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OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Vermächtnisses bei Ausschlagung der Erbschaft durch den Betroffenen als eingesetzten Erben; Ausschlagung der Erbschaft als eingesetzter Erbe und Annahme der Erbschaft als gesetztlicher Erbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 01.09.2010 - 3 O 58/10
- OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08
Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382];… MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81). - BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382];… MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81). - BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99
Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382];… MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81). - BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81
Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382];… MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).