ; UrhG § 101 a Abs. 1; ; UrhG § 80 Abs. 1; ; UrhG § 80 Abs. 2; ; UrhG § 125 Abs. 2; ; BGB § 1643 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 7; ; BGB § 1629 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 5; ; BGB § 1822 Nr. 3; ; BGB § 29; ; BGB § 242; ; BGB § 1629 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für vormundschaftgerichtliche Genehmigung von Verträgen zwischen ausländischem Künstler und Tonträgerindustrie - Compact Disc gegenüber Schallplatte keine neue Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Ihre Muttergesellschaft, die Beklagte des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln = 28 0 461/94 LG Köln, hatte die Beklagte aufgrund des Inhalts der Künstlerverträge aus 1978 und 1979 entsprechend lizenziert.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die vorgelegten Abrechnungen und Zahlungsanweisungen (Blatt 106 - 221 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) verwiesen.

    Rechtsanwalt W. erhielt mit Schreiben der Lizenzgeberin der Beklagten aus Januar 1991 sowie jeweils März 1993 und 1994 (Blatt 91, 93 und 135 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) Abrechnungen für die vergangenen Jahre, beginnend mit der Abrechnung zum 31.12.1987.

    Nachdem die Mitglieder der K. Family von dem Vertrieb solcher Compact-Discs durch die Beklagte und deren Lizenzgeberin erfahren hatten, was nach ihrer Darstellung erst 1993 der Fall war, entwickelte sich zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits und des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln eine Korrespondenz, in deren Verlauf die K. Family von der Beklagten und ihrer Muttergesellschaft schließlich die Abgabe einer von diesen verweigerten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangte.

    Im übrigen hat die Klägerin zu 1) die Ansicht vertreten, die im Schreiben der Lizenzgeberin der Beklagten vom 05.11.1980 (Blatt 96 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) dokumentierte Entbindung der K. Family von weiteren Aufnahmeverpflichtungen habe auch die Aufhebung von etwa wirksam auf die Lizenzgeberin der Beklagten übertragenen Nutzungsrechten zur Folge gehabt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Verfahrensakte des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Der Senat nimmt die richtigen und überzeugenden Ausführungen des Landgerichts zu dieser Frage in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich gemäß § 543 Abs. 1 ZPO in Bezug und fasst nachfolgend kurz zusammen, aus welchen Gründen das zweitinstanzliche Vorbringen der Kläger ihm keine Veranlassung zur Anwendung des § 31 Abs. 4 UrhG gibt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der neuen Nutzungsart (vgl. BGH GRUR 1997, 215, 217 "Klimbim" mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum) kommt es für die Anwendbarkeit des § 31 Abs. 4 UrhG entscheidend darauf an, ob es sich bei der Nutzungsart um eine konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes handelt.
  • OLG Frankfurt, 20.09.1984 - 6 U 142/83

    Operneröffnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Allseits Einigkeit herrscht, dass § 80 Abs. 2 UrhG die Geltendmachung aller sich aus einer Rechtsverletzung ergebenden Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG umfasst (vgl. statt vieler: Schricker/Krüger, a.a.O. und OLG Frankfurt, GRUR 1985, 380 "Operneröffnung").
  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Aus dem Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 UrhG ergibt sich jedoch, dass durch die gesetzliche Prozessstandschaft des Gruppenvorstands die Durchsetzung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Beteiligten von einem häufigen Mitgliederwechsel unabhängig gemacht werden sollte (vgl. dazu: Schricker/Krüger, a.a.O., § 80 UrhG Rn. 11; OLG Frankfurt, GRUR 1984, 162 "Erhöhungsgebühr bei Orchestervorstand" und OLG Frankfurt, a.a.O., "Operneröffnung").
  • LG Köln, 20.12.1995 - 28 O 461/94
    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Ihre Muttergesellschaft, die Beklagte des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln = 28 0 461/94 LG Köln, hatte die Beklagte aufgrund des Inhalts der Künstlerverträge aus 1978 und 1979 entsprechend lizenziert.
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 285, 289 und MDR 1981, 386) der Parteiwechsel im Berufungsverfahren als eine Form der subjektiven Klageänderung wegen des damit verbundenen Instanzverlustes der neuen Partei nur ganz ausnahmsweise als sachdienlich angesehen werden kann, hindert die Annahme einer solchen Sachdienlichkeit im Streitfall schon deshalb nicht, weil es sich nicht um einen Parteiwechsel, sondern um einen Parteibeitritt handelt, der die Parteirolle der Ursprungsklägerin unberührt lässt.
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80
    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 285, 289 und MDR 1981, 386) der Parteiwechsel im Berufungsverfahren als eine Form der subjektiven Klageänderung wegen des damit verbundenen Instanzverlustes der neuen Partei nur ganz ausnahmsweise als sachdienlich angesehen werden kann, hindert die Annahme einer solchen Sachdienlichkeit im Streitfall schon deshalb nicht, weil es sich nicht um einen Parteiwechsel, sondern um einen Parteibeitritt handelt, der die Parteirolle der Ursprungsklägerin unberührt lässt.
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Für die Eltern gilt dies nicht (Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 1643 Rn. 1 und § 1822 Rn. 14; Schlachter FamRZ 2006, 155, 156 f.; Staudinger/Engler [2004] § 1822 Rn. 84; Erman/S. C. Saar BGB 13. Aufl. § 1822 Rn. 23; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1822 Rn. 26; OLG Köln 22. September 2000 - 6 U 19/96 - ZUM 2001, 166; aA MüKoBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1822 Rn. 40; Fomferek NJW 2004, 410 ff.; Soergel/Zimmermann 13. Aufl. § 1822 Rn. 31) .
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 16/00

    Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Berufungsgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch nicht der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - stillschweigend davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96

    Leiter einer Musikgruppe bei interner Funktionsteilung - Rechtswahl für

    Ihre Tochtergesellschaft, die Beklagte des Parallelverfahrens 6 U 19/96 OLG Köln = 28 0 1/95 LG Köln, hatte die Beklagte aufgrund des Inhalts der Künstlerverträge aus 1978 und 1979 entsprechend lizenziert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Verfahrensakte des Parallelverfahrens 6 U 19/96 OLG Köln Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OLG Hamburg, 21.11.2001 - 5 U 23/01

    Rechte des exklusiven Lizenznehmers bei Tonträgervertrag; "Der grüne Tisch"

    Diese Auffassung teilt der Senat im Ergebnis nicht (ebenso: OLG Köln, ZUM 2001, 166, 172).
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