Rechtsprechung
OLG Köln, 22.11.2012 - I-2 Wx 308/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenrecht - Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KostO §§ 14 Abs. 8, 128 e Abs. 1
Kostenrecht - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen den Kostenansatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 14 Abs. 8; KostO § 128 e Abs. 1
Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen den Kostenansatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 228 O 139/12
- OLG Köln, 22.11.2012 - I-2 Wx 308/12
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11
Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei …
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).Nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht fällt die Festgebühr des § 128 Abs. 1 Nr. 4 KostO jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für jene über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an (vgl. Senat, FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).
- OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Wx 161/12
Kostenansatz bei einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht fällt die Festgebühr des § 128 Abs. 1 Nr. 4 KostO jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für jene über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an (vgl. Senat, FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230). - OLG Köln, 19.10.2010 - 2 Wx 157/10
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Nach dem seit dem 1. September 2009 geltenden Recht fällt die Festgebühr des § 128 Abs. 1 Nr. 4 KostO jeweils sowohl für die Entscheidung über den Antrag in der Hauptsache als auch für jene über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung an (vgl. Senat, FGPrax 2011, 37; Senat, Beschluß vom 1. August 2012 - 2 Wx 161/12 -, juris; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).
- OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09
Gebühren für mehrere Auskunftsersuche
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230). - OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf …
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230). - OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09
Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230). - BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12
Wenn diese Kosten daher überhaupt in der an den jeweiligen Verletzer gerichteten Schadensersatzforderung gesondert ausgewiesen werden sollten, wäre deshalb eine Nachforderung oder anteilige Erstattung je nachdem, wer von den mehreren potentiellen Verletzern wirklich haftet (vgl. hierzu z.B. unlängst BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus") und von wem Ersatz zu erlangen ist, ohnehin unvermeidlich.
- OLG München, 20.06.2013 - 11 W 701/13
Anwaltsgebühren im Verfahren auf Erteilung einer richterlichen Anordnung über die …
Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 27.09.2010, Az. 11 W 1868/10 und 11 W 1894/10, ausgeführt hat, rnuss entgegen der vom Erstgericht und mehreren Oberlandesgerichten (zuletzt etwa OLG Köln, Beschluss v. 21.01.2013 - 2 Wx 380/12 oder Beschluss v. 22.11.2012 - 2 Wx 308/12) vertretenen Auffassung bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber auf formale und nicht auf inhaltliche Kriterien abstellen wollte.