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   OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10   

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https://dejure.org/2011,75358
OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10 (https://dejure.org/2011,75358)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - 2 U 120/10 (https://dejure.org/2011,75358)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 2 U 120/10 (https://dejure.org/2011,75358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vermächtnisses bei Ausschlagung der Erbschaft durch den Betroffenen als eingesetzten Erben; Ausschlagung der Erbschaft als eingesetzter Erbe und Annahme der Erbschaft als gesetztlicher Erbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 43/99

    Stillschweigende Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 2 U 120/10
    Dem Formerfordernis ist deshalb bereits dann Rechnung getragen, wenn sich für die Willensrichtung des Erblassers, seine Motivation oder Zielsetzung, ein - auch noch so geringer - Anhaltspunkt oder ein - noch so unvollkommener - Ausdruck aus der letztwilligen Verfügung selbst ergibt (Senat ZEV 2009, 241; vgl. BayObLG, DNotZ 1989, 176 [179]; BayObLG, ZEV 2001, 24 [25]; siehe auch BGH, FamRZ 1983, 380 [382]; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 2084 Rdn. 81).
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