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   OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17   

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https://dejure.org/2018,48929
OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17 (https://dejure.org/2018,48929)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2018 - 12 U 103/17 (https://dejure.org/2018,48929)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2018 - 12 U 103/17 (https://dejure.org/2018,48929)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Handelns des Geschäftsführers einer GmbH unter falschen Personalien

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungsdienstevertrag; Stellvertretung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Handelns des Geschäftsführers einer GmbH unter falschen Personalien

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH unter Verwendung falscher Personalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Bestellung unter Verwendung falscher Personalien, Einwendungsausschluss bei Zahlungsvorgängen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung einer Person zum Geschäftsführer einer GmbH unter falschem Namen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestellung einer Person zum Geschäftsführer einer GmbH unter falschem Namen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1619
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bonn, 01.03.2017 - 2 O 241/16
    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17
    Die Berufung des Klägers gegen das das am 01.03.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Az. 2 O 241/16) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Bonn, Az. 2 O 241/16, vom 01.03.2016 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 117.661,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2016 zu zahlen.

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17
    Anhaltspunkte dafür, dass eine rechtzeitige Einführung in den Prozess aufgrund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör unterblieben ist (BGH, Urteil vom 28.10.1999, IX ZR 341/98, zitiert nach juris, Rn. 7), sind nicht ersichtlich.
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2018 - 12 U 103/17
    Diese Frist beginnt mit dem Tag der Belastung, sofern der Zahlungsdienstleister seinen Informationspflichten gemäß Art. 248 §§ 7, 10, 14 EGBGB nachgekommen ist, sonst mit dem Tag der Unterrichtung (§ 676b Abs. 2 S. 2 BGB), wobei die Beweislast für die Voraussetzungen der Präklusion beim Zahlungsdienstleister liegt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 28.04.2016, 5 U 36/15, zitiert nach juris, Rn. 59).
  • BGH, 11.07.2023 - XI ZR 111/22

    Ausschluss von Ansprüchen und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den

    (3) Gemäß Art. 248 § 10 EGBGB steht es Zahlungsdienstleistern und-nutzern frei, zu vereinbaren, dass in den Fällen der Art. 248 §§ 7 bis 9 EGBGB ein Zugänglichmachen ausreicht (BT-Drucks. 16/11643, S. 100 li. Sp.; Herresthal in Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar, 3. Aufl., 2. Kap. § 675d Rn. 81; MünchKommBGB/Casper, 8. Aufl., Art. 248 § 3 EGBGB Rn. 3; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearbeitung 2016, Artikel 248 § 10 EGBGB Rn. 3; siehe auch OLG Köln, Urteil vom 22. November 2018 - 12 U 103/17, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 12 U 216/20

    Anspruch auf Zahlung aus einer selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft;

    Entsprechendes hat auch der Senat bereits mit Urteil vom 22.11.2018 (12 U 103/17) entschieden.
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