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   OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/2001, 16 W 44/01   

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https://dejure.org/2002,7499
OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/2001, 16 W 44/01 (https://dejure.org/2002,7499)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2002 - 16 W 44/2001, 16 W 44/01 (https://dejure.org/2002,7499)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 16 W 44/2001, 16 W 44/01 (https://dejure.org/2002,7499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Zustellungsvoraussetzungen; Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Vollstreckungsklausel für ausländischen Titel; Titelergänzung eines ausländischen Titels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 05.09.2001 - 16 W 11/01

    Insolvenzrecht; Internationales Recht; Miet-Wohnungsrecht; Verfahrensrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/01
    Es kann und hat daher, wie der Senat auch unlängst entschieden hat (Beschluss vom 5.9.2001 - 16 W 11/01), die für die Zwangsvollstreckung im Inland erforderliche Konkretisierung bei der Vollstreckbarkeitserklärung zu erfolgen (vgl. BGH MDR aaO).
  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/01
    Eine Ausnahme von der Regel, wonach im Klauselerteilungsverfahren eine Überprüfung der ausländischen Entscheidung in der Sache selbst "keinesfalls" vorgenommen werden darf (Art. 29 EuGVÜ), kommt anerkanntermaßen nur in Betracht, wenn das Verfahren durch das ausländische Gericht mit grundlegenden Verfahrensmaximen des deutschen Prozessrechts unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 99, 3198; Zöller/Geimer ZPO § 328 Rdnr. 155 m. w. N.).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 44/01
    Sind nach einem ausländischen Urteil gesetzliche Zinsen zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte deutsche Richter - wie hier geschehen - auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (BGH MDR 93, 904).
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