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   OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96   

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https://dejure.org/1999,1418
OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 1999 - 19 U 13/96 (https://dejure.org/1999,1418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts an einem Haus als Leihe; Notwendigkeit einer Kündigung zur Verwertung des Hausgrundstücks; Anwendungsbereich des § 571 BGB

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 152
  • MDR 1999, 1271
  • NZM 2000, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83

    Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof auch in der von den Klägern für ihre Ansicht in Anspruch genommenen Entscheidung in NJW 1985, 1553 ausgeführt, wenn jemand einem anderen Räume in seinem Hause überlasse und mit ihm vereinbare, ihm solle auch über seinen Tod hinaus ein Wohnrecht zustehen, solange er lebe, dann liege darin ein Vertrag, der die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit zum Inhalt habe.

  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 93/63
    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Im Falle der Grundstücksveräußerung endet daher ein durch Leihe begründetes, nur schuldrechtliches Nutzungsrecht (BGH a.a.O. und NJW 1964, 765, 766).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93

    Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Wenn dieser nicht ausreichte, bedeutet das aber noch nicht, dass die Kläger "infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedurften", auch dann nicht, wenn das Bedürfnis kein dringendes sein und der Verleiher seine Interessen denen des Entleihers nicht unterordnen muss (BGH NJW 1994, 3156, 3158).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).
  • OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95

    Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
    Damit hat die Erblasserin dem Beklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Lebenden zumindest mündlich ein lebenslanges, bereits zu ihren Lebzeiten begonnenes Wohnrecht eingeräumt, das rechtlich als Leihe (§ 598 BGB) zu qualifizieren ist (vgl. BGH, NJW 1982, 820; 1985, 1553; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1010; MK-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 516 Rn. 3b).
  • OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 U 63/10

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, auch bei längerfristiger Gestattung als (Grundstücks-)Leihvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH NJW 1982, 820; OLG Köln MDR 1999, 1271 ; Reuter in: Staudinger a.a.O. § 598 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 3 U 162/11

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an einer Wohnung;

    Da die Vorschrift des § 571 BGB auf ein Leihverhältnis keine Anwendung findet, endet mit der Veräußerung des Grundstücks das nur schuldrechtliche Nutzungsrecht (vgl. OLG Köln NJW-RR 2000, 152 ).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines

    Letzteres folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (Leihe) nicht als Schenkung im Sinne von § 2287 BGB aufgefasst werden kann (BGH NJW 1982, 820; BGH NJW 1987, 2816; OLG Köln NJW-RR 2000, 152).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2005 - 8 U 194/05

    Zur Beweislast beim dinglichen Herausgabeanspruch und zur Rechtsnatur

    Bei Unentgeltlichkeit läge eine - formlos wirksame - Leihe vor, die gemäß § 605 BGB sowie aus sonstigen wichtigen Gründen außerordentlich gekündigt werden kann (BGH NJW 1985, 1553/1554; OLG Köln NZM 2000, 111; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 843/844); im anderen Falle wäre eine - formgültige - schuldrechtliche Wohnrechtseinräumung gegen Entgelt (§ 305 BGB) anzunehmen, die ebenfalls nur aus wichtigem Grund fristlos wirksam zu kündigen ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 853/854).
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 12 U 66/04

    Keine Rückzahlung erbrachter Leistungen für die Errichtung eines als Ehewohnung

    Diese Absprache ist, soweit der Klägerin und ihrem damaligen Ehemann darin ein Nutzungsrecht an der noch zu errichtenden Wohnung eingeräumt wurde, rechtlich als Leihvertrag (über eine künftige Sache) zu qualifizieren (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 152 m.w.N.).
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