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   OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96   

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https://dejure.org/2000,6460
OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96 (https://dejure.org/2000,6460)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2000 - 6 U 20/96 (https://dejure.org/2000,6460)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2000 - 6 U 20/96 (https://dejure.org/2000,6460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 1643 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 7; ; BGB § 1629 Abs. 1; ; BGB § 1822 Nr. 5; ; BGB § 1822 Nr. 3; ; UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 97; ; UrhG § 98; ; UrhG § 101 a Abs. 1; ; UrhG § 125 Abs. 2; ; UrhG § 80 Abs. 1; ; UrhG § 80 Abs. 2; ; UrhG § 101 a Abs. 1; ; UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 80; ; UrhG § 36; ; AGBG § 9; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leiter einer Musikgruppe bei interner Funktionsteilung - Rechtswahl für vormundschaftgerichtliche Genehmigung von Verträgen zwischen ausländischem Künstler und Tonträgerindustrie - Compact Disc gegenüber Schallplatte keine neue Nutzungsart

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 20.12.1995 - 28 O 461/94
    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    6 U 20/96 28 0 461/94 LG Köln.

    Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das am 20.12.1995 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 0 461/94 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihre Klage als unzulässig abgewiesen wird.

  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96

    Leitung einer Musikgruppe bei interner Funktionsverteilung - Rechtswahl für

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Ihre Tochtergesellschaft, die Beklagte des Parallelverfahrens 6 U 19/96 OLG Köln = 28 0 1/95 LG Köln, hatte die Beklagte aufgrund des Inhalts der Künstlerverträge aus 1978 und 1979 entsprechend lizenziert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Verfahrensakte des Parallelverfahrens 6 U 19/96 OLG Köln Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OLG Frankfurt, 20.09.1984 - 6 U 142/83

    Operneröffnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Allseits Einigkeit herrscht, dass § 80 Abs. 2 UrhG die Geltendmachung aller sich aus einer Rechtsverletzung ergebenden Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG umfasst (vgl. statt vieler: Schricker/Krüger, a.a.O. und OLG Frankfurt, GRUR 1985, 380 "Operneröffnung").
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 285, 289 und MDR 1981, 386) der Parteiwechsel im Berufungsverfahren als eine Form der subjektiven Klageänderung wegen des damit verbundenen Instanzverlustes der neuen Partei nur ganz ausnahmsweise als sachdienlich angesehen werden kann, hindert die Annahme einer solchen Sachdienlichkeit im Streitfall schon deshalb nicht, weil es sich nicht um einen Parteiwechsel, sondern um einen Parteibeitritt handelt, der die Parteirolle der Ursprungsklägerin unberührt lässt.
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Der Senat nimmt die richtigen und überzeugenden Ausführungen des Landgerichts zu dieser Frage in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich gemäß § 543 Abs. 1 ZPO in Bezug und fasst nachfolgend kurz zusammen, aus welchen Gründen das zweitinstanzliche Vorbringen der Kläger ihm keine Veranlassung zur Anwendung des § 31 Abs. 4 UrhG gibt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der neuen Nutzungsart (vgl. BGH GRUR 1997, 215, 217 "Klimbim" mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum) kommt es für die Anwendbarkeit des § 31 Abs. 4 UrhG entscheidend darauf an, ob es sich bei der Nutzungsart um eine konkrete technisch und wirtschaftlich eigenständige Verwendungsform des Werkes handelt.
  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Aus dem Gesetzeszweck des § 80 Abs. 2 UrhG ergibt sich jedoch, dass durch die gesetzliche Prozessstandschaft des Gruppenvorstands die Durchsetzung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Beteiligten von einem häufigen Mitgliederwechsel unabhängig gemacht werden sollte (vgl. dazu: Schricker/Krüger, a.a.O., § 80 UrhG Rn. 11; OLG Frankfurt, GRUR 1984, 162 "Erhöhungsgebühr bei Orchestervorstand" und OLG Frankfurt, a.a.O., "Operneröffnung").
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 20/96
    Der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 21, 285, 289 und MDR 1981, 386) der Parteiwechsel im Berufungsverfahren als eine Form der subjektiven Klageänderung wegen des damit verbundenen Instanzverlustes der neuen Partei nur ganz ausnahmsweise als sachdienlich angesehen werden kann, hindert die Annahme einer solchen Sachdienlichkeit im Streitfall schon deshalb nicht, weil es sich nicht um einen Parteiwechsel, sondern um einen Parteibeitritt handelt, der die Parteirolle der Ursprungsklägerin unberührt lässt.
  • OLG Köln, 22.09.2000 - 6 U 19/96
    Ihre Muttergesellschaft, die Beklagte des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln = 28 0 461/94 LG Köln, hatte die Beklagte aufgrund des Inhalts der Künstlerverträge aus 1978 und 1979 entsprechend lizenziert.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die vorgelegten Abrechnungen und Zahlungsanweisungen (Blatt 106 - 221 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) verwiesen.

    Rechtsanwalt W. erhielt mit Schreiben der Lizenzgeberin der Beklagten aus Januar 1991 sowie jeweils März 1993 und 1994 (Blatt 91, 93 und 135 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) Abrechnungen für die vergangenen Jahre, beginnend mit der Abrechnung zum 31.12.1987.

    Nachdem die Mitglieder der K. Family von dem Vertrieb solcher Compact-Discs durch die Beklagte und deren Lizenzgeberin erfahren hatten, was nach ihrer Darstellung erst 1993 der Fall war, entwickelte sich zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits und des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln eine Korrespondenz, in deren Verlauf die K. Family von der Beklagten und ihrer Muttergesellschaft schließlich die Abgabe einer von diesen verweigerten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangte.

    Im übrigen hat die Klägerin zu 1) die Ansicht vertreten, die im Schreiben der Lizenzgeberin der Beklagten vom 05.11.1980 (Blatt 96 des Anlagenhefters in dem Parallelrechtsstreit 6 U 20/96 OLG Köln) dokumentierte Entbindung der K. Family von weiteren Aufnahmeverpflichtungen habe auch die Aufhebung von etwa wirksam auf die Lizenzgeberin der Beklagten übertragenen Nutzungsrechten zur Folge gehabt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Verfahrensakte des Parallelverfahrens 6 U 20/96 OLG Köln Bezug genommen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

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