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   OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4936
OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01 (https://dejure.org/2001,4936)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.2001 - 2 W 82/01 (https://dejure.org/2001,4936)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 2001 - 2 W 82/01 (https://dejure.org/2001,4936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des letzten inländischen Gerichtsstandes für die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ; Vorliegen einer internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit gegenüber exterritorialen Deutschen und anderen im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren eines im Ausland ansässigen Deutschen

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über einen Insolvenzantrag eines im Ausland ansässigen deutschen Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 640 (Ls.)
  • NZI 2001, 380
  • BB 2001, 788
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395 [1396]).

    Die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wird regelmäßig durch dessen örtliche Zuständigkeit indiziert (BGH NJW 1999, 1395 [1396] m.w.N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - L 1 Ar 43/87

    Konkursverfahren; Konkursmasse; Zuständigkeit; Konkursgericht; Wohnsitz; Ausland;

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Ein Insolvenzverfahren scheidet dann von vorneherein aus (vgl. LSG Schleswig-Holstein, ZIP 1988, 1140 [1142], zu § 71 Abs. 1 KO).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis mit der erstinstanzlichen Entscheidung übereinstimmt, findet § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muss, keine Anwendung (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker. in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rn. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rn. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rn. 15).
  • LG Stuttgart, 30.12.1999 - 10 T 326/99

    Zulässigkeit eines Nachlass-Partikularinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Die Vorschrift bezweckt den Schutz inländischer (Gläubiger-) Interessen am Inlandsvermögen eines Schuldners, dessen Tätigkeitsmittelpunkt oder allgemeiner Gerichtsstand im Ausland liegt (vgl. LG Stuttgart, ZIP 2000, 1122; Kirchhof, a.a.O., Art. 102 EGInsO Rn. 29; Kemper,a.a.O., Anh. II Art. 102 EGInsO Rn. 244).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. hierzu: Senat, ZIP 1999, 586 [587]; Kirchhof, in: HK-InsO, 2. Aufl. 2000, § 7 Rn. 5).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ergebnis mit der erstinstanzlichen Entscheidung übereinstimmt, findet § 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach in der Beschwerdeentscheidung ein neuer, selbständiger Beschwerdegrund gegeben sein muss, keine Anwendung (Senat, ZIP 1999, 1929 [1930]; BayObLG, NZI 1999, 451; Becker. in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 7 Rn. 8; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rn. 9; Smid, InsO, 1999, § 7 Rn. 15).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 82/01
    Die Zuständigkeit nach dieser Vorschrift geht nach dem Wortlaut des Gesetzes derjenigen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO vor (Senat, NZI 2000, 232; Becker, in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 3 Rn. 22; Kirchhof, a.a.O., § 3 Rn. 6).
  • AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07

    Gerichtsstandswohnsitz: Ständiger Aufenthalt im überseeischen Ausland zum

    Eine analoge Anwendung scheidet aus (OLG Köln, NZI 2001, 380).

    Der Schuldner hat seinen Wohnsitz mithin im Ausland.Hat der Schuldner einen Wohnsitz im Ausland, so lässt sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte auch nicht aus der über § 4 InsO im Insolvenzverfahren entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 16 ZPO ableiten, da § 16 ZPO nur eingreift, wenn der Schuldner überhaupt keinen Wohnsitz hat (OLG Köln, NZI 2001, 380).

  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Entgegen der Ansicht des Schuldners ist der Verweis auf die Entscheidung des OLG Köln vom 23.04.2001 (2 W 82/01; ZInsO 2001, 622), welches für die Feststellung, dass § 16 ZPO nicht einschlägig ist, bereits hat ausreichen lassen, dass der Schuldners nach seinen Angaben einen Wohnsitz im Ausland begründet hat, nicht tragfähig.
  • LG Düsseldorf, 28.08.2009 - 25 T 287/09

    Annahme eines Wohnsitzes durch Sichtung der Person bei Spaziergängen und durch

    Die Zuständigkeit nach dieser Vorschrift geht nach dem Wortlaut des Gesetzes derjenigen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO vor (OLG Köln, NZI 2001, 380).
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