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   OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16   

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https://dejure.org/2016,44986
OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16 (https://dejure.org/2016,44986)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2016 - 1 RVs 210/16 (https://dejure.org/2016,44986)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 (https://dejure.org/2016,44986)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Sauteuer, der Schlüsseldienst? Wucher? Nur ausnahmsweise...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    320 Euro für eine Türöffung: Nicht nur sittenwidrig, sondern auch strafbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Keine Strafbarkeit des teuren Schlüsseldienstes

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Rechnung des Schlüsseldienstes ist kein Wucher

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Wucher durch den Schlüsseldienst

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    319,51 EURO für Schlüsseldienst am Wochenende sehr teuer aber kein strafbarer Wucher

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Schlüsseldienstarbeiten als Wucher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Überteuerter Schlüsseldienst als Wucher?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wucher bei Schlüsseldienst: Überzogene Rechnung allein nicht strafbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom Schlüsseldienst abgezockt - Ein Schlüsseldienst, der Wucherpreise verlangt, handelt nicht in jedem Fall strafbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überteuerte Rechnungen von Schlüsseldiensten strafbarer Wucher?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    319,51 Euro für den Schlüsseldienst - strafbarer Wucher?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was, wer sich aus der Wohnung ausgesperrt hat und einen Schlüsselnotdienst rufen muss, wissen sollte

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Überteuerter Schlüsseldienst: Im Regelfall keine Strafbarkeit wegen Wuchers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann die überhöhte Rechnung eines Schlüsseldienstes den Straftatbestand des Wuchers erfüllen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erst Ausgesperrt dann Abgezockt: Über den Umgang mit Schlüsseldiensten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Türöffnung zum Wucherpreis ist nicht (zwingend) strafbar! (IBR 2017, 406)

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 158
  • StV 2018, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs.

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    Solche seien nicht schon immer dann anzunehmen, wenn die Situation nach den Umständen des Falles die Tathandlung ermögliche oder erleichtere (BGHSt 42, 399 [400 f.]).

    Die tatbestandliche Zwangslage muss nämlich auch "ausgebeutet" werden können, der Geschädigte daher zur Beseitigung der bedrängten Lage von der Leistung einer bestimmten Person abhängig sein (zutr. Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 291 Rz. 23), dieser Situation eben die spezifische Gefahr einer Rechtsgutsverletzung innewohnen, der sich das Tatopfer nicht ohne weiteres entziehen kann (BGHSt 42, 399 [400]), weshalb auch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es im Wirtschaftsleben zunächst Sache des Auftraggebers ist, sich nach den Kosten für eine benötigte Leistung zu erkundigen.

  • LG Bonn, 05.05.2006 - 37 M 2/06
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    Soweit der Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 5. Mai 2006 (37 M 2/06 - bei Juris Tz. 64), die einen anders gelagerten Sachverhalt betraf, Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte und der Senat dies durch seine Entscheidung vom 2. November 2006 - 80 Ss 108/06 - bestätigt hat, hält er hieran nicht fest.
  • AG Bonn, 03.12.2009 - 2 C 237/08

    Schlüsseldienst, Notöffnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    In Anwendung dieser Grundsätze sind namentlich Verträge mit Schlüsselnotdiensten in der Vergangenheit für sittenwidrig erklärt worden (AG Bonn NJW-RR 2010, 1503; AG Bergisch Gladbach VuR 2015, 430; zust. Kothe VuR 2015, 431; kein auffälliges Missverhältnis lag indessen im Falle der von dem Verteidiger vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 3. Mai 2013 - 12 S 343/13 - vor).
  • LG Chemnitz, 18.12.2014 - 6 Ns 720 Js 19365/12
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    Soweit hiervon ausgehend in einigen von dem Verteidiger vorgelegten unveröffentlichten Entscheidungen zur Verneinung des Tatbestandes darauf abgestellt wird, dass die Zwangslage mit der Erbringung der Leistung ihr Ende gefunden habe, weil die Wohnung wieder zugänglich sei (so: AG Hamburg-Wandsbeck Urt. v. 24.09.2015 - 727a Ds 104/13; AG Bochum Urt. v. 07.10.2014 - 35 Ds 26/14; vgl. a. LG Chemnitz Urt. v. 10.12.2014 - 6 Ns 720 Js 19365/12) vermag sich der Senat dem zunächst - in Übereinstimmung mit dem Landgericht - nicht anzuschließen.
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    Das ist der Betrag, der nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise für eine nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistung gewährt zu werden pflegt (BGH NJW 2001, 151).
  • AG Köln, 22.07.2013 - 137 C 636/12

    351 Euro für das Öffnen einer Haustür: Vertrag sittenwidrig!

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
    In Anwendung dieser Grundsätze sind namentlich Verträge mit Schlüsselnotdiensten in der Vergangenheit für sittenwidrig erklärt worden (AG Bonn NJW-RR 2010, 1503; AG Bergisch Gladbach VuR 2015, 430; zust. Kothe VuR 2015, 431; kein auffälliges Missverhältnis lag indessen im Falle der von dem Verteidiger vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 3. Mai 2013 - 12 S 343/13 - vor).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    (2) Anderes als bei derart vom Verkäufer vorgegebenen oder aber auch ausgehandelten Kaufpreisen gilt indes, wenn die Parteien die Höhe der Gegenleistung für einen Vertragsabschluss mit allen wesentlichen Bestandteilen nicht ausdrücklich vereinbaren müssen, sondern etwa nach § 612 Abs. 2 BGB beim Dienstvertrag, nach § 653 Abs. 2 BGB beim Maklervertrag oder nach § 632 Abs. 2 BGB beim Werkvertrag eine taxmäßige oder übliche Vergütung als vereinbart gilt (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1951 - 4 StR 27/51, BB 1952, 13: überhöhte Abrechnung von ?Rollgeldern? durch einen ?bahnamtlichen? Spediteur gegenüber Frachtgutempfängern unter Verstoß gegen von der Bundesbahn festgesetzte Tarife; OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 505; NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 263 Rn. 131; Schauer, Grenzen der Preisgestaltungsfreiheit im Strafrecht, S. 120 f.; vgl. auch Bechtel, JR 2019, 503; BeckOK StGB/Schmidt, 45. Ed., § 291 Rn. 48; vgl. zur Abrechnung überhöhter Reinigungsentgelte durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts: BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 17 Rn. 16 f.).

    bb) Die sich über die Ortsüblichkeit der Preise irrenden Besteller zahlten täuschungsbedingt mehr, als sie vertraglich schuldeten; in Höhe der Überzahlung leisteten sie das Entgelt ohne Rechtsgrund und erlitten insoweit einen Vermögensschaden (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1951 - 4 StR 27/51, BB 1952, 13; OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 14; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 505 (auch zum Betrug beim Einfordern einer überhöhten Gegenleistung auf der Grundlage eines nach § 138 Abs. 2 BGB wegen Wuchers unwirksamen Vertrages); vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 270/18 Rn. 10; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 2 StR 591/11 Rn. 30 (zur Untreue); a.A., ohne auf die Unterscheidung zwischen Vertragsschluss und Abrechnung nach Werkleistung einzugehen: OLG München, Beschluss vom 7. September 2009 - 5St RR 246/09 Rn. 8, 12, 15; S/S/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263 Rn. 17c).

    Diese Unterlegenheit muss nicht durch weitere - nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende - Gefahrenmomente (wie etwa einen eingeschalteten Herd, einen zurückgelassenen Säugling, Kälte) verschärft werden (a.A. OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 12; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. November 2019 - (2) 53 Ss 119/19 (44/19) Rn. 13; SSW-StGB/Saliger, 4. Aufl., § 291 Rn. 8; die Entscheidung des OLG Köln referierend MüKo-StGB/Pananis, 3. Aufl., § 291 Rn. 14; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 291 Rn. 8; S/S/Heine/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 291 Rn. 23; wie hier LG Bonn, Urteil vom 5. Mai 2006 - 37 M 2/06 Rn. 64; BeckOK StGB/Schmidt, 45. Ed., § 291 Rn. 24; Bechtel, JR 2019, 503, 504 ff., zugleich kritisch zum einschränkenden Auslegen der Zwangslage durch Heranziehen des Merkmals des Ausbeutens).

    Mithin steht dem Kausalzusammenhang nicht entgegen, dass die Kunden hier nicht ?kopflos? handelten (vgl. Franz, IBR 2017, 406), sondern ?besonnen? auf der Beauftragung eines ortsansässigen Handwerkers bestanden.

    (3) Die Kausalität wird nicht dadurch unterbrochen, dass zum Zeitpunkt der Zahlungen die Türen geöffnet waren; denn die Monteure machten die Werklohnforderungen auf der Grundlage der unter Zwang abgeschlossenen Schlüsselnotwerkverträge geltend (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. November 2016 - 1 RVs 210/16 Rn. 11; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. November 2019 - (2) 53 Ss 119/19 (44/19) Rn. 12).

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