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   OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16   

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https://dejure.org/2018,14843
OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16 (https://dejure.org/2018,14843)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2018 - 20 U 173/16 (https://dejure.org/2018,14843)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2018 - 20 U 173/16 (https://dejure.org/2018,14843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Kapitalanlegers nach dem sogenannten TKR-Konzept wegen unzutreffender Beratung über die zu erzielende Rendite vor Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Die Anwendung der Grundsätze des Kapitalanlagerechts hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 151/11 - eben daraus abgeleitet, dass gegenüber der Renditeerwartung die Versicherung des Todesfallrisikos von "untergeordneter Bedeutung" (Rn. 50) war.

    Da die Beklagte es unstreitig der T-Gruppe überlassen hatte, Kunden anzuwerben und mit ihnen die persönlichen Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife zu führen, oblag es dem Untervermittler K, dem Kläger "die Angebote der Beklagten nahezubringen, ihm dabei die notwendigen Auskünfte zum Vertragsinhalt und zum angebotenen Versicherungsprodukt zu geben, auftauchende Fragen hierzu zu beantworten und darüber hinaus die Verhandlungen bis zum Abschluss zu führen (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.2012 - IV ZR 151/11, BeckRS, Rn. 48).

    Unabhängig davon, mit wie vielen Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten die Beklagte im Allgemeinen beim Vertrieb ihrer Produkte in Deutschland zusammengearbeitet hat, gilt für die hier streitigen Verträge, dass der Untervermittler K mit ihrem Wissen und Wollen Aufgaben übernommen hat, die typischerweise ihr oblagen, und somit unabhängig von Selbständigkeit seiner Arbeitgeberin, der TK Renten-Konzepte GmbH, im Lager der Beklagten stand, in ihrem Pflichtenkreis tätig wurde und als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.2012 - IV ZR 151/11, BeckRS, Rn. 48).

    § 12 Abs. 1 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, der die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungs vertrag regelt, ist auf Ersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden nicht anwendbar (Urt. d. Senats v. 24.8.2014 - 20 U 50/12; vgl. auch BGH, Urteile v. 11.7.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 319/06 NJW 2008, 2576, 2578 = VersR 2009, 1630).

    Die erforderliche Kenntnis ist vorhanden, wenn die dem Geschädigten bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners als nahe liegend erscheinen zu lassen (vgl. BGH Urt. v. 3.6.2008 - XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576, 2579 = VersR 2009, 1630).

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Die Reichweite einer Abtretungsvereinbarung ist durch Auslegung beider abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln (vgl. BGH, Urt. v. 13.6.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320 = VersR 2007, 1065).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Entscheidend für den Beginn der demzufolge allein in Betracht kommenden regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB) ist - da der Schadensersatzanspruch des Klägers wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung bereits mit Vertragsschluss i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden ist (vgl. BGH NJW-RR 10, 606 Tz. 12), wann der Kläger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder diese infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Entsprechend der - eine Beweislastumkehr begründenden (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10) - Vermutung aufklärungs- und beratungsgerechten Verhaltens ist davon auszugehen, dass der Kläger die Versicherungsverträge mit der Beklagten nicht abgeschlossen hätte, wenn ihm vor Augen geführt worden wäre, dass die Beklagte selbst nicht mit einer höheren Verzinsung als 4 % rechnete.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    § 12 Abs. 1 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, der die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungs vertrag regelt, ist auf Ersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden nicht anwendbar (Urt. d. Senats v. 24.8.2014 - 20 U 50/12; vgl. auch BGH, Urteile v. 11.7.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    § 12 Abs. 1 VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, der die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungs vertrag regelt, ist auf Ersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden nicht anwendbar (Urt. d. Senats v. 24.8.2014 - 20 U 50/12; vgl. auch BGH, Urteile v. 11.7.2012, IV ZR 151/11 Rz. 63, IV ZR 164/11 Rz. 68 und IV ZR 286/10 Rz. 30).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 7 U 95/12

    Haftung eines Versicherungsunternehmens bei Anlageberatung: Pflichtverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    der Vertragsschlüsse nicht absehbar waren (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 11.7.2013 - 7 U 95/12, VersR 2014, 616).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Hierbei trifft den Gläubiger aber generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falls als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (BGH, Urt. v. 15.3.2016 - XI ZR 122/14, NJW-RR 2016, 1187 = VersR 2016, 1444, mwN.).
  • LG Bonn, 14.09.2016 - 9 O 526/15

    Versicherungsmakler, Zurechnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16
    Auf die Berufung des Klägers wird unter teilweiser Abänderung des am 14. September 2016 verkündeten Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 526/15 - und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels.
  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 20 U 34/18

    Aufklärungspflichten eines Lebensversicherers bei Abschluss einer

    Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung, bei der insbesondere der Vertragszweck maßgeblich ist (vgl. hierzu und auch zu den Ausführungen im Übrigen OLG Köln, Urt. v. 23.3.2018 - 20 U 173/16, OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 28.03.2018 - 8 U 854/17, OLG Nürnberg, Endurteil v. 27.6.2016 - 8 U 2633/14, KG, Hinweisbeschluss vom 30.1.2018 - 6 U 57/16).

    Diese Hinweise sind so klein und versteckt platziert, dass hiermit nicht gewährleistet ist, dass der Anleger hiervon in der gebotenen Weise Kenntnis nimmt (vgl. BGH Urt. v. 11.7.2012 - IV ZR 151/11 sowie OLG Köln, Urt. v. 23.3.2018 - 20 U 173/16).

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